Beiträge von Margarete1920!

    So wie ich es verstanden habe, kannst du im Moment gar nichts, weil du keinen Erbschein hast, oder ?

    Nein, noch nicht aber das kommt.

    Ich hab aber die Frage hier jetzt nicht gut formuliert.

    Mir geht es darum ob der Vermögensverwalter mit der Mitarbeiterin der Volksbank Geld hin und her switchen konnte oder der Mehrzinssparvertrag hätte komplett gekündigt werden müssen um die 750.000 Euro daraus dann neu anzulegen.

    Hallo in die Runde,

    jetzt hab ich doch noch eine Frage, da ja auch ein Mehrzinssparvertrag einer Kündigungsfrist unterliegt.

    Wie kriege ich dort wie in diesem Fall die 750.00 Euro vom Mehrzinssparen zum neuen Festgeldkonto.

    Muß ich den kompletten Vertrag des Mehrzinssparens mit einer Frist aufkündigen

    oder muss ich nur den Teilbetrag wie hier die 750.00,- Euro innerhalb des Mehrzinssparkontos aufkündigen?.

    Ich hoffe jemand hat dazu eine Idee vielleicht

    Hmm ich bin kein Kunde der VB, eines weiß ich aber, egal wie die Bank heißt, egal wie „kriminell“ die Angebote sind, da ist eine Armada von Juristen im Hintergrund unterwegs die das Ganze auf Rechtssicherheit prüfen. Leider steht der Kunde am Ende mit leeren Händen da.

    In diesem Fall gibt es noch einen anderen Weg aber ich gebe dir Recht, Schadenersatz oder ähnliches kann man hier vergessen.

    Für mich ist dieses Verhalten einer Kundin gegenüber die ihr Geld seit fast 90 Jahren bei der Bank hat schäbig und anrüchig, ob man sie dafür rechtlich belangen kann oder nicht.

    Naja, bezüglich der (niedrigen) Zinsen auf hoher Summen steht die Volksbank aber nicht alleine da. Es ist üblich, dass der beste Zins auf eine bestimmte Summe gedeckelt ist und nach dieser Schwelle deutlich sinkt.

    Dann sollte man MEHRzinssparen umbenennen oder die Beschreibung ändern:

    Hauptmerkmale von Mehrzinssparen:

    • Variable Verzinsung: Die Zinsen werden nicht festgesetzt, sondern sind an das Guthaben auf dem Sparbuch gebunden.
    • Guthabenabhängige Zinsen: Je höher das Guthaben, desto höher die Verzinsung.

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    Diese Zinssätze, also weder die vom "Mehrzinssparen" noch die von dem Tagesgeldkonto haben nichts mit dem aktuellen Zinsniveau zu tun, sondern werden vollkommen willkürlich von den jeweiligen Instituten festgesetzt. Die Differenz (aktueller Zins bei der EZB [z.Z. 2,25%] minus dem angebotenen Zins) ist die Marge, die das jeweilige Haus verdient

    Netter Verdienst, 2023 lag das Nivea bei 4 Prozent die Volksbank gibt auf über eine Millionen 0,3 Prozent und erhält 4 von der EZB , macht ca. 3000 für meine Tante und 37.000,- für die Volksbank.

    Wenn ich das hier teilweise lese wundert mich nix mehr, das Vermögen eines alten Menschen als Selbstbedienungsladen, entweder mit Vollmacht oder eben als Bank weil man es einfach kann und wo kein Kläger da kein Richter.

    Hallo Margarete1920!,


    Sie haben nur die Alternativen, die Sachlage so zu akzeptieren, wie Sie ist, oder Sie müssen Ihren (Mit)Erben- Status förmlich feststellen lassen, d.h. Erbschein. Dann muss Ihnen die VoBa Auskunft erteilen und Sie können die Geschichte aufdröseln. Kleiner Trost, die Banken müssen die Unterlagen 10 Jahre aufbewahren.

