Die VL Zahlung des Arbeitgebers, inkl. eines evtl. Eigenanteils, ist doch die Arbeitnehmersparzulage und wenn auf diese keine WOP oder ASZ Prämie beantragt wurde, geht diese auch nicht verloren, denn dafür gilt die 7 jährige Sperrfrist oder bei der WOP bei nach 2009 abgeschlossen Verträgen der wohnwirtschaftliche Verwendungszweck.
Selbst wenn du die beantragt hättest, lediglich die Förderung würde verloren gehen, die reine ASZ bzw. das Guthaben kannst du dir immer auszahlen lassen.
Nein, die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Prämie auf die VL des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer in dem Fall gutgeschrieben bekommt, dass er unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze liegt und die VL über mehrere Jahre anspart.