Hier wird irgendwie Erbe und Schenkung in einen Topf geworfen.
Häufig ist doch gerade ein Fall der Schenkung: Eltern möchten ihrem Sohn / ihrer Tochter was zum Kauf eines Eigenheims dazugeben.
- Überweisen die Eltern 100.000 EUR auf ein Konto, das nur ihren Sohn / ihrer Tochter gehört, und der / die überweist es weiter auf ein Gemeinschaftskonto mit Ehepartner/in, sind beide Schenkungen jeweils deutlich unterhalb der Freibeträge (Eltern --> Kind = 400.000 EUR, Ehepartner --> anderer Ehepartner = 500.000 EUR).
- Überweisen die Eltern aber 100.000 EUR auf ein Gemeinschaftskonto von Sohn bzw. Tochter und dessen/deren Ehepartner/in, schenken sie quasi 50.000 EUR ihrem Kind (abgedeckt vom Freibetrag) und 50.000 EUR ihrer Schwiegertochter bzw. ihrem Schwiegersohn (nicht abgedeckt vom Freibetrag, der beträgt bei Schwiegerkindern nur 20.000 EUR).
Wie ist dann der Fall bei einer Erbschaft? Erbt da auch der Ehepartner die Hälfte?