    Gruß Pumphut

    Und genau darum geht es , die ganze Geschichte aufzudröseln, Sachlage akzeptieren ist in diesem speziellen Fall absolut nicht drin.

    Danke für die Antworten

    Hallo Margarete1920!,

    Woher weis denn die Volksbank, dass der „gesetzliche Erbe“ wirklich Erbe geworden ist, wenn man die Formulierung im Testament auch als Vermächtnis lesen kann?

    Versteifen Sie sich bitte nicht auf die Volksbank. Alles was Sie hier darstellen führt zum Schluss, dass die VoBa formal richtig handeln könnte(!). Für Rechtssicherheit bleibt Ihnen nur der Weg über den Erbschein.

    Gruß Pumphut

    Die VoBa hat am 01.04. vormittags der Erbengemeinschaft Auskunft erteilt im persönlichen Gespräch mit dem Bankberater.

    Grundlage war das BGH Urteil das Eröffnungsprotokoll und Testament ausreichen um den ERBEN Auskunft zu erteilen.

    Am selben Tag nachmittags ist der Vermögensverwalter beim Notar und beantragt das Testamentsvollstreckerzeugnis und die Bank verweigert daraufhin zwei Tage später den Erben die Auskunft mit dem Hinweis der Testamentsvollstreckung.

    Als dieser Hinweis der Volksbank widerlegt ist sagt die Volksbank ' ja stimmt, wir müssen trotz Testamentsvollstreckung Auskunft erteilen aber unsere Rechtsabteilung ist nun der Meinung das hier ausschließlich Vermächtnisse erteilt worden sind'.

    Erstens hätte das der Volksbank schon am 01.04.klar sein müssen denn die Vollmacht zum Vermögensverwalter beinhaltet auch die Testamentsvollstreckung, zum Anderen schreibt auch der Notar in seiner Beantragung an das Nachlassgericht auschließlich von Erben.

    Und des weiteren hat die Sparkasse wo auch Gelder meiner Tante liegen, der Erbengemeinschaft 10 Jahre rückwirkend Auskunft erteilt und das auch von der Rechtsabteilung prüfen lassen.

    Und ich versuche mir nur einen Reim darauf zu machen warum die Volksbank erst Auskunft erteilt und jetzt mit aller Macht weitere Auskünfte verhindern will.

    Deshalb die Frage explizit hier mit der automatischen Anpassung beim Mehrzinssparen denn das kann ich bei der Volksbank nicht erfragen weil es dort ja keine Antwort mehr gibt.

    Und ein Fachanwalt für Erbrecht weiß das eben leider auch nicht.

    Hi, ohne da eine Bewertung reinbringen zu wollen, auf den Punkt gebracht.

    Wenn hier durchgehend nur Vermaechtnisnehmer im Spiel sind und Erbe der Vollstrecker wird ist es kompliziert eine Auskunft zu erhalten denn beide, Bank und Testamentsvollstrecker sind nur Erben gegenueber auskunftspflichtig.

    Allerdings wurde ich bei einer Erbscheinbeantragung den Testamenntsvollstrecker nicht als Erben sehen.

    Es gibt innerhalb der Erbengemeinschaft einen gesetzlichen Erben den die Volksbank uebrigens auch hat abblitzen lassen und eine Partei die mit Abstand den hoechsten Anteil erbt und der Vollstrecker ist der der den geringsten Anteil erbt.

    . Das ist eine Geschichte aus der Vergangenheit - möglicherweise hat es da Absprachen zwischen der Verstorbenen und dem Bevollmächtigten gegeben, von denen die übrigen Familienmitglieder nichts wissen.

    Hat es laut Vermoegensverwalter auch, er hat mit meiner Tante schon vorher bei hohen Zinsen ueber Geldanlagen gesprochen, da wollte sie aber nicht.

