Beiträge von Bert Esser

    monstermania


    Es ging nicht darum, dass der Grieche Türke usw , wenn er 5 Jahre eingezahlt hat, keine Rente erhalten soll.


    Es ging mir nur darum, wie soll der Sachbearbeiter der DRV rausbekommen, dass der Mensch in dem Land ein Rente bezieht.

    Und ja, wenn du jetzt noch sagst.... er kann den Menschen ja fragen...

    da würde ich jetzt die Antwort nicht wissen wollen.

    Und ja, wenn du jetzt jetzt noch sagst, dass der Statt mit Griechenland und Türkei doch mal einen Datenaustausch anstreben soll.... da würde ich jetzt mal gar nicht zu sagen.


    Und würde ich auch noch sagen, dass dieser Mensch ja auch noch in Russland, Uganda , Neuseeland, Kanada leben könnte (das wäre ja außerhalb Europas).


    Wenn so eine schwachs..... Rechtslage kommen würde, dann müsse man aus Gerechtigkeit natürlich die Renten der anderen Länder hinzurechnen. Sonst wäre es ja nicht gerecht.

    never ever kann das in der Praxis gelingen

    Ich habe mehr als 4 Jahrzehnte bei einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger gearbeitet ( nicht jedoch bei der Rentenversicherung).

    Dabei hab ich tausendfach erlebt, dass der privat versicherte Selbstständige seine Ehefrau mit einem Gehalt ein wenig höher als die Minijobgrenze angemeldet hat. Jeder von euch wird solche Fälle kenne. Das war nicht nur der Arzt , sondern auch der Bauunternehmer usw usw.


    Der Vorteil, dass die Ehefrau knapp oberhalb der Minijobgrenze angemeldet war, liegt klar auf der Hand, nämlich eine Krankenversicherung für ein Appel und ein Ei.


    Daraus ergibt sich natürlich eine kleine Rente. Das Vermögen hat der Selbstständige sich natürlich durch die Selbstständigkeit verdient.


    Wenn nun die Ehefrau des reichen Ex-Selbstständigen, die ja eine kleine Rente erhält, von dem Rentner, der eine gute Rente bekommt, etwas abbekommt.... dann haben wir aber Unfrieden im Land.


    Wenn jetzt jemand sagt, dass man ja evt noch das Vermögen der Ehefrau prüfen muss, ob sie Mietshäuser mit ihrem Ehemann zusammen oder alleine hat......dies wäre ein waaaahnsinniger Verwaltungsaufwand.


    Außerdem hatte ich zu tun mit Personen, die schwer reich waren und mit Personen , die sehr arm waren. Nehmen wir einmal an, mit einer klitzekleinen Rente von 400 bis 600 EUR .

    Diese erhalten neben der Rente Grundsicherung von der Stadtveraltung (früher "Sozialhilfe).


    Wenn man nun den Rentner mit einer hohen gesetzlichen Rente etwas abnehmen würde, um den Sozialhilfe beziehenden Rentner etwas dazu zu geben, dann würde die Stadtverwaltung weniger zahlen müssen.


    Kommen wir noch zu dem Rentner mit einer kleinen Rente, der z.B. aus Griechenland gekommen ist. Hat in Deutschland ein paar Jährchen gearbeitet. Mit 65 oder 67 bezieht er (dann wieder in GR wohnend) eine kleine deutsche Rente.

    hmmmmm...bezieht er denn auch eine Rente aus Land x oder y und muss man diese dazu rechnen. Gibt er diese an. Wie soll man dahinter kommen.

    Das kann alles nicht funktionieren

    ja, das ist zu 100 % sicher, dass eine FAMI(lienversicherung klappt.

    Ich war selbst knapp 5 Jahrzehnte bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt ( und will hier einer befreundeten Familie helfen).

