Beiträge von terra_firma

    Liebes Forum,

    ich werde ab kommendem Jahr zur Hälfte an meinem Wohnort und zur Hälfte in Berlin arbeiten (beim selben Arbeitgeber). Immer eine Woche an meinem Wohnort, eine Woche in Berlin. Für die Tage in Berlin erhalte ich eine steuerfreie Verpflegungspauschale von 28€ bzw. 14€ (An- und Abreisetag) pro Tag.

    Nun hat "meine" Sachbearbeiterin im Unternehmen mich heute informiert, dass bei dieser Verpflegungspauschalte eine Dreimonatsfrist gilt, also: "Bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte können vom Arbeitgeber die Verpflegungspauschalen nur in den ersten 3 Monaten steuerfrei erstattet bzw. als Werbungskosten vom Arbeitnehmer abgezogen werden" (Haufe). Das wäre ärgerlich und würde mir gut 200€ im Monat weniger einbringen.

    Nun gibt es aber ja zwei wichtige Ausnahmen: Zum einen beginnt die Dreimonatsfrist von Neuem, wenn man vier Wochen nicht am auswärtigen Arbeitsplatz arbeitet. Und: Die Dreimonatsfrist greift überhaupt nur, wenn man mindestens drei Tage in der Woche auswärtig arbeitet.

    Meine Frage: Gilt es auch als Unterbrechung, wenn ich vier Wochen einlege, in denen ich immer nur zwei Tage die Woche auswärtig arbeite? Laut diesem Artikel ist das so. Dort steht, zu den Unterbrechungen zähle auch "ein Einsatz von maximal zwei Tagen pro Woche an diesem Arbeitsplatz". Das würde für mich bedeuten (wenn mein Arbeitgeber mitmacht): drei Monate normal im Wochenrhythmus auswärtig arbeiten, dann vier Wochen einlegen, in denen ich immer nur zwei Tage die Woche auswärtig arbeite.

    Ich hoffe, ich habe halbwegs verständlich ausgedrückt, was ich meine. :)

    Viele Grüße

    Liebe Community,

    ich bin 31 Jahre alt und arbeite in der Medienbranche. Mein Verdienst dort liegt bei ca. 5.000€ brutto.

    Mein Arbeitgeber bietet eine betriebliche Altersvorsorge (die "Pensionskasse Rundfunk"). Das Prinzip: Ich zahle 4% meines Bruttogehalts ein, der AG legt noch einmal 4% oben drauf. Am Telefon sagte mir ein Berater, die Rendite liege bei etwa 1% jährlich.

    Nun überlege ich, ob ich dieses Angebot wahrnehmen soll, oder ob es möglicherweise klüger ist, meine 4% direkt in einen ETF wie den MSCI World zu stecken. Ich habe mal den Rechner der Pensionskasse Rundfunk benutzt und außerdem einen ETF-Rechner. Ergebnis: Bei der Pensionskasse kommen nach 37 Jahren ca. 175.000€ heraus, beim ETF bei einer Rendite von 6,5% p.a. deutlich mehr, nämlich 300.000€.

    Meine erste Frage: Kann das sein, dass der Zinseszinseffekt den fehlenden Arbeitgeberzusschuss so sehr aufwiegt, oder habe ich mich grob verrechnet?

    Und meine zweite Frage: Würdet ihr mir eher zur Pensionskasse oder zum ETF raten? Klar: Bei der Pensionskasse kriege ich eine garantierte Rente ausgezahlt, beim ETF könnte mir ein Börsencrash alles zunichte machen. Aber da der ETF-Rechner so viel mehr ausgespuckt hat, bin ich doch ins Grübeln gekommen.

    Wenn ihr noch weitere Infos braucht, sagt gerne Bescheid!

    Vielen Dank und liebe Grüße in die Runde :saint: