3. Für Rechnungsänderungen wäre der Arzt zuständig. Wenn später mal eine Versicherung nachfragt, fragt die den Arzt und der beantwortet die Anfrage aus den Daten seines Computersystems.
Die Versicherung fragt nicht beim Arzt nach, dazu hat sie keine Grundlage.
Vertragspartner sind Arzt-Patient sowie Patient-PKV.
Der Arzt stellt dem Patienten eine Rechnung. Der Patient kann schauen, ob und wieviel er von der PKV wiederbekommt. Das sind unabhängige Vorgänge; steht die Rechnung im Raum, ist der Patient erstmal zahlungspflichtig, und zwar unabhängig davon, was die PKV davon erstattet (ich war mal bei einem Spezialisten (nicht ironisch gemeint) da stand im Behandlungsvertrag dass er Faktor 3,5 abrechnet, egal ob die PKV das erstattet oder nicht. Ohne Unterschrift kam man da garnicht dran und Faktor 3,5 erstattet niemand).
Lehnt die PKV die Leistung zu Teilaspekten ab, kann der Patient das mit dem Arzt klären.
Rein praktisch kriegt man dann vom Arzt eine Liste mit Urteilen die bestätigen dass das so abgerechnet werden darf.
Die PKV kontert mit einer Liste von Urteilen dass das so nicht abgerechnet werden darf.
Als Patient schaut man in die GOÄ/GOZ Urteilsdatenbank und überlegt sich, ob man wegen 37,50 noch ein Urteil dort hinzufügen möchte ...