Vielen Dank für die Antworten!
Beiträge von batzi
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Vielleicht hätte ich ein paar Fragezeichen setzen sollen. Sind meine Gedanken so richtig?
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Hallo hans2204,
vielen Dank für die schnelle und gut erklärte Antwort.
Dann sollte ich also die Erträgnisaufstellung aufbewahren, denn nur aus dieser geht hervor, was an Erträgen in 2024 entstanden ist und dass diese mit Verlusten verrechnet wurden.
Aus der Steuerbescheinigung selbst geht nur der Betrag "Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile" hervor und dass sich für Zeile 7 "Höhe der Kapitalerträge" ein Wert von 0 Euro (durch die gesamte Verrechnung von Erträgen mit Verlusten) ergibt.
Deiner Argumentation folgend müsste sich der vom Finanzamt jährlich mitgeteilte "verbleibende Verlustvortrag zur Einkommenssteuer" um diesen Betrag aus Zeile 10 erhöhen, da er ja steuerfrei ist (aber von der Bank versteuert bzw. mit Verlusten verrechnet wurde).
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Hallo,
ich komme gleich zur "Sache":
Ich habe "Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile" (Zeile 10), die steuerfrei wären (100 TEuro Freibetrag).
Diese wurden aber von der Bank mit meinem Verlustvortrag verrechnet, obwohl diese ja steuerfrei sind. Damit reduziert sich mein Verlustvortrag doch um einen Gewinn, den ich sowieso nicht versteuern muss.
Ist das okay?
Es gibt noch den klein gedruckten Satz zu Zeile 10: "Die Steuerfreiheit kann nur im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung geltend gemacht werden." Verstehe ich, denn die Bank weiss ja nicht, ob ich die 100 TEuro ausgeschöpft habe.
Aber wenn das Finanzamt den Betrag steuerfrei stellt, wie erfährt das die Bank und "füllt" meinen Verlusttopf um diesen Betrag wieder auf?
Ich hoffe, ich habe mein "Problem" verständlich formuliert. Vielen Dank für Erläuterungen und Hinwiese schon jetzt.
VG batzi