    Als sie aber im Sterben lag da wollte sie auf einmal und es war ihr wichtig, so jedenfalls die Aussage

    Aber nochmal, mir geht es im Moment mehr um das Mehrzinssparen denn ich sehe bei dieser minimalen Verzinsung weder eine Anpassung nach Guthaben noch eine Anpassung an den marktueblichen Zins und wenn die Vergangenheit keine Relevanz haette dann verstehe ich nicht warum Erben das Recht haben sollten 10 Jahre rueckwirkend Unterlagen anzufordern.

    Im Testament ist von Erbanspruch die Rede, die Begriffe vermachen oder Vermaechtnis tauchen nirgends auf.

    In heutigen modernen Zeiten empfehlen viele juristische Fachleute, möglichst eine Erbengemeinschaft gar nicht entstehen zu lassen.

    Es ist viel einfacher und auch nervenschonender professionell mit einer Erb:in zu arbeiten und Vermächtnisse einzusetzen.

    Das mag ja sein, wenn aber ein Erbe gleichzeitig Vermoegensverwalter und Testamentsvollstrecker ist und dann auch noch nur Vermaechtnisse gegeben sind, wo ist denn da die Kontrolle durch Erben moeglich.

    Meine Tante war 104 Jahre alt, fast 105, da guckt man als Erbe genauer hin was da gelaufen ist

    und bei einer Geldanlage von 750.00 Euro wenige Tage vor ihrem Tod die die einzige vermoegensverwalterische Taetigkeit nachweislich war guck ich da mit einer Lupe hin.

    Also, der Einzige der hier von Vermaechtnissen spricht ist die Volksbank und die hat ja am 01.04. 2025 erstmal Auskunft erteilt!

    Dann kamen weitere Fragen auf und die Erben wollten 10 Jahre rueckwirkend gucken und jetzt mauert die Volksbank mit unterschiedlichsten Begruendungen.

    Jetzt sieht sie im Testament nur Vermaechtnisnehmer und wie das gehen soll erschliesst sich nicht.

    Einer muss ja nunmal Erbe sein.

    Nein, nicht alles Nichten und Neffen, es sind auch Kinder von Nichten und Neffen dabei die ueber eine Ersatzerbenklausel, wie es der Name sagt, Erben sind.

    Und wenn Mehrzinssparen an Guthaben und aktuellen Marktzins gekoppelt ist verstehe ich nicht warum bei meiner Tante bei 1,1 Millionen Euro auf einem Mehrzinssparvertrag in 2023 0,3 Prozent und in 2024 0,2 Prozent gezahlt wurden, das haette bei der Summe und den marktueblichen Zinsen in den Jahren wesentlich mehr sein muessen.

    Hallo zusammen und guten Morgen,

    ich hab mal eine Frage zu einem aktuellen Fall in meiner Familie.

    Meine Tante ist vor einigen Wochen im gesegneten Alter von 105 Jahren verstorben.

    Meine Tante hatte ihr nicht unerhebliches Vermögen bei verschiedenen Banken verteilt, wobei sich der höchste Anteil ihres beträchtlichen Vermögens bei einer Volksbank befindet.

    Darunter auch ein Festgeldkonto zu 1,7 Prozent abgeschlossen, laut dem was wir definitiv Stand jetzt wissen am 14.01.2025, wenige Tage vor ihrem Tod der nicht plötzlich und überraschend kam sondern sich abzeichnete.

    Das Wissen um dieses Festgeldkonto beruht darauf das diese Bank am 01.04.2025 an die Erben Auskunft erteilt hat.

    Der Hintergrund war das Eröffnungsprotokoll und Testament laut BGH die Bank zur Auskunft verpflichten.

    Wichtig hier ist auch, um die Hintergründe zu verstehen, das ein Mitglied der Familie eine kombinierte Vollmacht für meine Tante hatte, einmal als Vermögensverwalter zu Lebzeiten und über ihren Tod und als Testamentsvollstrecker jetzt.

