Arbeitnehmer-Sparzulage nach Ablauf der Sperrfrist

  • Ich habe 6 Jahre lang einen VWL-Sparvertrag über einen ETF bespart, auch das 7. Jahr (Ruhephase) ist herum, der Vertrag war fällig am 31.12.2024.

    In meinen älteren Steuerbescheiden habe ich bei "Anlageart: Sparvertrag Vermögensbeteiligung" jeweils eine bei Fälligkeit auszuzahlende jährliche Arbeitnehmer-Sparzulage festgesetzt bekommen. Um dieses Geld geht es.


    Mein Depot (war beim Start noch ein eBase-Depot) liegt bei der FNZ-Bank. Ich will nun das Depot an eine andere Bank übertragen und das Konto bei der FNZ auflösen. Zuvor will ich aber natürlich die angesammelte Arbeitnehmer-Sparzulage abrufen. In den Kontoauszügen der FNZ habe ich diese Summe nicht gefunden, also scheint die Sparzulage nach Ablauf der 7 Jahre nicht automatisch von der Finanzbehörde an das Depot gezahlt zu werden, oder täusche ich mich hier? Oder kommt sie erst später? Oder muss ich irgendwo einen zusätzlichen Antrag stellen? In den Formularen der FNZ wurde ich nicht fündig.

    Kurz gefragt: Was muss ich tun, um die über die Laufzeit angesammelte Arbeitnehmersparzulage abzurufen bzw. sie dann vermutlich in mein VWL-Depot bei der FNZ überwiesen zu bekommen?

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
  • Ich habe 6 Jahre lang einen VWL-Sparvertrag über einen ETF bespart, auch das 7. Jahr (Ruhephase) ist herum, der Vertrag war fällig am 31.12.2024.

    In meinen älteren Steuerbescheiden habe ich bei "Anlageart: Sparvertrag Vermögensbeteiligung" jeweils eine bei Fälligkeit auszuzahlende jährliche Arbeitnehmer-Sparzulage festgesetzt bekommen. Um dieses Geld geht es.


    Mein Depot (war beim Start noch ein eBase-Depot) liegt bei der FNZ-Bank. Ich will nun das Depot an eine andere Bank übertragen und das Konto bei der FNZ auflösen. Zuvor will ich aber natürlich die angesammelte Arbeitnehmer-Sparzulage abrufen. In den Kontoauszügen der FNZ habe ich diese Summe nicht gefunden, also scheint die Sparzulage nach Ablauf der 7 Jahre nicht automatisch von der Finanzbehörde an das Depot gezahlt zu werden, oder täusche ich mich hier? Oder kommt sie erst später? Oder muss ich irgendwo einen zusätzlichen Antrag stellen? In den Formularen der FNZ wurde ich nicht fündig.

    Kurz gefragt: Was muss ich tun, um die über die Laufzeit angesammelte Arbeitnehmersparzulage abzurufen bzw. sie dann vermutlich in mein VWL-Depot bei der FNZ überwiesen zu bekommen?

    Kann das sein, dass du die Bank explizit dazu auffordern musst?

  • Ich habe 6 Jahre lang einen VWL-Sparvertrag über einen ETF bespart, auch das 7. Jahr (Ruhephase) ist herum, der Vertrag war fällig am 31.12.2024.

    In meinen älteren Steuerbescheiden habe ich bei "Anlageart: Sparvertrag Vermögensbeteiligung" jeweils eine bei Fälligkeit auszuzahlende jährliche Arbeitnehmer-Sparzulage festgesetzt bekommen.

    ...


    Zuvor will ich aber natürlich die angesammelte Arbeitnehmer-Sparzulage abrufen. In den Kontoauszügen der FNZ habe ich diese Summe nicht gefunden, also scheint die Sparzulage nach Ablauf der 7 Jahre nicht automatisch von der Finanzbehörde an das Depot gezahlt zu werden, oder täusche ich mich hier? Oder kommt sie erst später? Oder muss ich irgendwo einen zusätzlichen Antrag stellen?

    Jährlich hast du von deinem Anbieter (deiner Depotbank) einen Depotauszug und ein Formular bekommen, auf dem dir die entsprechenden Zahlungen der "Vermögenswirksamen Leistungen" bescheinigt wurden.
    Bei deiner Steuererklärung musstet du diese "Anlage VL" beifügen. Das Finanzamt prüft dann, ob du überhaupt berechtigt bist, die Arbeitnehmersparzulage zu kassieren, denn diese in an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt. Seit Januar 2024 liegt die Obergrenze beim zu versteuernden Einkommen (!) bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete.

    Unterstellen wir, dass du berechtigt bist, dann wurde die Arbeitnehmersparzulage über die Steuererstattung direkt an dich ausgezahlt. Eine Buchung auf das VL Konto findet nicht statt.


    Anders verhält es sich z.B. bei der Bausparpräme - die wird in der Tat nach Ablauf der Sperrfrist dem Bausparkonto gutgeschrieben.

