Hausgebäudeversicherung , Übertragung des Hauses Eltern auf Tochter, Nießbrauch bei Eltern/ muss dies dem Gebäudeversicherer gemeldet werden ?

  • Hallo zusammen,

    das eigene Haus wird der Tochter übertragen. Die Eltern bekommen lebenslanges Nießbrauchsrecht.

    Die Eltern zahlen weiter den Unterhalt des Hauses (Versicherungen , Kosten Instandhaltung).

    Muss die Übertragung (notariell natürlich) dem Gebäudeversicherer gemeldet werden.


    Ferner wird ein vermietetes Haus der Tochter übertragen. Die Eltern bekommen lebenslanges Nießbrauchsrecht.

    Die Eltern zahlen auch hier den Unterhalt des Hauses (Versicherung, Kosten Instandhaltung).

    Muss die Übertragung (auch natürlich notariell vorgenommen) dem Gebäudeversicherer gemeldet werden.


    Grüße

    Bert

  • Was spricht dagegen den Gebäudeversicherer anzurufen bzw. es ihm einfach zu melden?

    Besser einmal zu oft, als zu wenig und im Fall der Fälle dann dumm aus der Wäsche zu schauen.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Hallo Bert Esser,

    alles geregelt:

    Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022 - Wert 1914 „Gleitender Neuwert Plus“)

    „A 23.1.1 Veräußert der Versicherungsnehmer die versicherte Sache, tritt der Erwerber an dessen Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Bei Immobilien erfolgt dieser zum Datum des Grundbucheintrags.

    Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsverhältnis.“

    https://www.gdv.de/resource/blob/37086/02fb8b489f66951d8706078e35a3d080/allgemeine-wohngebaeude-versicherungsbedingungen-vgb-2022-wert-1914-gleitender-neuwert-plus--data.pdf

    Steht in Ihrer Police bestimmt auch so drin. Aber bitte weiterlesen, z.B. zu den Kündigungsrechten.

    Gruß Pumphut