Ich habe mehr als 4 Jahrzehnte bei einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger gearbeitet ( nicht jedoch bei der Rentenversicherung).
Dabei hab ich tausendfach erlebt, dass der privat versicherte Selbstständige seine Ehefrau mit einem Gehalt ein wenig höher als die Minijobgrenze angemeldet hat. Jeder von euch wird solche Fälle kenne. Das war nicht nur der Arzt , sondern auch der Bauunternehmer usw usw.
Der Vorteil, dass die Ehefrau knapp oberhalb der Minijobgrenze angemeldet war, liegt klar auf der Hand, nämlich eine Krankenversicherung für ein Appel und ein Ei.
Daraus ergibt sich natürlich eine kleine Rente. Das Vermögen hat der Selbstständige sich natürlich durch die Selbstständigkeit verdient.
Wenn nun die Ehefrau des reichen Ex-Selbstständigen, die ja eine kleine Rente erhält, von dem Rentner, der eine gute Rente bekommt, etwas abbekommt.... dann haben wir aber Unfrieden im Land.
Wenn jetzt jemand sagt, dass man ja evt noch das Vermögen der Ehefrau prüfen muss, ob sie Mietshäuser mit ihrem Ehemann zusammen oder alleine hat......dies wäre ein waaaahnsinniger Verwaltungsaufwand.
Außerdem hatte ich zu tun mit Personen, die schwer reich waren und mit Personen , die sehr arm waren. Nehmen wir einmal an, mit einer klitzekleinen Rente von 400 bis 600 EUR .
Diese erhalten neben der Rente Grundsicherung von der Stadtveraltung (früher "Sozialhilfe).
Wenn man nun den Rentner mit einer hohen gesetzlichen Rente etwas abnehmen würde, um den Sozialhilfe beziehenden Rentner etwas dazu zu geben, dann würde die Stadtverwaltung weniger zahlen müssen.
Kommen wir noch zu dem Rentner mit einer kleinen Rente, der z.B. aus Griechenland gekommen ist. Hat in Deutschland ein paar Jährchen gearbeitet. Mit 65 oder 67 bezieht er (dann wieder in GR wohnend) eine kleine deutsche Rente.
hmmmmm...bezieht er denn auch eine Rente aus Land x oder y und muss man diese dazu rechnen. Gibt er diese an. Wie soll man dahinter kommen.
Das kann alles nicht funktionieren