Beiträge von Felice

    Guten Tag,

    ich muss mich ab Juli freiwiilig als Rentner in der KV versichern lassen. Meine Frage wäre, wie lange auf meine Kapitalerträge zugegriffen werden kann, d. h. wenn ich ab jetzt keine mehr hätte, würde das funktionieren?

    Falls du verheiratet bist, kannst du durch eine Schenkung das Kapital deiner Frau übertragen und sie legt es dann für dich an. Dann fallen keine SV-Abgaben auf die Kapitalerträge an.

    Ich habe noch Daten ab 2001 verfügbar. Daraus ergibt sich bei mir bis 2016 (Tarifwechsel) eine Steigerung von 5,1% pro Jahr. Allerdings war das ein teurer Tarif. Nach dem Tarifwechsel 2016 bis heute ist mein KV-Beitrag um 0% gestiegen, der PV-Beitrag hat sich allerdings fast verdreifacht, von ca. €40 auf ca. €110. Das dürfte wohl damit zusammenhängen, dass hier die Altersrückstellung nicht greift.

    Hier sollte natürlich noch berücksichtigt werden, ob du im Jahr 2000 der stufenweise Einführung des gesetzlichen Beitragszuschlags zugestimmt hast (also 2%, 4%, ..., 10%) oder sofort ab dem Jahr 2000 die 10% GBZ haben wolltest oder gänzlich drauf verzichtet hast. Das hat nämlich Auswirkungen auf die durchschnittliche Steigerung.

    Jetzt ist mir auch klar, warum du seit 2016 einen so günstigen Tarif bei der DKV hast und keine Tariferhöhungen hattest. Dein vorheriger Tarif war höherwertiger, daher haben beim Wechsel die hohen gebildeten Altersrückstellungen dafür gesorgt, dass dein neuer Tarif günstig wurde. Und du bist wahrscheinlich nach dem Tarifwechsel erst 65 Jahre geworden und dann haben auch die hohen Rückstellungen aus dem Gesetzlichen Beitragszuschlag des alten Tarifs dafür gesorgt, dass du erstmal keine Beitragserhöhungen mitbekommen hast. D. h. der Tarif an sich ist wahrscheinlich schon teurer geworden, aber du bist davon verschont geblieben.

    Hinzu seit auch noch angemerkt, dass du auch noch eine Menge Überzinsen gesammelt hast, die noch zu einer weiteren Stabilisierung der Beiträge ab 65 geführt haben. Zu dem Thema Überzinsen hatte ich hier bereits etwas geschrieben: PKV - Entwicklung im Alter aufgrund mehrjähriger Niedrigzinsphase - Kranken & Pflege - Finanztip Forum.

    Das Thema ist nämlich meiner Meinung nach für alle interessant, die nach der Finanzkrise eine PKV abgeschlossen haben. Seitdem bilden die PKVs recht wenig Überzinsen.

    Für die GKV gilt die "kleine Beitragsbemessungsgrenze" (aktuell 5.512,50 €/m), die kann eine sehr gute Rente schon zur Hälfte erreichen.

    Wie schon gesagt: Auch die Versorgungswerksrenten wachsen nicht in den Himmel.

    Vielen Dank für die Korrektur. Ich hatte für die GKV versehentlich die falsche BBG herangezogen.

    Wie hoch aktuell gute Versorgungswerksrenten sind, da bin ich überfragt.

    Die meisten Rentner sind auch nicht privat versichert. Für einen großen Teil der privatversicherten Rentner sollte diese Größe (hoffentlich) relevant sein.

