Danke für die Rückmeldung und Hinweise
Auf die Frage von Bleyflex:
Ja, die Freibeträge würden ausreichen, das Restvermögen spielt keine Rolle
Ich bin mir jedoch uneinig und ja, ich werde einen Steuerberater involvieren in mein Thema, aber macht es nicht Sinn direkt mit offenen Karten zu spielen und die Schenkung nach 10 Jahren direkt im Vertrag zu beschreiben. Dann kann das Finanzamt direkt streichen wenn es sowas nicht anerkennt.
Ein größeres Problem wäre doch es nicht zu vereinbaren und nach 10 Jahren Probleme mit der Schenkung zu bekommen. Wenn mir dann Gestaltungsmissbrauch unterstellt wird und die Werbungskosten rückwirkend gestrichen werden, könnte es halt unangenehm werden
Oder? Wie steht ihr dazu?