Ich kann Dir nur sagen, dass es sehr schwierig sein dürfte da etwas 'durchzufechten'. Es handelt sich (wohl) um eine geförderte bAV. Und diese unterliegt besonderen Bedingungen. Eine davon ist zumeist, dass Du vor dem erreichen des Rentenalters nicht wieder an Dein Geld kommst.
Ich habe auch noch so ein Schätzchen hier und ärgere mich darüber, dass ich diesen Schrott überhaupt jemals abgeschlossen habe.
Ich komme auch erst 2037 wieder an mein Geld heran, und kann zumindest die einmalige Kapitalabfindung wählen!
M.E. wäre die einige Idee, wenn Du nachweisen könntest, dass Du seinerzeit falsch beraten wurdest bzw. Dir bei Unterschrift nicht alle Vertragsbestandteile bekannt waren. Dann könntest Du den Vertrag in Gänze anfechten und er müsste abgewickelt werden.
Das aber für 2008 nachzuweisen dürfte sehr, sehr schwierig werden.