Beiträge von fachfrage1236

    Ausser der Jahreszahlen stimmt alles. Also ja, mit diesem Jahr wird es festgesetzt und kann ab sofort gegengerechnet werden. Nein, ich hatte bisher nix zum Gegenrechnen.

    Ich hab ja die Anfrage erst vor kurzer Zeit gestellt. Ansonsten hätte ich es natürlich schon in der Erklärung für das Jahr 2022 gemacht.

    Hätte ich im Übrigen was zum Gegenrechnen gehabt (also 2022-2024), so wäre das jetzt natürlich gegengerechnet worden.

    Hallo zusammen,

    folgende Sachlage: Ich habe für das Jahr 2022 eine Verlustbescheinigung eines Depots bekommen, das im selben Jahr geschlossen wurde.

    Nur habe ich es verbaselt, diese Verluste in der Steuererklärung geltend zu machen, obwohl ich für 2022 eine gemacht habe. Ich habe allerdings 2022 oder 2023 auch nirgends anders verrechnbare Gewinne eingefahren. Also womit hätte ich es verrechnen sollen?

    Nun meine Frage: Kann ich auch in der Steuererklärung für 2024 o. 2025 nachträglich in der Anlage KAP mir diese Verluste eintragen und mit Gewinnen aus dem Jahr verrechnen?

    Also dass ich sage: Hier Bescheinigung von Depot X aus diesem Jahr: Ich habe AbgeltungsSteuern bezahlt und möchte nun nachträglich diese durch Verluste aus 2022, siehe Verlustbescheinigung aus Depot Y von damals (jetzt geschlossen), verrechnen und so die Steuern zurück erhalten.

    Danke für eure Hilfe!