Beiträge von Esper

    Danke für eure Hilfe, meine Verwirrung zu entwirren! :)

    Achim Weiss Bei meinem Tagesgeldkonto hab ich aktuell für 150 € einen Freistellungsauftrag und letztes Jahr knapp 80 € Zinsen erhalten. Auf der Jahressteuerbescheinigung ist entsprechend die Höhe der Kapitalerträge mit (ca.) 80 € angegeben, die Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags ist ebenfalls so hoch und bei Abgeltungssteuer (bzw. hier Kapitalertragssteuer), Soli und Kirchensteuer steht halt 0.

    Und bei meinem Girokonto gibt's nix an Zinsen, zur Sicherheit habe ich da aber auch einen Freistellungsauftrag von ich glaube 15 € (ist auf jeden Fall ein niedriger 2-stelliger Bereich.

    Das wars an Freistellungsaufträgen. Da ich nicht verheiratet bin, habe ich also etwas Luft nach oben bis zur 1000 €. Ich hatte noch bis vor kurzem ein Sparbuch mit ca. 200 € Freistellungsauftrag, das habe ich aber aufgelöst (weil auch keine wirklichen Zinsen mehr, das hatten mal meine Eltern angelegt für mich, als ich klein war).

    Tomarcy Was ist denn KISS? Kenne nur die Band ^^

    Auch hier wieder vielen vielen Dank für deine Einschätzung und Hilfestellung! :)

    Es ist sachlich nicht richtig, daß ein Kapitalertrag deswegen anzugeben sei, weil er ein ausländischer Kapitalertrag ist. Meine US-Dividenden sind ausländische Kapitalerträge, die werden US-quellenversteuert, die werden in Deutschland quellenversteuert und werden ganz legal nicht in der Steuererklärung erwähnt.

    Aber wenn ich das richtig (auch aus deinem ersten Kommentar) verstanden habe, müssen ausländische Kapitalerträge auf jeden Fall vom Steuerzahlen selbst angegeben werden, wenn die Bank halt nicht selbst die Abgeltungssteuer abführt und keinen Freistellungsauftrag anbieten muss, weil sie sich sagt - juckt mich nicht, ich sitz (z. B.) in Lichtenstein, mich interessiert dt. Steuerrecht nicht-

    Wenn die Bank alles selber macht (Abgeltungssteuer, Freibetrag), sind das dann keine (reinen) ausländischen) Kapitalerträge mehr, sondern inländische?

    Zur Einordnung, warum ich euch mit meinen Laienfragen behellige. :) Ich bin vor kurzem über folgende Zitate gestoßen:

    Müssen ETF Käufe und Verkäufe dem Finanzamt gemeldet werden?

    Käufe nicht, aber Verkäufe müssen in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn die Steuer schon abgeführt wurde.


    Ein ausländischer Kapitalertrag ist immer in der Steuererklärung auszuweisen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Depot in Deutschland oder bei einer ausländischen Bank geführt wird.

    Eine wichtige Anlage in der Steuererklärung ist die Anlage KAP. Hier werden die Kapitalerträge eingetragen.

    Die gute Nachricht: Erträge aus Investments sind so genannte Quellensteuern. Das heißt, dass dein Broker deine Kapitalerträge jedes Jahr berechnet und direkt an das Finanzamt überweist.

    Du musst sie lediglich in deiner Steuererklärung eintragen.

    Das klang für mich so, ich muss immer was in der Steuererklärung angeben, selbst wenn die Bank Abgeltungssteuer und Co. abführt, ich einen Freistellungsauftrag machen kann und ne Jahressteuerbescheinigung erhalte (egal ob bei der deutschen Zweigniederlassung J&T Direktbank oder bei einem World ETF iShares bei einer deutschen Direktbank, einem deutschen Broker).

    Vielen Dank für eure Antworten! :)

    Und noch mal an Achim Weiss für deine Mühen bei der ausführlichen Erklärung für mich Laien!

    Also wenn die J&T DirektBank oder der Online-Broker (wie bspw. finanzen.net zero oder Trade Republic) einen Freistellungsauftrag anbietet für Tagesgeld oder ETFs und eine Jahressteuerbescheinigung ausgibt, aus der hervorgeht, dass entweder nix abgeführt wurde, weil mit Freistellungsauftrag abgegolten oder Abgeltungssteuer, Soli etc. bereits abgeführt wurde, dann kann man frei nach Yoda sagen "Du nix Steuererklärung machen musst!" (oder "Du nix KAP Anlage machen musst", wenn ich aus anderen Gründen ne Steuererklärung machen will, soll etc.).


    PS: Bin auch nicht in der Kirche, Verluste hab ich auch keine und eine Günstigerprüfung würde für mich auch nicht infrage kommen. Aktuell hab ich nur mein Giro, mein Tagesgeldkonto bei der J&T Direktbank und evtl. in der nahen Zukunft mal das ETF bei einem deutschen Online-Broker oder einer deutschen Direktbank.

    Hallo liebe Foren Community!

    Ich bin noch nicht wirklich erfahren im Bereich Anlegen und Finanzen und Steuern, daher hoffe ich auf eure Mithilfe bei zwei Fragen, die bei mir aktuell aufgekommen sind.

    Frage 1

    Ich habe ein Tagesgeld Konto bei der J & T Direktbank, sie selbst bezeichnet sich als J&T BANKA, a.s. Zweigniederlassung Deutschland. Die J&T BANKA kommt aus Tschechien.

    Ich habe der Bank auch einen Freistellungsauftrag erteilt. Jetzt stellt sich mir die Frage für folgenden Sachverhalt: Ich erhalte Zinsen auf das Tagesgeld, diese werden aber völlig vom Freistellungsauftrag abgedeckt (z. B. 100€ Zinsen, bei einem eingestellten Freistellungsauftrag von 150 €).

    Jetzt hat sich mir die Frage gestellt, ob diese Kapitalerträge, auch wenn sie vom Freistellungsbetrag abgedeckt sind, in der KAP Anlage einer Steuererklärung angegeben werden müssen (bzw. ob ich dazu verpflichtet bin)? Müsste ich die Erträge in der Steuererklärung angeben, wenn die Erträge den Freistellungsbetrag überschreiten, die Bank aber die Abgeltungssteuer etc. ans Finanzamt selbst übermittelt?

    Gelten die Zinserträge als ausländische Kapitalerträge oder als inländische, wenn es eine Zweigniederlassung in Deutschland ist?

    Frage 2

    Ich spiele damit einen ETF anzulegen mit einem MSCI World ETF. Wenn das Depot bei einer Bank in Deutschland liegt, und ich auch einen Freistellungsauftrag ausfüllen kann, und die Bank auch Abgeltungssteuer für die Erträge über dem Freistellungsbetrag an das Finanzamt übermittelt (bei einem Verkauf) - muss ich dann die Erträge des ETF trotzdem in der Steuererklärung angeben? Fallen Gewinne aus dem Verkauf eines thesaurierenden World ETF (z. B. der von iShares) unter ausländische Kapitalerträge`?

    Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe! Falls ihr noch weitere Details benötigt, lasst es mich gern wissen!

    Viele Grüße