Hallo Margarete1920!,
die olle Kamelle, dass zwei Juristen drei unterschiedliche Meinungen haben können, ist Ihnen sicherlich bekannt. Alles was Sie zu den unterschiedlichen Meinungen der beteiligten Personen aufführen, nutzt Ihnen nichts.
Auch die Fragen zum Mehrzinssparen zu Lebzeiten Ihrer Tante bringt Sie nicht weiter. Selbst im schlimmsten Fall, dass der Vermögensverwalter und die VoBa- Mitarbeiterin Ihre Tante gemeinsam übers Ohr gehauen haben sollten (warum überhaupt – hatten die davon einen Vorteil?), hätten Sie nur als festgestellter Erbe ganz vielleicht einen Schaden erlitten und könnten, da die möglichen Schadenersatzansprüche auf Sie (mit) übergegangen sind, Ansprüche gegen die VoBa erheben. Als Vermächtnisnehmer der Summe X interessiert Sie die Frage materiell nicht und Sie haben keine Rechte.
Sie haben nur die Alternativen, die Sachlage so zu akzeptieren, wie Sie ist, oder Sie müssen Ihren (Mit)Erben- Status förmlich feststellen lassen, d.h. Erbschein. Dann muss Ihnen die VoBa Auskunft erteilen und Sie können die Geschichte aufdröseln. Kleiner Trost, die Banken müssen die Unterlagen 10 Jahre aufbewahren.
Gruß Pumphut