Beiträge von DDayne

    Wenn eine sachlich zutreffende Antwort auf Deine Frage für Dich bereits ein Angriff ist, was ist dann wohl ein Steuerbescheid mit Nachzahlung? Ein Mordanschlag?

    Deinen blauen Balken hast Du Dir jedenfalls redlich verdient.

    Ich weiß zwar nicht was mit blauem Balken gemeint ist, aber gut.

    Fakt ist jeden Fall, dass ich auf sowas verzichten kann und Wert auf eine normale Schreibweise lege.

    Als ich noch einen Dienstwagen hatte, gab es die 0,002%-Regel in der heutigen Form noch nicht. Soweit ich das jetzt verstanden habe, brauchst du heute nur noch eine von Arbeitgeber bestätigte Aufzeichnung, wann du in der 1. Tätigkeitsstätte warst, s. auch hier:

    0,002%-Regelung

    Welche Mitwirkungspflichten der AG hier hat, weiß ich nicht. Dazu bin ich zu lange raus. Bei mir war es seinerzeit so, dass der AG auf der Gehaltsabrechnung gar nichts versteuert hat und ich das bei der Steuererklärung machen musste.

    Wenn ich die Regelung richtig verstanden habe, dann brauchst du kein Fahrtenbuch, sondern nur eine simple Liste, an wie vielen Tagen du im Büro warst. Übrigens musst du in einem Fahrtenbuch bei Privatfahrten nur km und Datum angeben, keinen Reisezweck.

    Da wird es aber schon schwer, da der AG wie gesagt nicht weiß, wann ich da bin. Ich bin wie gesagt sehr frei bei meinen Entscheidungen.

    Dein Arbeitgeber muss nicht zwingend mitspielen. Du kannst das auch in der Steuererklärung machen, musst dann aber natürlich trotzdem das Fahrtenbuch führen. Alternativ müsste dir dein AG bestätigen, an welchen Tagen du tatsächlich ins Büro gefahren bist.

    Am Ende musst du entscheiden, ob es dir das Geld wert ist oder nicht. Die 0,002% Regel rechnet sich auch nur, wenn du weniger als 15 Tage im Monat ins Büro fährst. Also im Zweifel mal grob überschlagen, wie viel du durch die 0,002% Regel an Steuern sparen würdest (Entfernungspauschale dabei nicht vergessen!) und wenn dann am Ende z.B. 100 Euro rauskommen, kannst du für dich entscheiden, ob dir das den Aufwand mit dem Fahrtenbuch wert ist. Es wird wohl Leute geben, die den Aufwand auch für 20 Euro betreiben, aber auch welche, die den Aufwand erst ab 500 Euro betreiben wollen.

    Auf 15 Tage komme ich nicht mal. Ich bin max. 1 mal die Woche im Büro, zumindest in dem, wo meine 1. Tätigkeitsstätte ist. Im anderen bin ich ca 1-2 Tage die Woche und fahre von da aus dann ggf. noch wohin, von daher ggf interessant. Allerdings wird mein AG mir nicht bestätigen können, wann und wie oft ich im Büro bin. Ich kann mir meine Zeit und die Orte selber einteilen. Vielen Dank für den Tipp! ☺️

    Nachtrag: Ich habe gerade mal gegoogelt - ich müsste dann auch ein Fahrtenbuch für die privaten Fahrten führen, richtig? Dies wäre sehr umständlich, da auch meine Frau den Wagen nutzen darf und wir auch privat den ein oder anderen km gerne fahren.

    Danke für diese nette Zusammenfassung, welche, zumindest im oberen Teil, aber teilweise für mich ein wenig auf Angriff wirkt. ;)

    Ich denke nicht, dass man AG bei der 0,002%? Regelung mitspielt. Des Weiteren wäre mir diese mit Fahrtenbuch viel zu aufwendig.

    Hallo zusammen,

    danke nochmals vorab.

    Ich fasse noch mal zusammen:

    Abrechnen kann man lediglich die Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte.

    Bei den Besuchen der anderen Betriebsstätten kann man lediglich (sofern mehr als 8 Stunden) den Verpflegungsmehraufwand geltend machen (hier gibt es ja aber die Regelung bei mehr als 2 Tage pro Woche etc.,was mir aber bekannt ist). Ist das so korrekt?

    Liebe Grüße

    Würde gerne hier drauf noch mal aufmerksam machen. Danke vorab! ☺️

    Tatsächlich suche ich den Dienstort nicht wöchentlich auf und fahre in der Regel direkt von zuhause zu den anderen Betriebsstätten. Also habe ich es richtig verstanden, dass ich diese Fahrten nicht vollumfänglich absetzen kann, sondern lediglich die km der einfachen Fahrt, als ob ich zur 1. Tätigkeitsstätte fahren, auch wenn ich dies gar nicht tue?

    Danke für die Antworten.

    Tatsächlich habe ich unter 5 km zur 1. Tätigkeitsstätte. Das geht also.

    Bei mir greift die 0,25% E-Auto Regelung.

    Tatsächlich suche ich den Dienstort nicht wöchentlich auf und fahre in der Regel direkt von zuhause zu den anderen Betriebsstätten. Also habe ich es richtig verstanden, dass ich diese Fahrten nicht vollumfänglich absetzen kann, sondern lediglich die km der einfachen Fahrt, als ob ich zur 1. Tätigkeitsstätte fahren, auch wenn ich dies gar nicht tue?

    Hallo zusammen,

    ich habe jetzt schon viel recherchiert, jedoch leider keine für mich passende und somit befriedigende Antwort gefunden.

    Ich besitze einen Firmenwagen, welchen ich auch privat nutzen kann und habe als Angestellter auch eine 1. Tätigkeitsstätte. Ich bin jedoch auch oft an verschiedenen anderen Arbeitsorten. Als fiktives Beispiel: 1. Tätigkeitsstätte ist in Hannover, ich besuche jedoch auch öfters verschiedene Arbeitsstätten in Bremen und Bielefeld. Bei der 1. Tätigkeitsstätte ist klar, dass ich lediglich die einfache Fahrt absetzen kann, aber wie verhält es sich bei den Arbeitsstätten in Bremen und Bielefeld? Kann ich dort sowohl die Hin- als auch Rückfahrt absetzen oder sogar nichts von beidem?

    Vielen Dank vorab und bleibt gesund!

    Liebe Grüße

    DDayne