Hornie, vielen Dank für das freundliche Willkommen und die Erklärung. So hatte ich es vermutet. Worum es mir bei meiner Frage ging war Folgendes: man liest oft davon, dass der Rentenversicherungsmantel steuerliche Vorteile bringt, so richtig eingeleuchtet hat mir dies aber nicht. Bei hohen Erträgen aus der Rentenversicherung steigt der persönliche Steuersatz schnell richtig 42% (selbst wenn die Erträge nur zu 50% einberechnet werden müssen). Die Steuerbelastung der Erträge geht damit schnell Richtung 21%. Der Vorteil gegenüber der Abgeltungssteuer von 25% ist damit nicht sehr groß.
Vielleicht kann hier ja jemand noch bei der Beantwortung folgender Fragen helfen:
- wenn ich es richtig verstehe dann würden bei Verkauf eines ETF (also ohne Rentenversicherungsmantel) die Erträge auf Grund der Teilfreistellung nur zu 70% besteuert, die Einkommensteuerbelastung wäre dann 70% von 25%, also "nur" 17,5%. Bei einem Rentenversichungsmantel beträgt die Teilfreistellung nur 15%. Bei 42% persönlichen Steuersatz wäre die Ertragsbelastung damit 17,85% (85% von 21%). Damit wäre die Besteuerung der Rentenversicherung sogar höher. Verstehe ich das richtig?
- fällt bei Fonds in einem Rentenversicherungsmantel die Vorabpauschale an? Dies hat zwar keinen Einfluss auf die in Summe über die Laufzeit zu zu zahlenden Steuern, wäre aber eventuell ein kleiner Cash Flow Vorteil für die Anlage in einem Rentenversicherungsmantel.