Alter Verlusttopf einreichen

  • Hallo zusammen,

    folgende Sachlage: Ich habe für das Jahr 2022 eine Verlustbescheinigung eines Depots bekommen, das im selben Jahr geschlossen wurde.

    Nur habe ich es verbaselt, diese Verluste in der Steuererklärung geltend zu machen, obwohl ich für 2022 eine gemacht habe. Ich habe allerdings 2022 oder 2023 auch nirgends anders verrechnbare Gewinne eingefahren. Also womit hätte ich es verrechnen sollen?

    Nun meine Frage: Kann ich auch in der Steuererklärung für 2024 o. 2025 nachträglich in der Anlage KAP mir diese Verluste eintragen und mit Gewinnen aus dem Jahr verrechnen?

    Also dass ich sage: Hier Bescheinigung von Depot X aus diesem Jahr: Ich habe AbgeltungsSteuern bezahlt und möchte nun nachträglich diese durch Verluste aus 2022, siehe Verlustbescheinigung aus Depot Y von damals (jetzt geschlossen), verrechnen und so die Steuern zurück erhalten.

    Danke für eure Hilfe!

  • Elena H. 27. März 2025 um 16:37

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe für das Jahr 2022 eine Verlustbescheinigung eines Depots bekommen, das im selben Jahr geschlossen wurde.

    Nur habe ich es verbaselt, diese Verluste in der Steuererklärung geltend zu machen, obwohl ich für 2022 eine gemacht habe.

    Kann ich auch in der Steuererklärung für 2024 o. 2025 nachträglich in der Anlage KAP mir diese Verluste eintragen und mit Gewinnen aus dem Jahr verrechnen?

    Wir hatten dieses Thema bereits, nämlich hier. Dort gab es keine konkrete Antwort.

    Damals hat Mitforist PfUI gefragt und wohl auch mit seinem Finanzamt konferiert. Er wollte sich nach Abschluß wieder melden, hat das aber bis heute noch nicht getan. Vielleicht schwebt die Sache auch noch.

    In diesem Thread wird auf das Wertpapierforum verwiesen, dort gibt es auch so einen Thread, der aber auch zu nichts Konkretem geführt hat.

    Wie dort geschrieben: Bin selbst nicht betroffen, weiß die Antwort nicht, sie würde mich aber interessieren. Eine Verlustbescheinigung ist an sich Geld wert. Es würde mich wundern, wenn man dieses Geld einfach nur dadurch vertranen könnte, daß man die Verlustbescheinigung nicht bei der nächsten Steuererklärung einreicht, sondern erst bei der übernächsten. Andererseits hält das deutsche Rechtswesen ja die eine oder andere Besonderheit vor, über die man sich wahrlich wundern kann.

  • Hallo zusammen. Ich hatte zu meinen Erfahrungen folgendes im Post 'Alter Verlusttopf einreichen' geschrieben:

    "Ich habe im Jahr 2024 rückwirkend (also nachträglich) eine Steuererklärung für das Jahr 2022 mit einer Bestätigung der Verluste für das Jahr 2021 abgegeben und bekam ca. 1,5 Monate später den Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verlustvortrags."
    Hat also problemlos funktioniert.
    Ich schreibe das auch nochmal in meinen ursprünglichen Post. Vielen Dank für die Erinnerung, Achim Weiss.

  • Nur habe ich es verbaselt, diese Verluste in der Steuererklärung geltend zu machen, obwohl ich für 2022 eine gemacht habe.

    "Ich habe im Jahr 2024 rückwirkend (also nachträglich) eine Steuererklärung für das Jahr 2022 mit einer Bestätigung der Verluste für das Jahr 2021 abgegeben und bekam ca. 1,5 Monate später den Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verlustvortrags."
    Hat also problemlos funktioniert.

