Beiträge von Sarah_K

    Ja.

    Ohne Gewinn keine Steuer gilt für Aktien und für Versicherungsverträge. Bei ETFs hat sich das möglicherweise geändert und es sind pauschalierte Steuern zu entrichten. Wie und warum habe ich nie verstanden.

    Politische Vorstellungen, Harbeck Steuer, noch mehr bei ETF Sparplänen zuzuschlagen (30% statt 25%) sind meines Erachtens kontraproduktiv. Derjenige der etwas vorsorgt ist wird letztlich erneut der Dumme sein.


    Sehr gerne würde ich hierfür die Meinung anderer Foren Mitglieder hören!

    Hallo Sagi, vielen Dank für deine Antwort!

    Erzähl mal ein bißchen mehr davon!

    Die entscheidenden Frage ist, ob Du die Beiträge von der Steuer abgesetzt hast. Wenn ja, mußt Du die Auszahlung versteuern. Wenn Du die Beiträge aus dem Nettoeinkommen bezahlt hast, mußt Du den Gewinn versteuern.

    Du siehst, Deine Frage ist ohne weitere Info nicht zu beantworten. :(

    Hallo Achim, danke für deine Antwort! Ich habe die Rentenversicherung damals in meiner Ausbildung abgeschlossen, weil mir geraten wurde, etwas für meine Rente zu tun. Leider war ich damals wenig interessiert an dem Thema und wurde zu der Entscheidung auch mehr oder weniger gedrängt. Auch der Rat, für die Rente über eine Versicherung vorzusorgen, war natürlich leider nicht der Beste, aber ich habe das nicht weiter hinterfragt.
    Die Beitrage habe ich alle ausschließlich von meinem Nettolohn, also nach Abzug der Steuern, bezahlt. Beiträge zur privaten Rentenversicherung habe ich nie in der Steuererklärung angegeben.
    Bedeutet das, ich muss keine Steuern zahlen, weil mir kein Gewinn entsteht?
    Vielen Dank und liebe Grüße :)

    Hallo liebe Finanztip Community,

    ich bin neu dabei und weiß auch nicht, ob meine Frage hier an der richtigen Adresse landet.

    Ich plane derzeit, meine private fondsgebundene Rentenversicherung zu kündigen, weil ich das Geld lieber in ETFs anlegen möchte. Ich habe die Info erhalten, dass ich den Auszahlungsbetrag versteuern muss. Da ich jedoch nicht mehr ausgezahlt bekomme, als ich über die Jahre insgesamt einbezahlt habe (Vertrag läuft seit 2017), mache ich keinen Gewinn, sondern Verlust. Meine Frage lautet daher, ob ich den Auszahlungsbetrag trotzdem versteuern muss oder dies nur für eventuelle Gewinne gilt.

    Falls Steuerabgaben für mich anfallen: wie hoch wären diese prozentual und wo gebe ich einen solchen Fall in der Steuererklärung an?

    Vielen Dank schonmal vorab für eure Hilfe!

    Liebe Grüße aus Dachau

    Sarah