Beiträge von Hans2000

    Tomarcy so eine Aussage lässt nunmal sehr sehr tief blicken:

    Dem Mieter sind die Belange des Vermieters vollkommen egal. Wer so ignorant handelt braucht sich nicht wudern wenn er kritisiert wird. Ich hoffe beim Hauskauf schlägt das Karma dann so richtig zu!

    Weiß nicht, was ich dazu sagen soll. Eine Therapie würde Dir vielleicht helfen...

    Dem Vermieter waren unsere Belange egal, also warum sollten uns seine interessieren? Wir haben im Dezember 2024 Nachwuchs bekommen und ihm fällt nichts besseres ein, als einer Familie mit Neugeborenem 4 Wochen nach der Geburt zu kündigen, damit seine (Single?)Tochter in ein 120m² Haus einziehen kann? Klar, ich bin hier das Problem...

    Lieber SioMio es gibt hier offenbar durchaus eine Vorgeschichte. Vermutlich ist auch daran einzig und allein der böse böse Vermieter schuld.

    Wie Du und auch andere schon sagten, wie man in den Wald hineinruft... Wir kennen hier nur eine Seite, aber die gebärdet sich aus meiner Sicht so, dass ich mich eher auf die andere stellen möchte.

    Richtig, es gibt eine Vorgeschichte, diese zu erzählen würden den Rahmen hier mehr als sprengen. Einfach davon auszugehen, dass ich als Mieter hier das "Problem" bin, nur weil ich schreibe, dass das Mietverhältnis schlecht ist, finde ich wirklich amüsant und lässt tief blicken. Leider muss ich Dich enttäuschen, wir sind das, was man wohl "perfekte Mieter" nennen würde. Wir zahlen pünktlich ohne Murren unsere Miete, kümmern uns weitestgehend eigenständig um Probleme/Schäden an der Mietsache (sofern sich die Kosten in Grenzen halten), versuchen den Vermieter so wenig wie möglich zu behelligen, sind immer freundlich und zuvorkommend und achten das fremde Eigentum. Das ist für uns alles selbstverständlich! Im Gegenzug erwarte ich vom Vermieter, dass er all das zumindest ein wenig zu schätzen weiß, dass er eine gewisse Professionalität an den Tag legt und sowohl seinen eigenen Pflichten nachkommt, als auch die Rechte des Mieters anerkennt, ernst nimmt und professionell behandelt. Dies ist bei uns leider nicht (mehr) der Fall.

    Auch unterstelle ich mit keinem Wort, dass der Vermieter bei seinem Eigenbedarf lügen würde - ich weiß es schlicht nicht. Aber es zu hinterfragen, ist mir ja wohl gestattet.

    Wie schon erwähnt, ist die Konsequenz für mich aus der Eigenbedarfskündigung genau das, was Du vorschlägst: mir etwas Eigenes suchen. Insofern weiß ich nicht, was Dein Problem ist. Es geht darum, dass ein Hauskauf ein großer Schritt ist, mal ganz davon abgesehen, das richtige Objekt zu finden - das erfordert Zeit. Die Kündigungsfrist ist absehbar zu kurz und ich kaufe nicht irgendwas, nur weil sich das der Herr Vermieter so vorstellt. Daher ja, wir werden ausziehen, aber dann wenn wir ohne Druck das richtige Haus gefunden haben. Schon mal überlegt, dass der Eigenbedarf auch nicht so "plötzlich" angefallen ist? Es war nicht schon länger abzusehen, dass die Tochter einziehen will? Die Antwort ist "ja, das war es" (diese Info bekommst Du gratis von mir)! Also warum prügelst Du auf mich (den Mieter) ein, der sein Möglichstes tut, um dem Vermieter trotz eines schlechten Verhältnisses noch entgegen zu kommen und sich so schnell wie möglich was Eigenes zu suchen?

    Naja, ich weiß gar nicht, warum ich mich überhaupt rechtfertige, don't feed the troll...

    Ich will nicht sagen, dass es so ist - vielleicht ist der Eigenbedarf absolut begründet, wer weiß? Und wir sind auch bereit auszuziehen, aber zu _unseren_ Bedingungen (Zeitpunkt, etc.).

    Wir haben nicht vor, ewig in dem Haus zu bleiben. Ich wollte schon immer was eigenes und sehe das nun als Grund, mich mal wieder aktiv drum zu kümmern. Vorher war es halt bequem und die Miete akzeptabel hoch. Mein Problem ist der Zeitdruck. Wenn ich ein Haus kaufe, dann welches ich will und wann ich will und nicht wann jemand anderes es will. Insofern geht es erst mal nur um einen (durchaus längeren) Zeitgewinn.

    > Emotionen sind oftmals schlechte Ratgeber, so hier.

