dieses
das fernabsatzgesetz greift nicht weil es kein neuer vertrag ist, sondern eine verlängerung bzw. Fortsetzung die Bestandteil des ursprünglichen Vertrages ist.
Danke für diese Information.
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das fernabsatzgesetz greift nicht weil es kein neuer vertrag ist, sondern eine verlängerung bzw. Fortsetzung die Bestandteil des ursprünglichen Vertrages ist.
Danke für diese Information.
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Was meinst Du denn mit "vorgegebene Fristen"?
Die Kündigungsfrist, damit das Zinssparkonto nicht verlängert wird oder die 14 Tagefrist, die das Fernabsatzgesetz vorsieht, um einen Vertragsabschluss rückgängig zu machen?
Nein. Hierbei greifen die vorgegebenen Fristen, die man einhalten muss.
Ja, dass es mir jetzt wohl nicht mehr hilft, verstehe ich.
Aber hätte ich mich innerhalb von 14 Tagen nach Verlängerung der Laufzeit auf das Fernabsatzgesetz berufen können und so die Verlängerung rückgängig machen können? Ich möchte das nur mal grundsätzlich für die Zukunft wissen.
Ein zweites Mal passiert Dir das nicht, Du hast Dir dieses Mal den Termin aufgeschrieben. Möglicherweise kannst Du bereits jetzt kündigen.
Nein, ich hoffe nicht, dass mir das nochmal passiert. Und ich werde das Zinssparkonto auch in den nächsten Tagen kündigen.
Das Kleingedruckte nicht zu lesen ist meistens ein Fehler.
So ist es
Nicht wenige Hotliner schwindeln, daß sich die Balken biegen.
Frechheit.
Um wieviel Lehrgeld geht es?
Es geht um den entgangenen Zinsertrag für 80k auf einem anderen höherverzinslichen Tagesgeldkonto, das ich extra eröffnet hatte, weil ich damit gerechnet habe, dass ich die 80K ab Ende November 24 wieder anlegen muss.
Es bringt mich nicht um, aber ich bin verärgert, dass die Postbank auf meine Anfrage überhaupt nicht reagiert.
Ist denn die Verlängerung des Zinssparkontos wie ein neuer Vertragsabschluss zu betrachten?
Durch das Fernabsatzgesetz hast du einen ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach einem Vertragsabschluss.
Hallo,
ich hatte bei der Postbank im November 23 ein Zinssparkonto eröffnet (Laufzeit 1 Jahr). Leider habe ich übersehen, dass man dieses 3 Monate vor Fälligkeit kündigen musste, wenn man das Geld ausgezahlt haben wollte. Da ich dies versäumt habe, ist die Laufzeit des Kontos wieder für 1 Jahr verlängert worden (zu einem ziemlich schlechten Zinssatz).
Nebenbei gesagt: Die Eröffnung war am 21.11.23. Die Fälligkeit aber erst am 30.11.23, also länger als 1 Jahr.
Die neue Laufzeit begann am 1.12.24. Ich gehe davon aus, dass sie erst am 31.12.25 endet, was eine neue Laufzeit von 13 Monate ergäbe.
War mir auch nicht klar, aber ich gebe zu, dass ich das Kleingedruckte nicht gelesen habe.
Ich hatte meinen Fehler noch vor Fälligkeit gemerkt und bei der Bank angerufen. Die Bankmitarbeiterin riet mir, nach Fälligkeit nochmal anzurufen und um Kulanzauflösung zu bitten. Das habe ich am 3.12.24 gemacht. Seither ist nichts passiert.
Ich würde ja wenigstens eine Antwort erwarten, dass die Kulanzauflösung abgelehnt wird. Wenn die erst nach 4 Monaten reagieren und das Geld "kulanterweise" freigeben, wahrscheinlich komplett unverzinst dann, brauche ich das auch nicht mehr
Beim Stöbern in diesem Forum bin ich über den Begriff Fernabsatzgesetz gestolpert.
Hätte mir das vielleicht geholfen, die Verlängerung des Zinssparkontos rückgängig zu machen oder könnte es mir jetzt noch helfen? Meine Anfrage bzgl Kulanzauflösung ist ja noch unbeantwortet im System der Postbank verzeichnet.
Vielleicht kennt sich jemand mit dem Fernabsatzgesetz aus und kann mir Auskunft geben.
Vielen Dank schon einmal.
Hallo zusammen und insbesondere Taust,
ich hab mich neu in diesem Forum angemeldet, weil mich eine Frage nach der Lektüre dieses Threads doch noch interessieren würde.
Ich finde es sehr interessant, wie der ein oder andere hier zu einem Vermögen gekommen ist und danke euch, dass ihr eure Erfahrungen und euer Wissen teilt und andere damit lernen lasst.
Die Frage, die ich mir gestellt habe:
Wie bist du denn zu den 1,2 Millionen Euro gekommen, die der Grundstock für die Renditeimmobilien waren. Das muss man ja auch erstmal schaffen, zumal du vorher noch eine Immobilie zur Eigennutzung gebaut hast.
Wenn ich mich recht erinnere, sagtest Du, dass es kein Erbe gab.
Mit Aktien hattest Du bisher auch noch nicht soviel am Hut.
Welche Strategie gibt es denn noch, zu so einer Summe schon mit unter 50 zu kommen, außer Lottogewinn oder Banküberfall ?
Vielleicht magst Du das ja noch verraten? Wenn nicht, dann nicht .
Viele Grüße, Lepus