  • Jährlich hast du von deinem Anbieter (deiner Depotbank) einen Depotauszug und ein Formular bekommen, auf dem dir die entsprechenden Zahlungen der "Vermögenswirksamen Leistungen" bescheinigt wurden.
    Bei deiner Steuererklärung musstet du diese "Anlage VL" beifügen. Das Finanzamt prüft dann, ob du überhaupt berechtigt bist, die Arbeitnehmersparzulage zu kassieren, denn diese in an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt. Seit Januar 2024 liegt die Obergrenze beim zu versteuernden Einkommen (!) bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete.

    Unterstellen wir, dass du berechtigt bist, dann wurde die Arbeitnehmersparzulage über die Steuererstattung direkt an dich ausgezahlt. Eine Buchung auf das VL Konto findet nicht statt.

  • Danke für Deine Antwort. Leider jedoch ist das Prozedere für die VL offenbar ein anderes als beschrieben.

    Die 80€ Arbeitnehmer-Sparzulage habe ich jeweils bei der jährlichen Steuererklärung (mit Steuersoftware) beantragt. Ich vermute, dass die Jahresmeldung meiner VL-Zahlungen durch die FNZ unbemerkt digital an die entsprechende Stelle erfolgte.


    Im resultierenden jährlichen Einkommensteuerbescheid schreibt das Finanzamt:

    "festgesetzte und bei Fälligkeit auszuzahlende Arbeitnehmer-Sparzulage: 80€".


    Das wäre also ein anderer Tatbestand als die von Dir geschilderte Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage vorzeitig jährlich per Steuererstattung. Ich denke, das würde ohnehin nicht passen, denn die Sparzulage wird (so wie auch das Sparguthaben) ja erst ausgezahlt, wenn die 6 Jahre plus 1 Jahr Ruhezeit des Sparvertrages verstrichen sind.


    Ich weiß also nach wie vor nicht, wo ich die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage beantragen muss.


    Einen jährlichen Depotauszug der FNZ, aus der die Zulage hervor geht, gibt es auch nicht. Es gibt dort nur monatliche und quartalsweise Auszüge, die meine Sparraten dokumentieren.

    • Neu
    • Hilfreichste Antwort

    .....

    Unterstellen wir, dass du berechtigt bist, dann wurde die Arbeitnehmersparzulage über die Steuererstattung direkt an dich ausgezahlt. Eine Buchung auf das VL Konto findet nicht statt.


    ....


    Ich muss meine obige Aussage berichtigen Santander hat recht, wenn er schreibt, dass die Auszahlung erst nach der Sperrfrist erfolgt.


    Ich habe das noch einmal in meinem Steuerprogramm nachgeschaut:


    Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird jährlich mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Die erforderlichen Daten werden mittlerweile elektronisch vom Anlageinstitut an das Finanzamt übermittelt.
    Es gibt also keine papierhafte Bescheinigung mehr, sondern nur noch einen Nachweis der übermittelten Daten.
    Im Mantelbogen der Steuererklärung wird der Antrag zur Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage gestellt. (Kreuz oben rechts, wenn man noch Formulare ausfüllt)

    Eine Arbeitnehmer-Sparzulage wird aber nur festgesetzt, wenn der Arbeitnehmer einwilligt, dass die erforderlichen Daten vom Anlageinstitut mittels elektronischer Bescheinigung übermittelt werden dürfen und hierfür seine Steuer-Identifikationsnummer mitteilt.


    Sorry, ich hatte das anders in Erinnerung.

    Damit ist das zwar geklärt, aber immer noch nicht, wie du an das Geld kommst. Das Finanzamt macht dazu eine widersprüchliche Aussage:


    Steht nach Ablauf der Sperrfrist der Auszahlung nichts entgegen, wird die bisher beantragte und festgesetzte Arbeitnehmer-Sparzulage an den Anbieter zwecks Gutschrift zum Vertrag übersandt.


    Nach Ablauf der Sperrfrist wird Ihnen die beantragte und festgesetzte Arbeitnehmer-Sparzulage durch das Finanzamt, in der Regel mit dem Einkommensteuerbescheid, ausgezahlt.
    Quelle: OFD NRW


    Ich würde daher zunächst bei der Depotbank nachfragen.

  • Ich habe nun bei meiner Depotbank telefonisch nachgefragt und habe die Abrechnung über die Arbeitnehmer-Sparzulage in den Unterlagen gefunden. Das ging mit einiger Wartezeit in der Telefonschleife überraschend einfach. Da ich zuvor über viele negative Erfahrungen im Telefonsupport gelesen hatte, habe ich mich zuvor davor gedrückt, diesen Weg zu gehen.


    Ich habe für 4 Jahre je 80€ erhalten, in 2 Jahren lag mein Gehalt über der damals gültigen Schwelle und wurde daher im Steuerbescheid mit 0€ festgesetzt. Die zugewiesen Zahlungen standen erst in der finalen Abrechnung der Depotbank, also nicht in den früheren, laufenden Bescheiden.


    Insoweit weiß ich jetzt: die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nach Ablauf der 7 Jahre automatisch an die Depotbank überwiesen. In meinem Fall fand die Überweisung am 06.01.2025 statt, das Ende der Haltefrist war der 31.12.2024, Das ging also schnell.


    Vielen Dank für eure Hinweise!

  • Santander

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.