Beiträge von pepe_86

    Warum "leider"? Und warum willst Du "aus diesen Verträgen raus"?

    Was hast Du gegen das Wohnförderkonto?

    Keine Ahnung. Aus den oben genannten Informationen kann ich mir Deine Konstruktion noch nicht vorstellen. Könntest Du vielleicht etwas mehr Info rausrücken?

    Was beispielsweise verstehst Du unter zwei Zinszahlungs-/Bauspardarlehen?

    Wir haben 2x Wohnriester-Bausparverträge die sich nach ca. 49% Einzahlung in ein Bauspardarlehen umwandeln. Damit haben wir sowohl aktuell einen festen Zinssatz, als auch einen Zinssatz für das Bauspardarlehen bis zur endgültigen Tilgung garantiert. Dieses Konzept ist für mich vollkommen i.O. Nur wir hätten für uns besser auf die Wohnriester-Variante verzichten sollen und mit normalen Bausparverträgen arbeiten sollen (diese Varianten gibt es auch, da wären nur die Zinsen etwas schlechter gewesen und wir hätten keine staatlichen Zulagen erhalten).

    Da bei uns schon abzusehen ist, dass wir nicht bis zum Tot in unserer Immobilie verweilen werden ist für uns das Wohnriester-Konzept zu unflexibel.

    Auch der psychologische Effekt, dass man sein Haus komplett abbezahlt hat und dann mit einem großen Batzen Steuerschulden (Wohnförderkonto) und ggf. Rückzahlungen von Zulagen und Steuervorteilen (bei Immobilien-Verkauf) konfrontiert wird missfällt mir.

    Auch das ganze Thema Erbschaft/Tot/Steuerschulden ist für mich sehr negativ. Der Staat - was auch i.O. ist - holt sich seine Steuern schon von irgendwem.

    Ich will jetzt hier nicht im einzelnen Wohnriester erklären, dafür gibt es genug Informationen im Netz. Es gibt auch genug Menschen für die das Konzept sehr gut ist.

    Wir waren damals sehr schlecht beraten und haben leider den Fehler gemacht zu sehr auf den "Bankmenschen" zu vertrauen und uns erst später mit allen Konsequenzen beschäftigt. Aber das kann ich jetzt nicht mehr rückgängig machen.

    Was ich noch beeinflussen kann ist, dass ich aus den Verträgen rauskomme. Und damit beschäftige ich mich nun...

    Hier soll es nun weniger um die Entscheidung WohnRiester Ja/Nein gehen, sondern vielmehr um den Fallstrick, dass man KFW und andere Kredite kombiniert hat und deren Sollzinsbindungen oder Sonderkündigungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten auslaufen/möglich sind.

    Also nochmal zusammengefasst:

    - KFW Darlehen 1: Sollzinsbindungsende zum Zeitpunkt X

    - KFW Darlehen 2: Sollzinsbindungsende zum Zeitpunkt X

    - Wohnriester-Bausparvertrag/Bauspardarlehen-Kombi Mann: Sonderkündigung zum Zeitpunkt X + 24 Monate möglich

    - Wohnriester-Bausparvertrag/Bauspardarlehen-Kombi Frau: Sonderkündigung zum Zeitpunkt X + 24 Monate möglich

    Hallo zusammen,

    wir haben für unsere Baufinanzierung eine Kombination aus zwei KFW Krediten und zwei Zinszahlungs-/Bauspardarlehen.

    Wir haben leider das Zinszahlungs-/Bauspardarlehen riestergestützt abgeschlossen. Deshalb wollen wir vor Zuteilung und damit bevor ein Wohnförderkonto entsteht nach 10 Jahren (Sonderkündigung) aus diesen Verträgen raus.

    Jetzt zum etwas kniffeligen Problem:

    Bei den KFW Krediten läuft die Sollzinsbindung ca. 18 Monate (dazu kommen nochmal 6 Monate Kündigungsfrist) vor der Sonderkündigungsmöglichkeit für die Zinszahlungs-/Bauspardarlehen ab. Also unterschiedliche Zeitpunkte.

    Daher müssen wir die KFW Kredite wohl erst einmal anschlussfinanzieren.