    Ich bin mit meinem Kommentar vielleicht etwas spitzfindig, doch hier geht es um zwei verschiedene Fälle.

    fachfrage1236 hat für das Kalenderjahr 2022 eine Einkommensteuerbescheinigung abgegeben und möchte jetzt nachträglich eine Änderung herbeiführen. Hier ist es wichtig zu wissen, ob der Steuerbescheid "bestandkräftig" ist oder eben nur "vorläufig bestandskräftig".

    Ob hier jetzt noch eine Änderung möglich ist, kann man nur beim zuständigen Finanzamt erfragen und auf Kulanz hoffen.

    Bei PfUI ist die Sachlage eine andere. Hier wurde erst nachträglich eine Steuererklärung angefertigt, da PfUI vielleicht im betreffenden Jahr gar keine Steuererklärung machen musste. Hier wurde der Verlustvortrag ganz selbstverständlich akzeptiert.

  • KI sagt folgendes, vielleicht hilft es ja:

    Grundsätzlich gilt: Verluste aus Kapitalerträgen (z. B. aus Aktienverkäufen) können nur mit zukünftigen Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnet werden. Damit das funktioniert, müssen die Verluste aber auch beim Finanzamt geltend gemacht und in den sogenannten Verlustvortrag übernommen worden sein.

    Deine Situation:

    • Du hast für 2022 eine Verlustbescheinigung bekommen, aber die Verluste nicht in der Steuererklärung angegeben.

    • In 2022 und 2023 hattest du keine Gewinne, mit denen du die Verluste direkt verrechnen konntest.

    • Nun möchtest du die Verluste aus 2022 in der Steuererklärung für 2024 oder 2025 nachträglich nutzen, um bereits gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuerhalten.

    Problem:

    Verluste aus Kapitalerträgen müssen in dem Jahr, in dem sie anfallen, ans Finanzamt gemeldet werden, um sie für zukünftige Jahre nutzen zu können. Da du die Verluste nicht in der Steuererklärung für 2022 eingetragen hast, wurden sie vermutlich nicht vom Finanzamt in einen Verlustvortrag übernommen.

    Lösungsmöglichkeiten:

    1. Änderung der Steuererklärung 2022 (falls noch möglich)

    Falls deine Steuererklärung für 2022 noch nicht bestandskräftig ist (z. B. weil die Einspruchsfrist noch läuft oder du sie unter Vorbehalt abgegeben hast), könntest du versuchen, sie nachträglich zu korrigieren und die Verluste einzutragen.

    2. Antrag auf Verlustfeststellung für 2022

    Falls deine Steuererklärung 2022 bereits abgeschlossen ist, könntest du eine gesonderte Verlustfeststellung beim Finanzamt beantragen. Allerdings ist die Frist hierfür grundsätzlich vier Jahre nach dem Verlustjahr. Für 2022 hättest du also bis Ende 2026 Zeit.

    3. Direkt in 2024/2025 verrechnen?

    Das geht leider nicht einfach so. Ohne eine Verlustfeststellung aus 2022 kannst du die Verluste in einer späteren Steuererklärung nicht geltend machen. Du müsstest also erst prüfen (bzw. beantragen), dass das Finanzamt den Verlust aus 2022 in den Verlustvortrag übernommen hat.

    Fazit:

    Falls du die Verluste nicht in 2022 angegeben hast, solltest du schnell handeln und entweder versuchen, die Steuererklärung 2022 zu ändern oder eine Verlustfeststellung zu beantragen. Sonst kannst du die Verluste nicht mehr mit späteren Gewinnen verrechnen.

    "If you don't believe it and you don't get it, I can't make you believe it."

    – Satoshi Nakamoto

  • Ich bin mit meinem Kommentar vielleicht etwas spitzfindig, doch hier geht es um zwei verschiedene Fälle.

    Wenn wir Haare spalten wollen: Ja, das sowieso. :) Meines Erachtens ist der Knackpunkt aber gleich.

    fachfrage1236 hat für das Kalenderjahr 2022 eine Einkommensteuerbescheinigung abgegeben und möchte jetzt nachträglich eine Änderung herbeiführen. Hier ist es wichtig zu wissen, ob der Steuerbescheid "bestandkräftig" ist oder eben nur "vorläufig bestandskräftig".