    Hier eine interessante Info:

    Die maximal mögliche gesetzliche Rente beträgt derzeit 3.444 Euro brutto und diese wird nur sehr selten erreicht. Schließlich müsste man dafür sein gesamtes Arbeitsleben immer ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze gehabt haben – das ist sehr unrealistisch. Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 96.600 Euro pro Jahr, also 8.050 Euro pro Monat. Nach Angaben des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung 2023, haben lediglich 65 Senioren die maximal mögliche Rente erhalten. (Quelle: Gesetzliche Rente: Maximaler Betrag und wie viel Sie wirklich bekommen können)

    Hieraus kann man schön erkennen, dass ein PKV-Rentner, der im Erwerbsleben in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, mit seiner Rente sogar nicht mal 50% der Beitragsbemessungsgrenze erreichen kann. Und dass er die Lücke mit einer Betriebsrente schließt, halte ich für ausgeschlossen. Insofern kann die Annahme von Dr. Schlemann nur auf Versorgungswerk-Rentner zutreffen.

    Ob das ein Toptarif ist, weiß ich nicht. Aber bisher hat die DKV praktisch alle Rechnungen im vereinbarten Rahmen übernommen. Als Rentner zahle ich ca. €500 pro Monat für KV und PV, knapp €200 bekomme ich von der gesetzlichen RV als Zuschuss. Dazu kommen noch ca. €100 monatlich an Selbstbeteiligung, die ich aufgrund meiner Erkrankung immer zahlen muss. Unterm Strich kostet mich die Sache also ca. €400 pro Monat.

    Dass ich relativ wenig zahle, dürfte wohl daran liegen, dass in den 30+ Jahren (genaues Jahr weiß ich nicht mehr) solide Altersrückstellungen gebildet wurden. Diese sorgen, ausweislich der letzten Mitteilung der Versicherung. für eine monatliche Beitragsminderung von über €700.

    Ohne nun zu wissen, wie alt du nun bist (Jahrgang 1951 wg. "sam51"???), scheint es ein wirklich günstiger und auch guter Tarif zu sein.

    Natürlich werden auch GKV-Patienten behandelt. Ich gehe jedoch davon aus, dass da nicht in dem gleichen Umfang wie bei Privatpatienten Vor- und Nachuntersuchungen durchgeführt werden. Der Eingriff ist der gleiche. Ich weiß nicht, was die GKV dafür an die Klinik zahlt. Es werden jedoch nicht die ca. €1000 für die Behandlung sein, die ich zahle.

    Insofern hast du Recht, der GKV-Patient steht zumindest finanziell besser da, weil er nichts zahlt. Der privat Versicherte schneidet da schlechter ab, wenn die Versicherung nicht alles erstattet. Dafür sind die Sitze im Wartezimmer für Privatpatienten bequemer und es gibt auch Kaffee :)

    Das ist höchstinteressant, was du berichtest. Vielen Dank!

    Du scheinst jedenfalls einen Toptarif zu haben. Darf ich fragen, bei welcher PKV du bist und was du mittlerweile insgesamt (inkl. Pflegeversicherung) zahlst? Und in welchem Jahr bist du mit welchem Alter eingestiegen? Dann kann ich ja ausrechen, wie alt du heute bist ;)

    Diese Rechnungen enthalten ca. 20 Positionen, dort wo der Chef selbst Hand anlegt, steht ein Faktor von 3,5, ohne die übliche notwendige Begründung wohlgemerkt. Ich nehme die Rechnung, lade sie in das Portal der PKV und habe bei dieser Art der immer wiederkehrenden Rechnung die 100%-ige Erstattung innerhalb von 3-4 Tagen auf meinem Konto. Das sieht bei den Debeka-Versicherten z.B. deutlich anders aus. Häufig wird davon berichtet, dass die Erstattung einige Wochen in Anspruch nimmt, manchmal ist eine mehrfache Nachfrage nötig. Was aber gravierender ist: nicht die komplette Rechnung wird erstattet. Manchmal ist es der Faktor 3,5, in anderen Fällen werden Untersuchungen als medizinisch nicht notwendig betrachtet. Das passiert offenbar nicht nur bei der Debeka, sondern auch bei anderen Versicherungen.

    Ist dies denn eine Behandlung, die auch GKV-Versicherten zustehen würde? Also dann Durchführung natürlich nicht in einer Privatambulanz.