    Ich hatte jetzt folgende Idee:

    Die KFW Kredite mit einer 5 Jährigen Sollzinsbindung „anschlussfinanzieren“, entweder bei der KFW oder bei unserer „Kredithausbank“. Wir würden dann die Zinszahlungs-/Bauspardarlehen länger laufen lassen und 4,5 Jahre vor Ende der neuen 5-Jahres-Sollzinsbindung der KFW Kredite kündigen. Diese wären glücklicherweise bis dahin immernoch nicht Zuteilungsreif und somit wäre immernoch kein Wohnförderkonto entstanden.

    Somit könnten wir ALLE Darlehen nach Ablauf der neuen 5 Jährigen Sollzinsbindung „umschulden“, da alles gleichzeitig ausläuft bzw. gekündigt ist.

    Hat jemand mit einem ähnlichen Problem Erfahrung? Habe ich ggf. irgendetwas übersehen?

    Eine weitere Frage wäre bzgl. der KFW Kredite:

    Die KFW Kredite sind in der Grundschuld letztrangig. Hätte ich die Chance die zwei Zinszahlungs-/Bauspardarlehen bei einem anderen Kreditinstitut umzuschulden während die KFW Kredite bei unserer „Kredithausbank“ weiterlaufen?

    Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Problem.

    Darf ich diese Fremdfäden verlinken?

    https://www.wertpapier-forum.de/topic/45862-si…C3%B6rderkonto/

    sowie

    https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/…eitig-aufloesen

    Offenbar dreht es sich um das Stichwort "Minderungsbeitrag" sowie die Frage, ob der jeweilige Riester-Anbieter solche Einzahlungen überhaupt annimmt.

    Vielen Dank für die Links!

    Hier die wichtige Info:

    Zitat
    Minderung des Wohnförderkontos durch Einzahlung in einen Spar-Riestervertrag ist eine gesetzlich vorgesehene Regelung ( in den 90er-§§ des EStG). Ich könnte mir aber vorstellen, dass Sie Probleme haben werden, einen Anbieter zu finden, der Ihr Geld nimmt. Ich spreche aus eigener Erfahrung: ich entnahm zur Immobilienfinanzierung Geld aus meinem Spar-Riester ( sog. AV-Eigenheimbetrag) und wollte dann mein Wohnförderkonto schrittweise wieder mindern durch Einzahlung in meinen weiter bestehenden Spar-Riester. Der Anbieter weigerte sich, das Geld ratenweise wie von mir gewünscht wieder zu nehmen. Auf meine Anfrage teilte mir die ZfA mit, dass die Minderung des Wohnförderkontos vor Beginn der Auszahlungsphase möglich sei, sofern VERTRAGLICHE REGELUNGEN DES ANBIETERS dies zuließen. Auch mein Versuch, das Geld in einen 2. bestehenden Riestervertrag einzuzahlen, um das WFK zu mindern ( in diesem Falle hätte die ZfA das WFK geführt), war leider nicht erfolgreich, weil auch dieser Anbieter mein Geld nicht wollte.

    Auch weitere Personen haben die Erfahrung, dass der Anbieter oder kein anderer Anbieter das mitgemacht hat. Ich werde das bei meinem Anbieter auch einmal in Erfahrung bringen. Mal schauen... viel Hoffnung habe ich nicht...

    Wenn ihr auf einmal zahlt gibt's doch Rabatt und es werde "nur" 6483,4 Euro fällig.

    Aber nur, wenn meine Frau für immer und ewig in der Immobile wohnen bleibt bzw. diese auch für immer und ewig meiner Frau (zu teilen!?) gehört.

    Bei schädlicher Verwendung gibt es halt keinen Rabatt - was ja auch i.O. ist. Warum kann ich die schädliche Verwendung nicht freiwillig vorziehen? Ich will das ganze einfach loswerden und nie mehr darüber nachdenken! Dafür bin ich sogar bereit die "Strafen" zu bezahlen.

    Das ist vielleicht ein Ansatz: Haus überschreiben oder meine Frau muss temporär wieder bei Ihren Eltern einziehen und sich ummelden...

    Wenn du die 10.000 Euro nicht ins Riester Konstrukt zahlst (weil es sowieso m.w. nicht geht) sondern anlegst (habt ihr noch lange bis zur Rente, dann geht ja vielleicht ein Aktien-ETF) dann wächst zwar das wohnförderkonto (jährlich mit 2%) aber euer angelegtes Geld wächst (hoffentlich) schneller und ihr könnt dann damit die Steuerschuld begleichen.

    Falls es keinen anderen weg gibt - so wie es Stand jetzt aussieht - werden wir das genauso machen.