    Nunja, ich weiß nicht, was Emotionen damit zu tun haben wenn ich mich dagegen wehre, dass jemand Eigenbedarf vorgetäuscht hat. Wenn Du Dich damit einfach abfindest - OK - aber wir sind nicht alle gleich. Ich finde das nicht in Ordnung und werde auch für mein Recht "kämpfen".

    > Das klang oben noch anders.

    Stichwort "Zeitdruck", da lässt man Nachteile halt mal unter den Tisch fallen.

    > Welche denn? Und was hast Du dann davon?

    Ich lasse mich nicht gerne verarschen und wenn es jemand versucht, dann wird er eben die Konsequenzen (Schadensersatzklage) spüren. Insofern bedeutet das für mich Genugtuung und Gerechtigkeit.

    Wir waren heute beim Anwalt und haben uns beraten lassen.

    Kurz zusammengefasst: die Eigenbedarfskündigung ist formell angreifbar da nicht/schlecht begründet und wir werden ihr widersprechen, die Widerspruchsfrist ist wohl unerheblich (wenn es zu einer Räumungsklage kommt, kann man noch am ersten Tag der Verhandlung Widerspruch einlegen, da es bei uns kein Härtefall ist). Dies wird unser Anwalt gegen Ende der Kündigungsfrist an unseren Vermieter so kommunizieren. Im besten Fall für uns spricht er einfach eine neu, besser begründete Eigenbedarfskündigung aus (--> nochmal 9 Monate Zeit für uns), er wird jedoch wohl eher über einen Anwalt gehen und dieser wird ihm zur Räumungsklage raten. Wenn dem so ist, dann wird es sehr wahrscheinlich auf einen Vergleich rauslaufen, bei dem wir jedenfalls gute Karten haben (wobei er meinte, dass es mit dieser Eigenbedarfskündigung gar nicht zu einem Verfahren kommen wird, weil sie eben so schlecht begründet ist und der Richter das vorher schon abweist). Wenn die Tochter jedoch klar darlegen kann, warum sie ausgerechnet in dieses Haus muss, so wird man sich nach Erfahrung unseres Anwalts auf eine Auszugsfrist von 4-6 Monaten (vielleicht mehr) einigen und je nach Druck auf Vermieterseite wird er weitere Zugeständnisse machen müssen (z.B. Umzug bezahlen, etc.). Bis zur Verhandlung wird auch nochmal einige Zeit vergehen, mit einem Termin noch dieses Jahr ist nicht zu rechnen. Insofern bedeutet das für uns erst mal, dass wir mehr Zeit haben, uns nach Alternativen umzusehen und nun einen kompetenten Mitstreiter haben.

    Das Haus werden wir nun wohl nicht kaufen, der Druck ist erst mal weg und es gab eh so ein paar größere Nachteile, die wir nur wegen des Zeitdrucks eingegangen wären.

    Wäre nicht der erste Fall bei dem eine Tochter mal schnell formal für ein paar Wochen einzieht und plötzlich wieder weg ist.

    Ich garantiere, dass ich das überprüfen werde und ggf. dann rechtliche Schritte einleiten werden.

    Weil wir gerade darüber reden: was sind denn hier eigentlich die Richtlinien? Bis wann muss die Tochter z.B. eingezogen sein und für wie lange mindestens, dass ich keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen kann? In der Nachbarschaft z.B. gab es eine Eigenbedarfskündigung und die Eigentümer sind fast 1 Jahr lang nicht eingezogen. Nach dem Einzug hat sich herausgestellt, dass sie die Wohnung lediglich als Zweitwohnsitz nutzen und nur alle paar Wochenenden mal da sind - dafür wurde ein Mieter rausgeworfen, der über 10 Jahre drin war. Das kann doch nicht rechtens sein....

    Das steht für mich aber schon noch ein bisschen mehr drin als nur "ich kündige weil meine Tochter einzieht".

    Da sind Paragraphen genannt, auf Widerspruchsrecht hingewiesen, Wohnung benannt, Datum gesetzt...

    Komisch wie unterschiedlich man Briefe lesen kann.

    Natürlich steht da mehr drin, ich habe mich lediglich auf die für mich relevanten Infos bezogen (wer zieht ein und warum). Als Begründung wird lediglich "die Gründe sind hoffentlich bekannt" genannt. Laut § 574 BGB werden bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind. Da im Endeffekt keine Gründe genannt sind (außer, dass seine Tochter einziehen will), würde mich interessieren, was das für eine evtl. Räumungsklage bedeutet.

    Zitat

    Hans2000 - hast du Widerspruch vor dem 1.4. eingelegt, wie es da beschrieben ist?