    Wenn dies so sein sollte, dann würde die Debeka ja teilweise unter GKV-Niveau leisten.

    Die meisten Rentner sind auch nicht privat versichert. Für einen großen Teil der privatversicherten Rentner sollte diese Größe (hoffentlich) relevant sein.

    Die privat versicherten Rentner, die im Erwerbsleben angestellt waren und in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können mit ihrer gesetzlichen Rente alleine nicht die Beitragsbemessungsgrenze erreichen, wenn sie z. B. mit 27 Jahren nach dem Studium ins Berufsleben eingestiegen sind und direkt Höchstbeitrag in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Hierzu benötigen sie noch eine höhere Betriebliche Rente.

    Da aber die gesetzliche Rente in den vergangenen 25 Jahren nur um durchschnittlich ca. 2 % jährlich gestiegen ist und Betriebsrenten i.d.R. auch nur um 1% pro Jahr steigen, werden die Rentner innerhalb weniger Jahre auch wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze rutschen, insofern sie bei Renteneintritt überhaupt drüber waren.

    Ist alles ausführlich auf unserer Debeka Seite aufgelistet. Wer mag darf gerne verlinken.

    Die Frage ist nur, ob man von solchen Einzelfällen eine pauschale Aussage zur Servicequalität und Leistungsbereitschaft der Debeka treffen kann. Immerhin ist jeder vierte Vollversicherte in Deutschland bei der Debeka. Daher ist eigentlich auch klar, dass die Anzahl der Klagen einzelner Versicherter höher sein dürfte.

    Und dass irgendwelche innovative Behandlungsmethoden (z. B. neuartige Krebstherapien oder -medikamente, deren Wirksamkeit bereits nachgewiesen ist) nicht von der Debeka übernommen werden, dürfte eigentlich aufgrund der Versicherungsbedingungen nicht der Fall sein. Zu dem Thema steht eigentlich auch nichts Konkretes auf Ihrer Debeka Seite.

    Das macht mathematisch keinen Sinn. Eine Beihilfeergänzung ist im Prinzip nur eine anteilige PKV. Die relativen Beitragserhöhungen dürften sich hier nicht unterscheiden.

    In Internet findet man diverse Quellen, in denen bei den durchschnittlichen Beitragssteigerungen zwischen Beihilfe- und Nicht-Beihilfeberechtigten differenziert wird. Und immer ist der Durchschnitt für die Nicht-Beihilfeberechtigten niedriger. So auch hier im aktuellen Assekurata-Ratingbericht zur Debeka-PKV (https://www.assekurata-rating.de/wp-content/upl…ranken_2025.pdf).

    Eine der Ursachen für den Unterschied ist, dass bei der Angabe einer durchschnittlichen Beitragssteigerung auch alle Vertragsveränderungen im Laufe der Versicherungszeit berücksichtigt sind, also z. B. bei einem Beihilfeberechtigten der Wechsel von 50% auf 70% Beihilfe, wenn er pensioniert wird.

    Solche Erfahrungsberichte geben natürlich ein nettes Stimmungsbild.

    Die Aussagekraft steigt wenn bei der Debeka versicherte Personen - was man ihnen natürlich nicht wünscht - ernstere Erkrankungen hatten, bei denen die Grenzbereiche der Leistungsfähigkeit einer privaten Krankenversicherung ausgelotet wurden. Bei Schnupfen und Heiserkeit hat man auch mit der Debeka selten Probleme.

    Inwiefern bereitet denn die Debeka einem Versicherten Probleme, wenn man eine ernstere Erkrankung hat, bei der die Grenzbereiche der Leistungsfähigkeit der PKV ausgelotet werden? Ist zu erwarten, dass z. B. innovative Behandlungsmethoden (z. B. neuartige Krebstherapien oder -medikamente, deren Wirksamkeit bereits nachgewiesen ist) nicht von der Debeka übernommen werden? Laut den Versicherungsbedingungen hat der Versicherte aber einen Anspruch darauf, wenn der Arzt bescheinigt, dass es medizinisch erforderlich ist.