    Ob hier jetzt noch eine Änderung möglich ist, kann man nur beim zuständigen Finanzamt erfragen und auf Kulanz hoffen.

    Ich habe fachfrage1236 nicht so verstanden.

    Ich schreibe mal auf, was ich begriffen habe: Er hat sich für das Jahr 2022 eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, diese aber nicht im Zuge der Steuererklärung 2022 (die er im Jahr 2023 eingereicht hat) geltend gemacht. Der Steuerbescheid 2022 ist ergangen und bestandskräftig.

    Er fragt nun, ob das Finanzamt die Bescheinigung aus 2022 anerkennt, wenn er sie nun, im Zug der Steuererklärung 2024 verspätet einreicht.

    PfUI sagt: Bei ihm habe das funktioniert:

    Ich habe im Jahr 2024 rückwirkend (also nachträglich) eine Steuererklärung für das Jahr 2022 mit einer Bestätigung der Verluste für das Jahr 2021 abgegeben und bekam ca. 1,5 Monate später den Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verlustvortrags."

    Er hat die Verlustbescheinigung für das Jahre 2021 nicht etwa im Zuge der Steuererklärung 2021 eingereicht, sondern für die Steuererklärung des Folgejahrs, nämlich 2022. Das Finanzamt habe das akzeptiert.

    Es hilft aber nichts. :) Wir können die Frage per Diskussion nicht lösen. Egal, ob das dann klappt oder nicht, hat der TE ohnehin nur die Möglichkeit, die Verlustbescheinigung mit seiner jetzt fälligen Steuererklärung einzureichen. michael_d hat das oben so vorgeschlagen. So würde ich das an seiner Stelle auch machen.

    Er wird uns dann hoffentlich berichten, was sein Finanzamt dazu gesagt hat. :)

  • Mein FA hat es netterweise gemacht und es steht mir als anrechenbarer Verlust ab nächster Steuererklärung zur Verfügung.

    Bin sehr zufrieden 👌

    Nochmal summarisch: Du hattest Dir Ende 2022 von Deiner Bank eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, diese aber nicht mit der Steuererklärung 2022 (die Du 2023 eingereicht hast) eingereicht, sondern ein Jahr später mit der Steuererklärung 2023 (eingereicht 2024).

    Das Finanzamt hat den Verlust von 2022 so anerkannt.

    Daß der dann erst mit der nächsten Steuererklärung zur Verfügung stehen soll, wundert mich. Ich hätte erwartet, daß er bereits im Rahmen der laufenden Steuererklärung zum Tragen kommt. Aber vielleicht hattest Du ja nichts Passendes zum Gegenrechnen (Verlust aus Aktiengeschäften, 2023 keine Gewinne aus Aktiengeschäften).

    Eigentlich sollte das Finanzamt den Verlust auch nicht netterweise anerkennen, sondern nach Recht und Gesetz. In der Regel erwarte ich von meinem Finanzamt keine Kulanz.

    Danke für Deine Rückmeldung!

  • Ausser der Jahreszahlen stimmt alles. Also ja, mit diesem Jahr wird es festgesetzt und kann ab sofort gegengerechnet werden. Nein, ich hatte bisher nix zum Gegenrechnen.

    Ich hab ja die Anfrage erst vor kurzer Zeit gestellt. Ansonsten hätte ich es natürlich schon in der Erklärung für das Jahr 2022 gemacht.

    Hätte ich im Übrigen was zum Gegenrechnen gehabt (also 2022-2024), so wäre das jetzt natürlich gegengerechnet worden.

  • Ausser der Jahreszahlen stimmt alles. Also ja, mit diesem Jahr wird es festgesetzt und kann ab sofort gegengerechnet werden. Nein, ich hatte bisher nix zum Gegenrechnen

    Wenn die Jahreszahlen nicht stimmen, stelle das doch einfach für alle richtig.

    An manchen Tagen ist meine Kristallkugel halt etwas wolkig. :(