Beiträge von Goldfischerl

    Sind das nicht zwei unterschiedliche Aspekte?

    Das eine ist der Bruttolistenpreis bzw. laut deinem Zitat ein Viertel davon.

    Und davon wird ein bestimmter Prozentsatz monatlich dem Einkommen zugerechnet und versteuert, laienhaft formuliert.

    Früher war das mal der Bruttolistenpreis, z.B. 50 k€ und davon wurde jeden Monat 1 % dem Gehalt zugerechnet (also 500 €) und der Gesamtbetrag (monatliches Bruttogehalt + 500 €) versteuert. (Bei den Ausnahmen für E-Autos bin ich allerdings raus.)

    Was ist denn dein Zweifel an der Erstzulassung 2023, wenn du selbst schreibst, dass das Auto 2023 die Erstzulassung hatte? Ein Verkauf + anschließende Ummeldung ändert an der Erstzulassung nichts mehr.

    Hallo,

    wie ist ein E-Auto mit einem Bruttolistenpreis von 65.700 EUR bei der Lohnabrechnung zu versteuern?
    Erstzulassung bei einem anderen Unternehmen: 2023

    Beginn Leasingvertrag im Unternehmen: 10.12.2024

    Übergabe an den Arbeitnehmer: 1.1.2025

    Unser Lohnprogramm rechnet mit 0,5% ab und weicht nicht davon ab. Die behaupten die Erstzulassung sei 2023 und somit 0,5%. :/

    Auszug aus §6 ESTG Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3:

    …bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 70 000 Euro beträgt, oder…

    Danke für die Unterstützung!

    VG Goldfischerl :)