Danke für die Antworten.
Ich hatte schon bei der Dame beim Finanzamt Rostock angerufen. Sie bestand aber auf ihrer AfA-Tabelle. Auch wenn das Schreiben aus dem die Restnutzungsdauer hervorging auch vom Finanzamt kam.
Denkt ihr, dass ein Widerspruch mit Verweis auf Paragraph 7, Absatz 4, Satz 2 EStG und dem Schreiben mit der Restnutzungdsdauer etwas bringt - ich werde es versuchen.
So ein Gutachten zur Restnutzungsdauer wollte ich uns ersparen.