    Abgewickelt hat er diese Geschäfte mit seiner Schwiegertochter die in derselben Bank als Beraterin tätig ist.

    Ob die Vollmacht meiner Tante jemals offiziell der Volksbank bekannt war oder nur der Beraterin ist mindestens fraglich aber nicht bekannt.

    Mit der Schwiegertochter wurde auch das Festgeldkonto in Höhe von 750.000 Euro wenige Tage vor dem Tod meiner Tante angelegt.

    Das Geld wurde von einem seit Jahrzehnten existierenden Mehrzinssparkonto mit 1,1 Millionen Euro Guthaben genommen.

    Dieses Festgeldkonto ist jetzt laut Vermögensverwalter in seiner jetzigen Position als Testamentsvollstrecker angeblich nicht kündbar, hat für die Erbengemeinschaft (8 Personen) die es hier gibt aber auch keinen Vorteil, da das Geld für 6 Monate angelegt nach Ablauf auf 8 Köpfe verteilt werden muss und Steuern ja auch noch anfallen.

    Die Volksbank blockt jetzt im Wissen um die Hintergründe das weitere Auskunftsrecht der Erben mit den unterschiedlichsten Begründungen, erst weil ein Testamentsvollstrecker da ist und als das widerlegt werden kann heißt es, das laut Volksbank nur Vermächtnisse im Testament genannt werden und die Auskunft deswegen verweigert wird.

    Alle andere Banken haben 10 Jahre rückwirkend Auskunft erteilt, nur die Volksbank 'mauert' hier total.

    Soweit die Hintergründe.....

    Da der Vermögensverwalter nun aber gar keine richtige Vermögensverwaltung betrieben hat, bin ich jetzt durch Unterlagen in der Lage die Jahre vom Januar 2023 bis 01.04.2025 einzusehen und habe dabei festgestellt das dieses Mehrzinssparkonto für 2023 eine Verzinsung von 0,3 Prozent und für 2024 eine Verzinsung von 0,2 Prozent erzielt hat.

    Für 2025 ist für den Rest von 350.000,- Euro, (750.000,- sind ja ins Festgeldkonto gewandert) eine Verzinsung von 0,4 Prozent durch die Volksbank vorgesehen.

    Und da komme ich jetzt nicht mehr mit.

    Wenn ich aktuelle Konditionen der Volksbanken sehe gibt es teilweise 0,9 Prozent ab 100.000 Euro und Mehrzinssparen bedeutet doch, je mehr Geld, je höher der Zins und diese Anpassung richtet sich ja auch nach dem aktuellen Marktzins.

    Bei meiner Tante war es aber jetzt nachweislich so das trotz einer sehr großen Summe( 1,1 Millionen Euro) und einer Phase in 2023 und 2024 in denen die Zinsen kräftig nach oben gegangen sind es nur 0,2 Prozent bzw. 0,3 Prozent gab.

    Noch unverständlicher auch das für 2025 0,4 Prozent festgelegt sind obwohl das Guthaben und der marktübliche Zins geringer sind als 2023 und 2024.

    Die Frage die ich nun habe ist, wie wird so ein Zins für Mehrzinssparen festgelegt, findet eine automatische Anpassung statt oder geschieht so etwas nur auf Zuruf?

    Denn wenn zweites hier zutrifft muss ich mich fragen, warum der Vermögensverwalter in Verbindung mit der Bankmitarbeiterin hier nicht wesentlich früher eine Anpassung der Zinsen nach oben vorgenommen haben sondern bis kurz vor ihrem Tod warten, um 750.000 als Festgeld anzulegen und dafür eben Geld von diesem Mehrzinssparkonto zu nehmen.

    Warum diese Festgeldanlage nicht wesentlich früher getätigt wurde kommt noch oben drauf.

    Vielleicht hat hier ja jemand eine Idee oder Überlegung was mir hier entgangen sein könnte.

    Vielen Dank und beste Grüße