Ganz herzlichen Dank für die hilfreiche Einschätzung DidiRich ! Die Idee mit dem Versicherungsmantel ohne Verwertungsausschluss werde ich mir genauer ansehen. Allerdings gilt das nur für Bürgergeld und nicht für Wohngeld, richtig?
An die Moralaposteln hier im Forum ( Achim Weiss, Tomarcy, Haimei, BS.C) möchte ich folgendes mitteilen:
Es tut mir leid, dass ich wie ein Sozialschmarotzer wirke, und ich habe grundsätzlich Verständnis für die ablehnende Haltung. Konkret bei diesem Thema habe ich allerdings keinerlei Gewissensbisse. Denn wenn ich mein Geld nicht, wie überall bei Finanztip empfohlen, in einen ETF, sondern in eine wenig lukrative private Rentenversicherung, beispielsweise Riester, gesteckt hätte, würde dieses Geld nicht als Vermögen zählen und ich hätte Anspruch auf Wohngeld. Hätte ich das Geld einfach ausgegeben und nicht gespart, hätte ich ebenfalls Anspruch auf Wohngeld. Auch selbst bewohntes Wohneigentum zählt nicht zum Vermögen. Ich finde es nicht fair, dass ich nun meine mühsam ersparte private Altersvorsorge einsetzen muss, um eine Phase zu überbrücken, die ich mir nicht selbst ausgesucht habe. Wohngeld soll ein Wohnkostenzuschuss sein, der mir bei hohen Wohnkosten (Stichwort: Gentrifizierung in Großstädten) über die Runden helfen würde für eine relativ kurze Zeit. Wie bereits erwähnt, hat diese Phase private Gründe, und es steht niemandem zu, darüber zu urteilen.