Beiträge von Santander

    Die VL Zahlung des Arbeitgebers, inkl. eines evtl. Eigenanteils, ist doch die Arbeitnehmersparzulage und wenn auf diese keine WOP oder ASZ Prämie beantragt wurde, geht diese auch nicht verloren, denn dafür gilt die 7 jährige Sperrfrist oder bei der WOP bei nach 2009 abgeschlossen Verträgen der wohnwirtschaftliche Verwendungszweck.

    Selbst wenn du die beantragt hättest, lediglich die Förderung würde verloren gehen, die reine ASZ bzw. das Guthaben kannst du dir immer auszahlen lassen.

    Nein, die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Prämie auf die VL des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer in dem Fall gutgeschrieben bekommt, dass er unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze liegt und die VL über mehrere Jahre anspart.

    Ich habe nun bei meiner Depotbank telefonisch nachgefragt und habe die Abrechnung über die Arbeitnehmer-Sparzulage in den Unterlagen gefunden. Das ging mit einiger Wartezeit in der Telefonschleife überraschend einfach. Da ich zuvor über viele negative Erfahrungen im Telefonsupport gelesen hatte, habe ich mich zuvor davor gedrückt, diesen Weg zu gehen.

    Ich habe für 4 Jahre je 80€ erhalten, in 2 Jahren lag mein Gehalt über der damals gültigen Schwelle und wurde daher im Steuerbescheid mit 0€ festgesetzt. Die zugewiesen Zahlungen standen erst in der finalen Abrechnung der Depotbank, also nicht in den früheren, laufenden Bescheiden.

    Insoweit weiß ich jetzt: die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nach Ablauf der 7 Jahre automatisch an die Depotbank überwiesen. In meinem Fall fand die Überweisung am 06.01.2025 statt, das Ende der Haltefrist war der 31.12.2024, Das ging also schnell.

    Vielen Dank für eure Hinweise!

    Danke für Deine Antwort. Leider jedoch ist das Prozedere für die VL offenbar ein anderes als beschrieben.

    Die 80€ Arbeitnehmer-Sparzulage habe ich jeweils bei der jährlichen Steuererklärung (mit Steuersoftware) beantragt. Ich vermute, dass die Jahresmeldung meiner VL-Zahlungen durch die FNZ unbemerkt digital an die entsprechende Stelle erfolgte.

    Im resultierenden jährlichen Einkommensteuerbescheid schreibt das Finanzamt:

    "festgesetzte und bei Fälligkeit auszuzahlende Arbeitnehmer-Sparzulage: 80€".

    Das wäre also ein anderer Tatbestand als die von Dir geschilderte Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage vorzeitig jährlich per Steuererstattung. Ich denke, das würde ohnehin nicht passen, denn die Sparzulage wird (so wie auch das Sparguthaben) ja erst ausgezahlt, wenn die 6 Jahre plus 1 Jahr Ruhezeit des Sparvertrages verstrichen sind.

    Ich weiß also nach wie vor nicht, wo ich die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage beantragen muss.

    Einen jährlichen Depotauszug der FNZ, aus der die Zulage hervor geht, gibt es auch nicht. Es gibt dort nur monatliche und quartalsweise Auszüge, die meine Sparraten dokumentieren.

    Jährlich hast du von deinem Anbieter (deiner Depotbank) einen Depotauszug und ein Formular bekommen, auf dem dir die entsprechenden Zahlungen der "Vermögenswirksamen Leistungen" bescheinigt wurden.
    Bei deiner Steuererklärung musstet du diese "Anlage VL" beifügen. Das Finanzamt prüft dann, ob du überhaupt berechtigt bist, die Arbeitnehmersparzulage zu kassieren, denn diese in an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt. Seit Januar 2024 liegt die Obergrenze beim zu versteuernden Einkommen (!) bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete.

    Unterstellen wir, dass du berechtigt bist, dann wurde die Arbeitnehmersparzulage über die Steuererstattung direkt an dich ausgezahlt. Eine Buchung auf das VL Konto findet nicht statt.

    Ich habe 6 Jahre lang einen VWL-Sparvertrag über einen ETF bespart, auch das 7. Jahr (Ruhephase) ist herum, der Vertrag war fällig am 31.12.2024.

    In meinen älteren Steuerbescheiden habe ich bei "Anlageart: Sparvertrag Vermögensbeteiligung" jeweils eine bei Fälligkeit auszuzahlende jährliche Arbeitnehmer-Sparzulage festgesetzt bekommen. Um dieses Geld geht es.

    Mein Depot (war beim Start noch ein eBase-Depot) liegt bei der FNZ-Bank. Ich will nun das Depot an eine andere Bank übertragen und das Konto bei der FNZ auflösen. Zuvor will ich aber natürlich die angesammelte Arbeitnehmer-Sparzulage abrufen. In den Kontoauszügen der FNZ habe ich diese Summe nicht gefunden, also scheint die Sparzulage nach Ablauf der 7 Jahre nicht automatisch von der Finanzbehörde an das Depot gezahlt zu werden, oder täusche ich mich hier? Oder kommt sie erst später? Oder muss ich irgendwo einen zusätzlichen Antrag stellen? In den Formularen der FNZ wurde ich nicht fündig.

    Kurz gefragt: Was muss ich tun, um die über die Laufzeit angesammelte Arbeitnehmersparzulage abzurufen bzw. sie dann vermutlich in mein VWL-Depot bei der FNZ überwiesen zu bekommen?