Beiträge von m.zander

    Vielen Dank für eure bisherigen Antworten. Also ich habe das mal mit 1800 EUR Einkommen gerechnet. Dann gilt ja auch der Selbstbehalt iHv 1.450 EUR. Vermutlich muss ich dann die Differenz zwischen bereinigtem Netto und dem Selsbtbehalt als Unterhalt zahlen. Mal schauen, was da ein Jurist zu sagt.

    Moin liebe Community,


    ich habe mal eine rechtliche Frage:

    Ich habe 2 Kinder, für die ich unterhaltspflichtig bin.

    Mit meiner neuen Partnerin habe ich ein Kind und ein weiteres ist auf dem Weg. Wir wollen jetzt unsere Elternzeit bzw Elterngeldmonate planen. In den Monaten, wo ich Elterngeld statt Gehalt bekomme habe ich ja ein vermindertes Einkommen. Ich würde das maximale Elterngeld bekommen (1800 EUR). Meine berechnete Interhaltspflicht ist derzeit circa 1.200 EUR. Wenn ich jetzt in den Monaten Elternzeit weiterhin den vollen Unterhalt bezahlen muss, dann muss ich mit 600 EUR in den Monaten zurechtkommen. Dies scheint mir nahezu unmöglich. Klar gibt es Erspartes und Rücklagen, aber die würde ich jetzt nicht aufbrauchen wollen.

    Kurzum: Bin ich in der Elternzeit/bei Bezug von Elterngeld voll Unterhaltspflichtig oder wird das anders berechnet?

    Natürlich sollen meine großen Kinder nicht darunter leiden, dass nun ein weiteres Kind dazu kommt. Aber das Jüngste und der Kleine sollen auch nicht darunter leiden, weil der Papa aus finanziellen Gründen keine Elternzeit nehmen kann.


    Vielen Dank für alle konstruktiven Antworten

    Hallo Community,

    ich habe eine Frage an euch:

    Wäre es für mich sinnvoll, ein Mal im Jahr so viele ETF-Anteile zu verkaufen, die in meinem Depot circa 1250 EUR Rendite erzielt haben? Den Auszahlungsbetrag würde ich sofort wieder neu anlegen, um weiter fürs Alter anzusparen. Meine Idee dahinter wäre: Freibeträge der Sparzeit bzgl. Kapitalerträge auch zu nutzen.

    Was sagt ihr dazu?