Beiträge von Sparfuchs007

    Die haushaltsnahen Dienstleistungen der vermieteten Wohnung gehören in die Anlage V. Die haushaltsnahen Dienstleistungen für die eigene Wohnung gehören nicht da rein (Anlage V).

    Davon bin ich auch ausgegangen. Aber erstens hat meine Steuerberaterin die Posten nach meinem Eindruck addiert. Ich sehe in ihrer Erklärung jedenfalls keinen zweiten Posten. Zweitens sehe ich bei Elster kein Formular für 2 getrennte Einträge

    Ich erstelle erstmals meine Steuererklärung, nachdem meine Steuerberaterin mich im Stich gelassen hat.

    Frage: Sofern ich ihre letzte Erklärung richtig verstanden habe, hat sie die relevanten Posten wie haushaltsnahe Dienstleistungen etc. der eigengenutzten Immobilie und der Einliegerwohnung addiert. Und eben nicht differenziert in zwei Posten angegeben. Ist das korrekt?

    ADMIN: bitte ggf. in eine passende Rubrik verschieben, vielen Dank!

    Du kannst ihnen natürlich freundlich sagen, dass es besser wäre gar nichts zu sagen, als Quatsch zu erzählen. Aber am Ende machen sie keine Steuerberatung und kennen vermutlich auch gar nicht alle deine sonstigen Einkünfte im Detail.

    genau, das ist dann die Antwort. Wir dürfen keine Steuerberatung durchführen

    Dein Einkommen 2024 ist um ca.12.000 Euro höher, als dein Einkommen 2023 (unter der Annahme, dass der Rest einigermaßen gleichgeblieben ist). Das ist doch logisch, dass dann auch mehr Einkommensteuer zu zahlen ist.

    Danke. So habe ich das Finanzamt verstanden! Und die Bank eben falsch verstanden. Meine Kapitalerträge, obwohl von der Bank versteuert, gelten als Einkommen und das wird, weil Freibeträge überschritten, versteuert. Allerdings werde ich jetzt noch das Gespräch mit der Bank suchen!

    Vielen, vielen Dank für die vielen Beiträge und die große Hilfsbereitschaft. Dann hier ein paar Zahlen:

    1. Einkommenssteuer 2023: 386 Euro bei Kapitalerträgen von 21.897 Euro

    2. Einkommenssteuer 2024: 2.315 Euro bei Kapitalerträgen von 33.378 Euro

    3. Ansonsten haben sich die Zahlen (kleine Renten etc.) zwischen 2023 und 2024 marginal verändert, das sagte mir auch das Finanzamt.

    4. Und zog den Schluss, dass bei Ausschöpfung der Freibeträge (Ehepaar!), wegen der höheren Kapitalerträge auch eine deutlich höhere Einkommenssteuer fällig war.

    Also: Auch wenn nach meiner Laienmeinung, die Bank mit Verlusttöpfen und notwendigen Abführungen an das Finanzamt seine Arbeit gemacht hat, muss ich dennoch Steuern zahlen.

    P.S.: Wegen der gezahlten Kapitalertragsteuer und meinem Steuersatz unter 25% habe ich unter dem Strich dennoch Geld zurückerhalten.

    Dem Finanzamt lag die erträgnis Aufstellung der Bank vor!

    Mein persönlicher Steuersatz interessiert mich weniger. Sondern dass offensichtlich meine Kapital Erträge den Freibetrag überstiegen und ich trotz gegenteiliger Aussagen der Bank erheblich mehr Einkommen Steuer zahle als zuvor mit Steuer Beraterin und damals noch Einkünften aus selbstständiger Arbeit

    Vielen Dank für die Antworten.

    Meine Anlagen liegen bei 1 Bank. Dort ist der Freistellungsauftrag ausgeschöpft. Weil ich neben den Kapitalerträgen kaum Einkünfte habe, dürfte mein Steuersatz deutlich unter 25 % liegen. Genau konnte mir das Finanzamt den Satz nicht sagen, bestätigte mir aber meine Vermutung. Das Finanzamt ging nicht auf meine geringen Renten aus LVs oder eine ebenso geringe Vermietung ein. Es betonte, dass ich ich wegen der hohen Kapitalerträge Einkommenssteuer zahlen muss. Im Umkehrschluss: Kapitalerträge werden eben als Einkünfte besteuert?! Obwohl mir die Bank das Verständnis vermittelt hat, sie hätte alles angeführt und wegen Steuersatz unter 25 % bekomme ich die Kapitalerstragssteuer zurück.

    Ich habe zum ersten Mal seit vielen Jahren meine Steuererklärung alleine verfasst, entschuldigt also meine „dumme“ Frage:

    Im Steuerformular KAP habe ich alle Daten eingetragen, wie das die Erträgnisaufstellung der Bank vorgibt. Das Ergebnis war eine anständige Rückzahlung der Kapitalertragsteuer aufgrund meines Steuersatzes unter 25 %. Aber auch eine Zahlung der Einkommenssteuer, die sich laut Rückfrage beim Finanzamt aus den hohen Kapitalerträgen ergibt.

    Frage: Meine Bank sagte mir vor vielen Jahren, Verkäufe mit Gewinn bzw. Verlust werden durch entsprechende Töpfe ausgeglichen und die Bank führt Steuern ab. Eine Nachzahlung der Einkommenssteuer sei also nicht zu erwarten. Liegt das Problem vielleicht darin, dass ich nicht genügend Verluste erziehlt habe bzw. zu viel Gewinne?