Liebes Forum,
ich werde ab kommendem Jahr zur Hälfte an meinem Wohnort und zur Hälfte in Berlin arbeiten (beim selben Arbeitgeber). Immer eine Woche an meinem Wohnort, eine Woche in Berlin. Für die Tage in Berlin erhalte ich eine steuerfreie Verpflegungspauschale von 28€ bzw. 14€ (An- und Abreisetag) pro Tag.
Nun hat "meine" Sachbearbeiterin im Unternehmen mich heute informiert, dass bei dieser Verpflegungspauschalte eine Dreimonatsfrist gilt, also: "Bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte können vom Arbeitgeber die Verpflegungspauschalen nur in den ersten 3 Monaten steuerfrei erstattet bzw. als Werbungskosten vom Arbeitnehmer abgezogen werden" (Haufe). Das wäre ärgerlich und würde mir gut 200€ im Monat weniger einbringen.
Nun gibt es aber ja zwei wichtige Ausnahmen: Zum einen beginnt die Dreimonatsfrist von Neuem, wenn man vier Wochen nicht am auswärtigen Arbeitsplatz arbeitet. Und: Die Dreimonatsfrist greift überhaupt nur, wenn man mindestens drei Tage in der Woche auswärtig arbeitet.
Meine Frage: Gilt es auch als Unterbrechung, wenn ich vier Wochen einlege, in denen ich immer nur zwei Tage die Woche auswärtig arbeite? Laut diesem Artikel ist das so. Dort steht, zu den Unterbrechungen zähle auch "ein Einsatz von maximal zwei Tagen pro Woche an diesem Arbeitsplatz". Das würde für mich bedeuten (wenn mein Arbeitgeber mitmacht): drei Monate normal im Wochenrhythmus auswärtig arbeiten, dann vier Wochen einlegen, in denen ich immer nur zwei Tage die Woche auswärtig arbeite.
Ich hoffe, ich habe halbwegs verständlich ausgedrückt, was ich meine. ![]()
Viele Grüße