Ja. Aber das ist vermutlich nicht Deine Frage. Arbeitslosigkeit zählt mit zur Wartezeit, es sei denn, sie wäre unmittelbar vor der Rente. Dann zählt sie nicht dazu.
Also nochmal: Du bist aktuell 60,5 Jahre alt und hast jetzt 43 Beitragsjahre. Es sieht so aus, als ob Du Deinen Arbeitsplatz demnächst verlieren oder aufgeben würdest. Du hättest dann einen Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, wärest Du 62,5 Jahre alt. Du willst dann 2,5 Jahre aus eigenen Mitteln überbrücken und mit 65 Jahren die "Rente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen.
Ok so?
Das klappt so nicht, weil die 2 Jahre Arbeitslosigkeit in diesem Fall nicht zur Wartezeit zählen.EDIT: In diesem Fall wären die beiden Jahre Arbeitslosigkeit nicht die beiden letzten Jahre vor der Rente, also könnte das funktionieren. Bitte mit der Beratungsstelle der Rentenversicherung abklären.
Hi, ja so ähnlich ist das... Zum Februar 2026 bin ich dann 59 mit 43 Beitragsjahren. Dazu kommt ein halbes Jahr Kündigungsfrist also dann 59,5 Jahre mit 43,5 Beitragsjahren. Dann Arbeitslos mit einer eventuellen Sperre von 3 Monaten. Sind dann mit 61,5 Jahren deutlich über 45 Jahre Beiträge. Die 3,5 Jahre bis 65 sollten dann in Eigenregie überbrückt werden. Habe jetzt einen Termin bei der Rentenversicherung aber erst in 3 Monaten, hätte halt gerne zuvor schon gewusst ob das so mit Abschlagsfrei funktioniert.