Beiträge von VanLou

    Hier wird irgendwie Erbe und Schenkung in einen Topf geworfen.

    Häufig ist doch gerade ein Fall der Schenkung: Eltern möchten ihrem Sohn / ihrer Tochter was zum Kauf eines Eigenheims dazugeben.

    - Überweisen die Eltern 100.000 EUR auf ein Konto, das nur ihren Sohn / ihrer Tochter gehört, und der / die überweist es weiter auf ein Gemeinschaftskonto mit Ehepartner/in, sind beide Schenkungen jeweils deutlich unterhalb der Freibeträge (Eltern --> Kind = 400.000 EUR, Ehepartner --> anderer Ehepartner = 500.000 EUR).

    - Überweisen die Eltern aber 100.000 EUR auf ein Gemeinschaftskonto von Sohn bzw. Tochter und dessen/deren Ehepartner/in, schenken sie quasi 50.000 EUR ihrem Kind (abgedeckt vom Freibetrag) und 50.000 EUR ihrer Schwiegertochter bzw. ihrem Schwiegersohn (nicht abgedeckt vom Freibetrag, der beträgt bei Schwiegerkindern nur 20.000 EUR).

    Wie ist dann der Fall bei einer Erbschaft? Erbt da auch der Ehepartner die Hälfte?

    Ich erbe etwas Geld von meiner Mutter. Leider habe ich es versäumt rechtzeitig ein eigenes Konto zu eröffnen. Das Geld fließt auf unser Gemeinschaftskonto. Erbt nun mein Mann die Hälfte (mit Freibetrag €20000) oder handelt es sich um eine Schenkung von mir an ihm.

    Oder besteht die Möglichkeit ein Schriftstück aufzusetzen, dass das Erbe nur mir gehört und es keine Schenkung ist?