Beiträge von Parthien

    Es handelt sich mit großer Sicherheit um die Gebäude an [Standortnennung durch die Moderation entfernt]. Nach dem Angebot auf IS24 wohl die Hausnummer [Standortnennung durch die Moderation entfernt], wobei die Liegenschaft vier Gebäude mit tatsächlich 203 Wohneinheiten umfasst. Die kleinsten Wohneinheiten haben rd. 3,3/1.000 MEA. Ich habe hier zufällig von einer meiner Bewertungen die TE ausgegraben.

    Ich sehe den aufgerufenen Preis sehr sportlich, da vor 6 Jahren für eine deutlich größere Wohneinheit (>60 m² Wfl.) mit Außenstellplatz rd. 90 TEUR ermittelt wurden. Der Preisindex für Wohnungen im Landkreis liegt zwar aktuell rd. 20 % über dem Index aus 2019, die Lage gehört aber zu den einfachsten in [Standortnennung durch die Moderation entfernt]. Bei Vermietung sollte auch an die CO2-Bepreisung geachtet werden, die der Mieter vom Vermieter erstattet bekommt. Das Gebäude ist sicherlich der Energieeffizienzklasse G zuzuordnen.

    TG-Stellplätze sollten mit großer Wahrscheinlichkeit Sondereigentum sein, da nur 203 Grundbücher für die Liegenschaft angelegt wurden, deswegen auch gemeinsame Rücklage.

    Hallo,

    das Thema wurde vor 10 Jahren in ähnlicher Form beschrieben, es ging letzlich um unterschiedliche Kreditanteile. Hier nicht.

    Die DSL (ablösende Bank) möchte für die gleiche Summe (Forward-Darlehen über 200 TEUR) für einen Tag sowohl Bereitstellungszins als auch Kreditzins haben und hat gestern abgebucht. Siehe Anhang.

    Überwiesen werden sollte mit Valutadatum 28.02.2025 (habe ich schriftlich! von der DSL) die Komplettsumme. Bei der abzulösenden Bank xy kam der Betrag am 03.03.2025 an. Ergebnis: >50 EUR Extrazinsen.

    1) Der Bereitstellungszins ist m.E. rechtlich unzulässig, da ja für den selben Zeitraum "normale" Kreditzinsen berechnet werden, was ok ist.

    2) Valuta-Datum wurde nicht eingehalten und zu spät überwiesen. Kann ich die rd. 50 EUR als Schadenersatz bei der DSL geltend machen?

    Ach ja: Die Telefonhotline ist wie immer: mal mehr mal weniger nett, aber durchweg inkompetent. Rückruf vom (ich nenne ihn mal) Second-Level-Support noch nicht erfolgt.