    § 6 Abs. 3 a SGB V gilt als VersicherungsFREIHEITStatbestand nur bei Fällen, die der grundsätzlichen VersicherungsPFLICHT (z.B. Beschäftigung (oberhalb Mini-Job-Grenze und unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze) oder Bezug von Arbeitslosengeld). Versicherungspflicht ist in § 5 SGB V geregelt. Die Familienversicherung , um die es hier geht ist aber KEIN Tatbestand nach § 5 SGB V. Weil die Familienversicherung nicht in § 5 SGB V geregelt ist, kann § 6 (hier Abs. 3a) SGB V NICHT als VersicherungsFREIHEITStatbestand wirken.


    Siehe auch hier:

    Familienversicherung für Ehepartner | Verbraucherzentrale Niedersachsen


    Gibt es eine Altersgrenze für die Familienversicherung?

    Anders als bei der Versicherungspflicht, zum Beispiel als Arbeitnehmer oder bei Arbeitslosengeldbezug, gibt es für die Familienversicherung von Ehepartnern keine Altersgrenze. Auch nach dem 55. Geburtstag und im Rentenalter ist eine Familienversicherung möglich. Die Altersrente wird jedoch in der Regel die Einkommensgrenze überschreiten.


    Gruß

    Bert

    Hallo zusammen,

    eine Frau ist seit ihrem 28 Lebensjahr als Frisörin selbstständig und privat krankenversichert (Vollversicherung).

    Jetzt ist sie 60 Jahre alt. Wenn sie die Rente beziehen wird ( mit 65 oder 67; das muss ich noch prüfen....ich helfe ihr gerade)

    wird diese Rente so gering sein, dass sie bei ihrem Ehemann (gesetzliches Pflichtmitglied) in die Familienversicherung (kostenlos) kommt.

    Es wäre durch die kostenlose gesetzliche Familienversicherung wirtschaftlich nicht sinnig, dass sie ihre private Vollkrankenversicherung behält (akuell ca 900 EUR).


    Sie möchte allerdings gerne eine Zusatzversicherung für stationären Krankenhausaufenthalt (ein/zwei-Bettzimmer und Chefarztbehandlung) behalten.


    Die letzten 32 Jahren in der sie in der privaten Krankenversicherung ist, sind ein paar Krankheiten gekommen.


    Frage:

    kann sie ohne Gesundheitsprüfung, Ausschlüsse usw. von der privaten Vollversicherung (zum Zeitpunkt des Beginns der Familienversicherung, wenn sie ihr Gewerbe aufgibt und eine Rente unterhalb des Grenzwertes für die Familienversicherung bezieht) in die "nur"-Zusatzversicherung ?


    Grüße

    Bert

    https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/_jcr_content/par/download_1642322223/file.res/Grundsaetzliche-Hinweise-Gesamteinkommen-29092022.pdf

    Die Antwort zu dieser Frage ist geregelt, nämlich in den

    Grundsätzliche Hinweise Gesamteinkommen
    im Sinne der Regelungen
    über die Familienversicherung
    vom 29. September 2022

    Dort auf Seite 31 im ersten Absatz.

    Dort liest du dann bitte folgenden Satz (es ist der zweite Satz auf dieser Seite)

    Die daraus hervorgehenden Angaben sind vom Beginn des auf die Ausstellung
    des Steuerbescheides folgenden Monats an zu berücksichtigen.

    Das erkläre ich jetzt auch nochmals an einem Beispiel:

    Für das Steuerjahr 2024 weist der Einkommensteuerbescheid für die privat versicherte Ehefrau Einkünfte aus Gewerbe in Höhe von 120.000 EUR aus ( also oberhalb der Jahresentgeltgrenze). Die Einkünfte des gesetzlichen versicherten Ehemann betragen WENIGER als 120.000 EUR.

    Der Einkommensteuerbescheid (für 2024) wurde am 15.5.2025 durch das Finanzamt ausgestellt.

    Lösung: Ende der Familienversicherung zum 31.05.2025; also zum Ende des Monats der Ausstellung des Einkommensteuerbescheides.

    Grüße Bert Esser