    Wobei ich mich Frage, warum ich von Riester zu WohnRiester kann, aber nicht umgekehrt. Ich müsste doch die Summen wieder einzahlen können, um das fiktive WFK wieder auf 0 zu drehen. Das unterstreicht ja nur, dass das ganze Riester Konstrukt ein riesiger Haufen M*st ist.

    Mich stört daran einfach, dass uns die Aktion empfohlen wurde, um unser Eigenkapital bei der Finanzierung aufzustocken. Wir wurden jedoch nicht explizit auf die ganze Sache mit dem WFK hingewiesen.

    Meiner Meinung nach, müssten solche Dinge, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können auf einer roten DinA4 Seite laienhaft erklärt werden und ohne "3-fache" Unterschrift, nicht umsetzbar sein.

    Der normale Bürger steht mal wieder im Wald und den Berater kann man überhaupt nicht belangen. Wenn mir mein Leben nicht wichtiger wäre, würde ich ein riesen Fass aufmachen und zum Anwalt gehen, auch wenn die Aussichten auf Erfolg sehr schlecht wären.

    Ich werde nochmal versuchen herauszufinden, welche Optionen man genau hat und diese hier posten. Bisher gibt es nur die eine Option:

    (1) WFK hinnehmen und eine Geldanlage, um die Zahlungen abzufangen

    Anscheinend kommt man aus der Nummer nicht mehr raus.

    Ich frage mich, ob man die entnommene Summe nicht wieder einzahlen kann und aus dem WohnRiester wieder einen Riester Vertrag machen kann.

    Es kann ja nicht sein, dass man dieses Wohnförderkonto nicht mehr los wird! Bis zur Rente meiner Frau wird das WFK 23.155,05 € betragen. Wenn wir dann die Selbstnutzung aufgeben, wären Worst-Case 40% Steuersatz = 9.262,02 € fällig.

    Damals haben wir knapp 10.000€ entnommen… Damit wäre das ganze Geld verschenkt gewesen?

    Ich habe folgende Antwort erhalten:

    Bei einer schädlichen Verwendung bzw. Kündigung des Vertrages werden nur die vorhandenen Zulagen und Steuerermäßigungen berücksichtigt. Die bereits entnommenen geförderten Beiträge bleiben unberücksichtigt.

    Ab Beginn der Auszahlphase wird das Wohnförderkonto nachgelagert besteuert.

    Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellt den Stand Ihres Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase fest

    und ermittelt Ihren sogenannten jährlichen Verminderungsbetrag. Dieser wird Ihnen in einem Bescheid mitgeteilt.

    Eine sofortige Besteuerung tritt bei Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Immobilie ein.

    Hallo zusammen!

    Ausgezahlten WohnRiester Vertrag kündigen - muss Wohnförderkonto dann versteuert werden?


    Irgendwie finde ich keine expliziten Informationen dazu, was auf mich zu kommt... folgendes Szenario.

    Wir haben den RiesterVertrag meiner Frau 2018 über die ZfA "auszahlen" lassen, um eine Immobilie zu finanzieren. Es waren gerade einmal um die 10.000 EUR und im Nachhinein ein großer Fehler.

    Der Vertrag "ruht" nun (keine Einzahlungen, keine Förderungen) und das Wohnförderkonto wächst und wächst...

    Aktuell beträgt das Wohnförderkonto 12.045 EUR. Meine Frau hat in den Jahren vor 2018 insgesamt 1.447 EUR Steuerermäßigungen und 1.692 EUR Zulagen erhalten.

    Wir wollen insgesamt von allem was mit Riester zu tun weg, also keine Wohnförderkonten mehr, da die Nachteile bzgl. Tod/Versteuerung/Vererbung für mich nicht passsen.

    Jetzt die große Frage:
    Wenn ich nun den Rieser-Vertrag kündige, müssen dann nur die Steuerermäßigungen und Zulagen (1.447 EUR + 1.692 EUR) zurückgezahlt werden? Oder muss dann in dem Moment auch das Wohnförderkonto in Höhe von 12.045 EUR versteuert werden?

    Ab wann "greift" denn das Wohnförderkonto? Nur wenn Geld entnommen wurde oder generell bei einer Kündigung? Also wenn wir das Geld jetzt nicht entnommen hätten, was wäre dann?

    Wir wurden damals extrem schlecht beraten und ich bin immernoch extrem enttäuscht wie das gelaufen ist.

    Ich wäre echt dankbar, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt.