Okay, das klingt doch fristenmässig gut.
Das Versorgungsamt (oder die lokale Entsprechung) kann schon einmal etwas Zeit für die Entscheidung benötigen, aber das ist in der Regel nicht so schlimm.
Ich unterstelle einfach, dass der GdB 50 (oder mehr) irgendwann festgestellt wird, rückwirkend zum Antragsdatum, sagen wir mal zum 31.01.2025. Das würde bedeuten, dass am 01.02.2025 um 0.00 Uhr der GdB vorlag, somit könnte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 01.02.2025 beginnen, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Mit der Terminvereinbarung innerhalb der ersten drei Monate, in denen die Rente möglich ist, wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 01.02.2025.
Jede Altersrente kann als Voll- oder Teilrente bezogen werden.
Du müsstest aber schauen, was der Rentenantrag arbeitsrechtlich auslöst. Auch solltest Du schauen, ob der Anspruch auf Krankengeld nicht ggf. höher ist als die Rente.
Falls Du Anspruch auf eine Betriebsrente hast, solltest Du prüfen, ob die bereits bei einer vorgezogenen Rente bzw. auch einer Teilrente zahlt. (Da gibt es Unterschiede.)
Mit den gesammelten Informationen musst Du am Ende abwägen, was Du machen willst.
Die Rentenversichersicherung sollte Dir vorrechnen können, wie hoch die Rente ab Februar mit 3,0% Abschlag ist und in 0,3%-Schritten bis zur abschlagfreien Rente ab Dezember sollte sie Dir auch jeden anderen Wert liefern können. Mit einem Wert zwischen 10% und 99,99% multiplizieren (für die Teilrente) ist dann das geringste Problem.