Beiträge von Astrid30

    Danke für die Antworten.

    Ich hatte schon bei der Dame beim Finanzamt Rostock angerufen. Sie bestand aber auf ihrer AfA-Tabelle. Auch wenn das Schreiben aus dem die Restnutzungsdauer hervorging auch vom Finanzamt kam.

    Denkt ihr, dass ein Widerspruch mit Verweis auf Paragraph 7, Absatz 4, Satz 2 EStG und dem Schreiben mit der Restnutzungdsdauer etwas bringt - ich werde es versuchen.

    So ein Gutachten zur Restnutzungsdauer wollte ich uns ersparen.

    Hallo!

    Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft die schon älter ist. Im Bescheid über den Grundsteuerwert wurde eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren festgestellt (Hauptfestellungszeitpunkt 1.1.2022).

    Wir haben die 25 Jahre in der Einkommenssteuererklärung angegeben (Abschreibung 4%). Die zuständige Bearbeiterin beim Finanzamt besteht allerdings auf den Wert der AFA Tabelle von 50 Jahren (Abschreibung 2%). Wie ist es korrekt?

    Danke für Eure Antworten!

    Astrid