Gewinne aus Alt-Anteilen und Verlusttopf

  • Hallo,

    ich komme gleich zur "Sache":

    Ich habe "Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile" (Zeile 10), die steuerfrei wären (100 TEuro Freibetrag).

    Diese wurden aber von der Bank mit meinem Verlustvortrag verrechnet, obwohl diese ja steuerfrei sind. Damit reduziert sich mein Verlustvortrag doch um einen Gewinn, den ich sowieso nicht versteuern muss.

    Ist das okay?

    Es gibt noch den klein gedruckten Satz zu Zeile 10: "Die Steuerfreiheit kann nur im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung geltend gemacht werden." Verstehe ich, denn die Bank weiss ja nicht, ob ich die 100 TEuro ausgeschöpft habe.

    Aber wenn das Finanzamt den Betrag steuerfrei stellt, wie erfährt das die Bank und "füllt" meinen Verlusttopf um diesen Betrag wieder auf?

    Ich hoffe, ich habe mein "Problem" verständlich formuliert. Vielen Dank für Erläuterungen und Hinwiese schon jetzt.

    VG batzi

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  • Kater.Ka 23. Juni 2025 um 11:04

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe "Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile" (Zeile 10), die steuerfrei wären (100 TEuro Freibetrag).

    Diese wurden aber von der Bank mit meinem Verlustvortrag verrechnet, obwohl diese ja steuerfrei sind. Damit reduziert sich mein Verlustvortrag doch um einen Gewinn, den ich sowieso nicht versteuern muss.

    Grunsätzlich hat deine Bank nichts verkehrt gemacht. Woher soll sie (die Bank) wissen, ob du den Freibetrag nicht schon bei anderen Verkäufen (möglicherweise bei einem anderen Geldhaus) verbraucht hast.

    Es gibt noch den klein gedruckten Satz zu Zeile 10: "Die Steuerfreiheit kann nur im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung geltend gemacht werden."

    Damit hast du Frage 1 dir selbst richtig beantwortet. :)

    Aber wenn das Finanzamt den Betrag steuerfrei stellt, wie erfährt das die Bank und "füllt" meinen Verlusttopf um diesen Betrag wieder auf?

    Gar nicht - da wird auch kein Verlusttopf bei einer Bank neu aufgefüllt.

    Du musst eine Steuererklärung mit der Anlage KAP anfertigen und solltest (zunächst für dich) entsprechende Bescheinigungen aufbewahren, damit du zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend vorgehen kannst.
    Der Verlust wird bei deinem "Einkommensteuerkonto" hinterlegt und dir mit dem Steuerbescheid auf einem ExtraFormular bescheinigt. Jedes Mal, wenn an anderer Stelle im Kalenderjahr "Gewinne" bescheinigt werden, dann reichst du deinem Finanzamt die entsprechende Steuerbescheinigung ein und das "freundliche Finanzamt" verrechnet die Gewinne so lange, bis der Verlust aufgebraucht ist und erstattet zuviel gezahlte Kapitalertragsteuern, SoLi und Kirchensteuer.

  • Hallo hans2204,

    vielen Dank für die schnelle und gut erklärte Antwort.

    Dann sollte ich also die Erträgnisaufstellung aufbewahren, denn nur aus dieser geht hervor, was an Erträgen in 2024 entstanden ist und dass diese mit Verlusten verrechnet wurden.

    Aus der Steuerbescheinigung selbst geht nur der Betrag "Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile" hervor und dass sich für Zeile 7 "Höhe der Kapitalerträge" ein Wert von 0 Euro (durch die gesamte Verrechnung von Erträgen mit Verlusten) ergibt.

    Deiner Argumentation folgend müsste sich der vom Finanzamt jährlich mitgeteilte "verbleibende Verlustvortrag zur Einkommenssteuer" um diesen Betrag aus Zeile 10 erhöhen, da er ja steuerfrei ist (aber von der Bank versteuert bzw. mit Verlusten verrechnet wurde).

    • Hilfreichste Antwort

    Vielleicht hätte ich ein paar Fragezeichen setzen sollen. Sind meine Gedanken so richtig?

    Grundsätzlich sehe ich das so.
    Weiterhin würde ich -sofern (noch) vorhanden- sämtliche An- und Verkaufbelege aus der Vergangenheit speichern. Hast du sie in Papierform, dann so, wenn sie in einem online Postfach liegen, dann übertrage alles auf deine Festplatte, solange bis die Aktion beendet ist und keiner mehr Fragen stellt.

    Ist das Konto bei dem Broker/der Bank erst einmal aufgelöst, dann wars das .....

  • batzi 25. Juni 2025 um 10:31

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