Beiträge von PeterRickmer

    tom70794: Vielen Dank für den Link zum Infoportal. Da werde ich mich mal durchwühlen.

    Achim Weiss: Vielen Dank auch dir für die Informationen.

    Der Sollzinssatz des Bauspardarlehens liegt bei 2,45%. Meine Frau und ich bekommen jeweils die Grundzulage. Bei mir sind die beiden Kinder mit drin, also bekomme ich noch zweimal Kinderzulage.

    Erhalte ich diese Zulagen auch in der Darlehensphase des Riester-Bausparers? Oder nur in der Ansparphase?

    Wenn ich die Zulagen auch in der Darlehensphase bekomme:

    - Falls ich die Darlehensphase durch Sondertilgungen verkürze, erhalte ich folglich auch weniger Zulagen, korrekt? Beispiel: Die Darlehensphase läuft 5 Jahre. Ich erhalte 5 Jahre lang die Zulagen. Verkürze ich die Darlehensphase durch Sondertilgungen auf 4 Jahre, erhalte ich nur 4 Jahre lang Zulagen. Folglich wäre das Wohnförderkonto geringer und ich müsste später weniger versteuern. Korrekt?

    Und: Wenn ich bei meinem Riester die Darlehensphase um 1 Jahr verkürze, könnten die Kinderzulagen für den Rest der Zeit auf den Riester meiner Frau gehen. Korrekt?

    Sorry.... ich kapiere es vielleicht einfach nicht.

    Ich muss aber feststellen, dass diese Riester-Bausparer offensichtlich nur für lebenslange Ehen an einem Ort gedacht sind. Wenn ich mich scheiden lasse oder auf Weltreise gehe, und das Haus vor der Rente verkaufen will, muss ich alles zurückzahlen.

    Hallo zusammen,

    Meine Frau und ich haben vor 10 Jahren für unseren Hausbau u.a. zwei Kredite aufgenommen. Für diese beiden Kredite wurde je ein Riester-Bausparvertrag abgeschlossen, die an die Sparkasse abgetreten wurden. Die Zinbsbindungsfrist der beiden Hausbaukredite läuft dieses Jahr aus und die Riester-Bausparverträge werden zuteilungsreif. Heißt: Die Bausparverträge tilgen die beiden Hausbaukredite. Übrig bleiben die Darlehen aus den Riester-Bausparverträgen, die ab Ende des Jahres dann zu bedienen sind.

    Wenn ich das richtig verstehe, erhalte ich bei den Riestern auch während der Darlehensphase noch Zulagen. Nun habe ich festgestellt, dass ich die beiden Riester-Darlehen jederzeit sondertilgen oder vorzeitig komplett tilgen kann. Bringt mir das was? Nach meinem Verständnis erhalte ich dann ja weniger Zulagen (weil Laufzeit kürzer), muss also im Alter auch weniger Steuern zahlen und ggf weniger Gebühren, weil ich vorzeitig das Darlehen abbezahlt habe?

    Und noch etwas: Bisher laufen die Kinderzulagen in meinen Riester mit rein. Wenn ich den vorzeitig abbezahle, könnte ich dann die Kinderzulagen in den Riester meiner Frau laufen lassen?

    Und eine letzte Frage: Um die Wohnriester-Förderung zu erhalten, muss ich die Immobilie besitzen und darin wohnen. Wenn ich beide Rieser abbezahlt habe, kann ich dann gleich auch die Steuern zurückzahlen, so dass ich dem Staat nichts mehr schuldig bin und das Haus verkaufen kann?

    Sorry für die vielen Fragen... keine Ahnung, warum wir uns damals so ein kompliziertes Konstrukt aufschwatzen haben lassen...