    Nein, aber die Frist zum Widerspruch ist sowieso falsch (muss laut § 574b BGB zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist sein und wenn sie falsch genannt wird, dann kann der Widerspruch sogar noch später z.B. während der Räumungsklage erfolgen wenn ich mich nicht irre), ob das die gesamte Kündigung unwirksam macht, kann sein (glaub ich zwar nicht), aber das wird mir der Experte sagen. Ich habe noch nicht widersprochen, da ich mich eben erst rechtlich beraten lassen wollte, falls das mit dem Ersatzwohnraum schwierig wird.

    Ob der Vermieter noch andere Wohnungen/Häuser hat, weiß ich leider nicht.

    Hier mal das Kündigungsschreiben für alle Experten ;)

    @ Achim Weiss: Ja, mir ist klar, dass sich ein Neubau ziehen kann und sich dadurch weitere Unannehmlichkeiten ergeben könnten (die Eigentümer wollen in Ihrem Haus natürlich solange bleiben bis der Neubau fertig ist). Deshalb bin ich auch nicht sonderlich begeistert darüber und natürlich müssen wir auch das nochmal mit dem Anwalt besprechen und überdenken.

    Mit so vielen Antworten habe ich gar nicht gerechnet ;)

    Die Eigentümer des Hauses, das wir potentiell kaufen wollen, sind schon etwas älter (er 70, sie 63) und brauchen das Geld quasi um ihr neues Eigenheim zu finanzieren, da sie in ihrem Alter nur schwer einen Kredit bekommen und daher keine Vorfinanzierung machen wollen. Das Haus ist auch nicht besonders "günstig", sondern nur nicht heillos überteuert wie andere Immobilien in unserer Stadt. Die Mutter der Eigentümerin ist vor kurzem gestorben, sie hat das Elternhaus geerbt, welches sie abreißen und sich nun in ihrer alten Heimat den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen - nichts Ungewöhnliches. Laut ihren Aussagen ist die Projektierung für das neue Haus quasi abgeschlossen (Bauvoranfrage oder wie das heißt gestellt, diverse Firmen angefragt, etc.) und sie warten nur noch darauf, dass jemand das jetzige Haus kauft damit sie das Kapital haben um das "GO" für den Neubau zu geben.

    Die Frage, die sich mir hier auch stellt: wie sichere ich mich eigentlich ab, dass die jetzigen Eigentümer pünktlich zu einem vereinbarten Termin ausziehen (z.B. 01.06.2026) und nicht auch - wie ich dann jetzt - einfach drin bleiben und einen Härtefall anmelden (doppelter Umzug, das Haus ist ja bald fertig, etc.)?

    Zitat

    Was auf jeden Fall nicht ausreicht, ist zu schreiben: „ich kündige Ihnen das Mietverhältnis auf den 1.11.2025, weil meine Tochter da einzieht.“

    Genau das steht da quasi sinngemäß (+ Name der Tochter) - keine weitere Begründung.

    Ich habe nun für nächste Woche einen Termin beim Anwalt ausgemacht, um zum einen die Gültigkeit der Eigenbedarfskündigung zu überprüfen sowie das Thema mit dem Haus zu besprechen und die Chance eine Räumungsklage abzuwenden zu bewerten.

    Hallo zusammen,

    eine sehr spezielle Frage: wir sind seit ca. 9 Jahren Mieter eines Hauses und haben im Januar nun die Eigenbedarfskündigung zum 31.10.25 bekommen. Laut dieser will die Tochter des Vermieters einziehen, ansonsten keine weitere Begründung. Wir sind nun seit einigen Wochen auf der Suche nach einer neuen Bleibe und würden gerne ein Haus kaufen, welches sowohl preislich als auch von der Lage recht attraktiv ist. Dieses ist jedoch erst nächstes Jahr ca. ab 01.07.26 bezugsfähig, da die jetzigen Eigentümer selbst erst bauen und ausziehen wenn der Neubau fertig ist. Nun stellt sich mir die Frage, wie wir weiter vorgehen sollten. Den Vermieter um eine freiwillige Verlängerung der Frist zu bitten, macht wenig Sinn, da wir kein gutes Verhältnis zu ihm haben. Bleibt also noch die Räumungsklage bzw. sich dann dagegen zu wehren. Uns würde interessieren, welche Aussicht auf Erfolg wir bei einem Widerspruch hätten wenn ja absehbar ist, dass wir in ca. 8-9 Monaten sowieso umziehen wollen? Ein fristgerechter doppelter Umzug in eine Übergangsbleibe (die ja auch erst noch gefunden werden müsste) wäre aus unserer Sicht unnötig und nicht zumutbar (wir sind Ende Dezember 2024 Eltern geworden und haben wirklich besseres zu tun...). Gibt es hierzu vielleicht Erfahrungen oder einschlägige Entscheidungen (wir werden ja wohl nicht die Ersten mit diesem Problem sein)?