    Was ist denn der Hintergrund der Frage: Allgemeines "was ich immer schon mal wissen wollte" oder ein konkret zu lösendes Problem? Steht jemand frisch vor der Entscheidung, sich dort zu versichern oder geht es darum, ob man die Versicherung wechseln sollte? Mit mehr Informationen lässt sich besser antworten!

    Hintergrund meiner Frage ist, ob man die Debeka-PKV anderen noch empfehlen kann oder ob das Positive, was man früher über die Debeka-PKV gehört hat (vor allem die hohe Beitragsstabilität, d. h. branchenunterdurchschnittliche Steigerungsraten / sehr hohe Servicequalität) überhaupt noch gegeben ist.

    Vor allem beim Punkt "Beitragsstabilität" bin ich mir sehr unsicher, da die Steigerungsraten seit 2020 doch über oder sogar weit über dem Branchendurchschnitt lagen. Hierfür muss es ja irgendwelche Gründe geben.

    Welche Einschätzungen gibt es zur PKV der Debeka für Nicht-Beihilfeberechtigte?

    Dr. Schlemann ist bekannterweise kein großer Anhänger der Debeka, da unabhängige Makler keine Debeka-Verträge vermitteln können.

    Aber wie sehen die anderen Forenmitglieder die PKV der Debeka? Gibt es Erfahrungen oder Meinungen?

    Früher galt die Debeka-PKV als sehr beitragsstabil, aber in den letzten Jahren gab es mehrere sehr heftige Beitragserhöhungen, die höher als bei anderen PKV-Unternehmen waren. Gibt es hierfür Gründe?

    Man liest immer wieder, dass die Gesundheitsfragen bei der Debeka sehr lax seien und dass daher vielleicht höhere Risiken in den Versichertenkollektiven seien. Ich habe gelesen, dass im LV-Geschäft die Renditen der Debeka unter dem Durchschnitt zu liegen scheinen. Also auch dort gibt es scheinbar Probleme. Zudem befand sich vor wenigen Jahren die Debeka-LV (neben ein paar anderen Lebensversicherungen) in Manndeckung der Finanzaufsicht BAFIN. Aus einem Bericht der Bundesregierung ging damals hervor, dass diesen LV-Unternehmen "mittel- bis langfristige Schwierigkeiten" drohen könnten. Irgendwo habe ich auch gelesen, dass die Bausparkasse schon seit einigen Jahren Probleme hat.

    Steht die Debeka-PKV vielleicht auch vor irgendwelchen Problemen?

    Grundsätzlich hast du mit allem weitestgehend recht. Aber was soll jetzt die Konsequenz sein? Die GKV hat ein ähnliches Problem.

    Die GKV ist nicht abhängig vom Kapitalmarkt, hat aber ganz andere Probleme. Jedoch kann der Staat hier eingreifen. Er wird dies auch zukünftig verstärkt machen müssen um das demographische Problem in den Griff zu bekommen. Für den GKV-Versicherten gibt es aber den Vorteil, dass sich seine Beiträge immer an seinen Einkünften orientieren werden. Welche Einkünfte bis zu welcher Höhe zukünftig beitragspflichtig sein werden, sei mal dahingestellt.

    Die PKV ist aber vom Kapitalmarkt abhängig. Niedrige Zinsen bedeuten höhere Beiträge bzw. auch höhere Beitragssteigerungen. Für den PKV-Versicherten spielen weitere Faktoren eine Rolle:

    (a) die allgemeine Inflation, die Auswirkungen auf die Lebenshaltungskosten hat, also auf seinen Geldbeutel

    (b) die wirtschaftliche Situation im Land, die Auswirkungen auf Lohnsteigerungen und damit auch Rentensteigerungen hat

    (c) die Höhe der Rücklagen, die der PKV-Versicherte aufbauen sollte (z. B. Kapital, Mieteinnahmen)

    Zu 3.: Einen Generationenausgleich in der PKV gibt es nicht. Jede Versichertenkohorte (gebildet aus Geschlecht bei den Bisex-Tarifen, Tarif und Geburtsjahr) sorgt für sich selbst vor.

