Sind das nicht zwei unterschiedliche Aspekte?
Das eine ist der Bruttolistenpreis bzw. laut deinem Zitat ein Viertel davon.Und davon wird ein bestimmter Prozentsatz monatlich dem Einkommen zugerechnet und versteuert, laienhaft formuliert.
Früher war das mal der Bruttolistenpreis, z.B. 50 k€ und davon wurde jeden Monat 1 % dem Gehalt zugerechnet (also 500 €) und der Gesamtbetrag (monatliches Bruttogehalt + 500 €) versteuert. (Bei den Ausnahmen für E-Autos bin ich allerdings raus.)Was ist denn dein Zweifel an der Erstzulassung 2023, wenn du selbst schreibst, dass das Auto 2023 die Erstzulassung hatte? Ein Verkauf + anschließende Ummeldung ändert an der Erstzulassung nichts mehr.