Eine Beitragsdynamik von 5% ist meiner Ansicht nach empfehlenswert und absolut machbar. So ist auch im Vertrag der Alten Leipziger (SecureAL BV10 - vielleicht lohnt sich auch der AU- Schutz) die Klausel enthalten, dass man der Beitragsdynamik jährlich widersprechen kann, ohne dass das Recht auf weitere Erhöhung erlischt. Folglich ist die dynamische Anpassung ein KANN und kein MUSS. Es besteht die Flexibilität, dass bei einer Gehaltserhöhung oder bei Bedarf an erhöhtem Schutz die BU jährlich angepasst werden kann.
Die Überschussbeteiligung an Fonds ist bei der Alten Leipziger in den "Zusatzbedingungen für die Anlage der Überschüsse in einem Fonds" geregelt.
Die Überschüsse werden gemäß § 3 S. 1 Zusatzbedingungen Fonds als lebenslange zusätzliche Rente ausgezahlt (Zusatz- oder Überschussrente), sofern keine Kapitalisierung des Fondsguthabens gemäß§ 3 S. 4 erfolgt. Die Rente wird in folgenden Fällen in Euro ausgezahlt:
- bei einmaliger Auszahlung statt Rente,
- bei Kündigung des Vertrags,
- bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn.
Allerdings ist die Kapitalauszahlung nicht steuerfrei. Lediglich bei gewissen Voraussetzungen (mindestens 12 Jahre Laufzeit und Mindestalter von 62 Jahren – die sogenannte 12/62-Regelung) findet das Halbeinkünfteverfahren statt. Ansonsten müssen die gesamten Erträge (Auszahlungssumme abzüglich der eingezahlten Beiträge) vollständig mit der Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) abgegolten werden.
Ein Fondswechsel innerhalb der Alten Leipziger ist möglich (§ 4 Zusatzbedingungen Fonds).
Die einzelnen Kosten sind in § 21 der AGBs geregelt und betiteln allgemein die Abschluss-, Vertriebs- und sonstige Kosten mit 2,5%: „Wie hoch die Abschluss- und Vertriebskosten genau in Euro sind, finden Sie in den ‚Informationen über den Versicherungsvertrag‘.“ - zuzüglich zusätzlichen Fondsgebühren.
Soweit ich Sie richtig verstanden habe, basiert ihre Sorge darauf, dass die Alte Leipziger als Versicherer theoretisch zahlungsunfähig werden könnte? Hierzu gibt es einige Sicherungsmechanismen:
- Das gezahlte Geld fließt in das Sicherungsvermögen gemäß § 124 VAG.
- Bei Insolvenz springt der Protektor-Sicherungsfonds ein (gesetzliche Mindestabsicherung).
- Versicherungen halten ein breit diversifiziertes Portfolio, da das Sicherungsvermögen in sichere, rentable und liquiditätsgerechte Anlagen investiert werden muss.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den Informationen weiterhelfen.
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Vielen Dank für den Input.
Die "Zusatzbedingungen für die Anlage der Überschüsse in einem Fonds" die mir vorliegen sind teilweise anders. Im §3 S.3 wird darin folgendes zusätzlich zum bereits genannten §3 S.1 folgendes geregelt:
§ 3 Wann und wie erhalten Sie das Fondsguthaben?
(3) Bei einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung gilt:
– Solange wir leisten, erhöhen wir mit den jährlichen [ ] Überschussanteilen die Rente. Die bisher erworbenen [ ] Fondsanteile bleiben bestehen.
– Auf Wunsch zahlen wir Ihnen das Fondsguthaben in folgenden Fällen aus:
– Der Versicherte wird berufsunfähig oder hat eine Grundfähigkeit verloren.
– Unsere Leistungen enden, weil der Versicherte nicht mehr berufsunfähig ist oder alle Grundfähigkeiten wiedererlangt hat.
Bzgl. der Steuerfreiheit, trifft die Regelung die Sie erwähnen m.E. nach auf Rentenversicherung zu. Im Fall der SBU scheint dies aber anders geregelt zu sein. Unten den "Allgemeinen Steuerinformationen" der Alten Leipziger, habe ich unter "A 1.4 Berufsunfähigkeitsversicherungen" folgendes gefunden:
"Kapitalleistungen sind einkommensteuerfrei. Dies gilt ebenso bei verzinslicher Ansammlung der jährlichen Überschussanteile sowie bei deren Anlage in Investmentfonds."
In Punkto Kosten, die 2,5% Abschluss- und Vertriebskosten werden, nach meinem Verständnis, sowohl im Fall der Beitragsverrechnung als auch der Invest Variante anhand des Bruttobeitrags gerechnet. In beiden Verträgen (Beitragsverrechnung und Invest) die mir vorliegen werden diese mit 1610,76€ genannt. Die jährlich übrige Kosten i.H.v. 315,61€ sind auch identisch. Daher scheint der Sparanteil nicht von zusätzlichen Kosten des Versicherungsmantels betroffen zu sein, außer ich übersehe etwas.
Bzgl. des Gegenparteirisikos, habe ich nicht grundsätzlich Sorge davor, aber ich habe allgemein nach "Hacken" der Invest Variante gesucht um diese gegen den Vorteilen abzuwägen. Das Emittentenrisiko ist m.E. nach eins der wenigen Nachteile die ich gegenüber ein langfristiges ETF Investment im Privatdepot finden konnte.