    Zu 4.: Das sehe ich auch als dringend erforderlich an, dass jeder Nicht-Beamte, der PKV-versichert ist, zusätzlich Rücklagen für die Finanzierung seines PKV-Vertrags im Rentenalter bilden sollte. Alleine mit den Rentenbezügen (gesetzliche Rente, bAV, Versorgungswerk) wird er ab einem gewissen Alter die PKV-Beiträge nicht mehr gestemmt bekommen, wenn er auch noch seinen Lebensunterhalt bestreiten möchte. Es gibt ja Vermittler/Berater, die ihren Klienten erzählen, dass die PKV-Beiträge im Rentenalter niedriger als im Alter von 60 sind.

    Zu 5.: Man sieht jetzt schon in den Bilanzen der PKV-Unternehmen Unterschiede. Die Allianz hat beispielsweise einen höheren Aktienanteil als PKV-Unternehmen mit einer sehr konservativen Anlagestrategie (z. B. die Debeka).

    Die Verzinsung auf die Rückstellungen sind nicht dafür gedacht die medizinische Inflation auszugleichen.

    Die Kalkulation ist immer davon ausgehend, dass die Kosten konstant bleiben (unter sonst gleichen Bedingungen). Niedrige Verzinsungen führen aber dazu, dass die Beiträge stärker steigen, da die fehlenden Rückstellungen nachgeholt werden müssen.

    Aktuell sehen wir aber eine andere Entwicklung, nämlich wieder steigende Verzinsungen. Das dürfte eher beitragsdämpfend wirken.

    Deine Aussage ist nicht ganz korrekt bzw. ich sehe dies anders. Denn bei der Verzinsung muss man die erzielte Nettoverzinsung aufteilen in Rechnungszins (früher 3,5%, mittlerweile bei vielen PKVs ca. 2,3%) und Überzinsen. Die Überzinsen werden nach §150 VAG Absatz (1) den Versicherten gutgeschrieben als zusätzliche Rückstellung für das Alter ab 65. Diese Rückstellung soll dann zur Dämpfung von Beitragssteigerungen eingesetzt werden.

    Diese Regelung sowie die Einführung des Gesetzlichen Beitragszuschlags von 10% beruhen übrigens auf einer Untersuchung einer Expertenkommission in den Jahren 1994-1996 im Auftrag der Bundesregierung, als die PKVs noch 6-7% mit ihren Kapitalanlagen erwirtschafteten. Man hatte damals die Erwartungshaltung, dass mit den Kapitalerträgen in Summe die Kostensteigerungen durch die medizinische Inflation und damit die erforderlichen Beitragssteigerungen gedämpft werden können. Da die PKVs aktuell eine Nettoverzinsung von wahrscheinlich unter 3% erwirtschaften (bis auf wenige Ausnahmen wie die Allianz) und die Überzinsen weitestgehend weit unter 1% liegen, kann diese ursprünglich angenommene Beitragsdämpfung nicht erreicht werden. Insofern sehe ich momentan das Problem, dass viele PKV-Versicherte im Rentenalter überdurchschnittliche starke Beitragssteigerungen haben werden.

    Ich glaube aktuell auch nicht, dass die Nettoverzinsung der PKVs auf mittelfristige Sicht wieder ein Niveau von 6-7% erreichen werden. Die wirtschaftliche Situation in Deutschland und auch Europa spricht eher dafür, dass die Zinsen noch etliche Jahre auf dem aktuellen Niveau bleiben werden. Was dann wiederum bedeuten könnte, dass auf mittelfristig die PKV-Beiträge im Rentenalter überdurchschnittlich stark ansteigen werden unter der Annahme, dass man seinen Tarif nicht wechselt.