Beiträge von peterreiche

    Ganz herzlichen Dank für die hilfreiche Einschätzung DidiRich ! Die Idee mit dem Versicherungsmantel ohne Verwertungsausschluss werde ich mir genauer ansehen. Allerdings gilt das nur für Bürgergeld und nicht für Wohngeld, richtig?


    An die Moralaposteln hier im Forum ( Achim Weiss, Tomarcy, Haimei, BS.C) möchte ich folgendes mitteilen:

    Es tut mir leid, dass ich wie ein Sozialschmarotzer wirke, und ich habe grundsätzlich Verständnis für die ablehnende Haltung. Konkret bei diesem Thema habe ich allerdings keinerlei Gewissensbisse. Denn wenn ich mein Geld nicht, wie überall bei Finanztip empfohlen, in einen ETF, sondern in eine wenig lukrative private Rentenversicherung, beispielsweise Riester, gesteckt hätte, würde dieses Geld nicht als Vermögen zählen und ich hätte Anspruch auf Wohngeld. Hätte ich das Geld einfach ausgegeben und nicht gespart, hätte ich ebenfalls Anspruch auf Wohngeld. Auch selbst bewohntes Wohneigentum zählt nicht zum Vermögen. Ich finde es nicht fair, dass ich nun meine mühsam ersparte private Altersvorsorge einsetzen muss, um eine Phase zu überbrücken, die ich mir nicht selbst ausgesucht habe. Wohngeld soll ein Wohnkostenzuschuss sein, der mir bei hohen Wohnkosten (Stichwort: Gentrifizierung in Großstädten) über die Runden helfen würde für eine relativ kurze Zeit. Wie bereits erwähnt, hat diese Phase private Gründe, und es steht niemandem zu, darüber zu urteilen.

    Hallo,

    bald bin ich in einer für mich nicht ganz einfachen finanziellen Situation. Aus privaten Gründen erwarte ich, dass mein Einkommen vorübergehend für zwei bis drei Jahre erheblich geringer sein wird als bisher. Leider zahle ich eine vergleichsweise hohe Miete, was mich finanziell belasten wird. Laut Wohngeldrechner könnte ich wohl mit etwas Wohngeld rechnen, das mich entlasten würde. Vor einigen Jahren habe ich begonnen mit Aktien-ETFs mir ein kleines finanzielles Polster aufzubauen, das insbesondere langfristig als Altersvorsorge dienen soll. Außerdem habe ich noch einen größeren Geldbetrag auf einem Tagesgeldkonto für unvorhergesehene Ausgaben. Das Problem ist nun, dass ich nun mit den ETFs, dem Tagesgeld und meinem Auto über die 60000 € Vermögensgrenze komme. Ich habe also erhebliches Vermögen und wäre damit nicht wohngeldberechtigt. Über die gezahlten Kapitalerträge usw. sollte die Wohngeldstelle schnell herausfinden können, wie viel Geld ich habe, oder?

    Mich würde eure Meinung zu folgenden Optionen interessieren:

    - Wäre es sinnvoll einen Teil der ETFs in einen Rentenfonds oder vergleichbar zu übertragen, auf den ich vor meiner Rente keinen Zugriff habe? Laut Infos zum Wohngeld wird Vermögen, das für die Altersvorsorge bestimmt ist und auf das ich vor der Rente keinen Zugriff habe, nicht angerechnet. Allerdings käme ich dann wirklich nicht mehr vor der Rente an das Geld ran und könnte es auch nicht in eine Wohnung oder ähnlich als Altersvorsorge stecken. Außerdem wäre die Rendite geringer, als bei "normalen" ETFs, oder?

    - Wenn ich einen großen Anteil des Geldes vom Tagesgeldkonto an Verwandte, die nicht in meinem Haushalt leben, verschenke, wäre mein Vermögen unterhalb der Grenze. Es zählt ja nur das Vermögen, das ich bei der Antragsstellung habe. Später könnten mir die Verwandten ja wieder zurückgegeben. Wäre das legitim oder ist so eine Vermögensverschiebung nicht erlaubt bzw. könnte man das überhaupt herausfinden?

    - Sollte ich einfach alles Vermögen angeben und eine Ablehnung erwarten auf die ich dann mit Widerspruch reagiere? Es gibt wohl individuelle Entscheidungen, wo Vermögen oberhalb der 60000 € Grenze nicht angerechnet wurde. Aber da müsste ich dann wohl auf mein Glück hoffen, oder?

    Ich würde mich sehr über eure Einschätzung freuen und ich denke andere, die in einer ähnlichen Situation stecken, sind auch dankbar. Gibt es vielleicht noch andere Optionen, an die ich bisher nicht gedacht habe?

    Freundliche Grüße
    Peter