Beiträge von forenteilnehmer

    Ichfrage

    Es gibt Flurstücke, durch die Verläuft eine Bodenrichtwertsgrenze, d.h. verschiedene "Flurstücksteilflächen" haben dann verschiedene Bodenrichtwerte. Der Grundsteuer-Viewer wirft dann 2 Zeilen aus und berechnet die Teilflächen anteilsmäßig. Eine Gehölzanpflanzungspflicht verringert den Bodenwert wohl nicht, aber das ist nur meine "nichtamtliche" Vermutung.....

    Nur mal so aus Interesse: Kann man aus diesem Bescheid schon erkennen ob sich die Steuer erhöhen wird? Soll ja in den neuen Ländern wegen der "sehr alten Vorbewertung" vermutlich häufiger vorkommen??


    Danger92

    vielleicht hängt die "Nichtmehrempfehlung" durch Finanztip mit dem einzigen "Kritikpunkt" zusammen, den ich an diesem Portal hätte: Finanztip empfiehlt immer die "besten ihrer Klasse". wenn ein Anbieter/Produkt zwar nicht schlechter geworden ist, es aber aus der Masse an guten Angeboten nicht mehr heraussticht, wird es hier im Portal auf einen Schlag "unsichtbar" und man macht sich Sorgen, dass man ein "schlechtes Produkt" erworben hat. Dabei gibt es vielleicht nur ein minimal besseres Produkt, dessen Vorteil man gar nicht benötigt und ist nun beunruhigt, dass dieses Produkt hier kommentarlos nicht mehr erwähnt wird. Das allein ist also noch kein Alarmzeichen, dass man in der Vergangenheit ein schlechtes Produkt erworben hat!

    Habe jetzt auch endlich bei den Flensburgern gekündigt (schade, war immer zufrieden mit dem Service) und im Online-Interface den Wunschtermin zum Laufzeitende angegeben. In der Kündigungsbestätigung steht dann aber (sinngemäß), "das tatsächliche Belieferungsende wird dann mitgeteilt". Etwas irritierend, ich hoffe das Klappt bis zum 31.12.2021.....und ebenso die Einordnung in den Grundtarif der Stadtwerke Hannover zu diesem Zeitpunkt???

    Vielleicht für die Meisten hier noch interessant, was der NDR zu dem Thema "Stromreise in Schleswig-Holstein / Grundversorgertarife" noch zusammengetragen hat:

    https://www.ndr.de/nachrichten/sc…ompreis186.html

    Die Grundversorgung der SWF ist mit ~44ct/kWh merklich günstiger als die Preise, die bundesweiten Kunden demnächst angeboten werden....

    Hallo!

    Ich bin Stromkunde bei den Stadtwerken Flensburg. Es besteht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, die Preisgarantie besteht bis 01.01.2023.

    ....

    Was ich bisher nicht recherchieren konnte, ob eine Kündigung zum Ende der Preisgarantie (31.12.2022) möglich ist - den "Kündigungs-Button" auf der Homepage/Stadtwerke Flensburg nach Login möchte ich nicht betätigen da die Kündigung vermutlich mit der 2-Wochen-Frist ausgeführt wird.

    ....

    Hat jemand Erfahrung damit? Aus meiner Sicht sollte dies möglich sein..

    Ich habe den Kündigungsbutton schon mal gedrückt, man kommt dann zur Abfrage: Welcher Tag soll der letzte sein, an dem wir Sie mit Energie beliefern dürfen?

    Weiter habe ich mich auch noch nicht getraut, um die Preisgarantie bis zum Jahresende nicht zu verlieren. Ich bin also in einer identischen Lage und warte auch auf weitere Expertise ;)

    Im übrigen wird der "Flensburg-Fall" schon hier diskutiert, dort stellte ich "deine" Frage auch schon (bisher auch ohne Antwort).

    Vermutlich werden so langsam alle Anbieter, die noch unter 40ct sind, sich dieser Linie annähern, sowohl die Grund- als auch die Sonderverträge (sobald sie auslaufen). Ob sie darüber hinausgehen werden, hängt wohl davon ab, ob und wieviel sie davon von "Vater Staat" (und damit ja auch wieder von uns) erstattet bekommen....??

    Was folgt für uns Verbraucher daraus? Meiner Meinung nach ist es trotzdem klug den möglichst günstigsten Anbieter zu wählen, da man wohl die letzten 20% des (bisherigen!?) Verbrauchs zum "Vertragspreis" bezahlen muss und somit den Gesamtpreis steuern kann?

    Vielleicht ist es (für die Meisten) auch besser, jetzt in die Grundversorgung zu gehen um bei "Gelegenheit" möglichst schnell einen Sondervertrag unter 40ct abzuschließen?

    Bei mir wird das Angebot online nach wie vor angezeigt. Sollte das nicht Mittwoch auslaufen? Bekommt Ihr das auch noch angezeigt?

    Habe extra nachgeschaut:

    bei mir war das Angebot zwischendurch weg. Jetzt wird mir der gleiche Preis angeboten wie in dem Angebot bis zum 19.10.22. Aber nicht als Pistoleaufdiebrust-Angebot, sondern als normales Angebot bei Weiterbelieferungswunsch. Oder wie seht ihr das?

    Kann für einige Wenige ja sogar günstiger sein als alle anderen Alternativen?

    Eine Frage an alle die schon bei den STWF gekündigt haben, das geht ja auch online im Kundeninterface auf der Website: Ich habe mich durchgeklickt bis zum Punkt der Kündigungsdatumeingabe, weiter habe ich mich bisher nicht "getraut" ;)

    Bekommt man in der Kündigungsbestätigung eigentlich bestätigt, dass man bis zu diesem Datum (in meinem Fall bis 31.12.22) auch aus Flensburg zu den bisherigen (günstigen) Preisen weiterbeliefert wird und nicht vorher schon dem meist merkbar teureren Anbieter übergeben wird?

    Wenn ich jetzt ein für mich denkbaren Stromvertrag mit den STW Hannover (enercity) abschließe kann ich nur "zum nächstmöglichen" Zeitpunkt angeben und der wäre ja schon vor dem 01.01.23 wenn die Kündigung/Übernahme, die enercity für mich vornimmt in 14 Tage "durch ist"!?

    Hat hier schon jemand Erfahrung in der Kündigungsabwicklung/Übergaben Flensburg zu "neuer Anbieter"?

    Ich halte die Berechnung der Versicherung für falsch.

    ......

    Der geschilderte Fall ist mehr als 10 Jahre her. Die konkreten "Prozente" bzw SF-Stufen usw. habe ich nicht mehr vorliegen. Die Rückstufungstabelle des Altvertrages lag mir gar nicht vor, ich konnte in dem Telefongespräch mit der HUK nach der zweiten Rückstufung nach einigen Wochen daher nur sehr eingeschränkt argumentieren. Mir kam die Berechnung auch falsch vor aber ich kannte die internen "Spielregeln" (die sie ja selber bestimmen können) nicht.

    Fazit: Die Versicherung macht ein Angebot. Ich nehme es an. Sie Korrrigieren/verschlechtern dann den Vertrag danach aufgrund mir nicht nachvollziebaren Sachverhalten (die wohl auch nicht justiziabel sind), schicken mir dann aber einen Scheck über die Mehrkosten, so dass ich im ersten Jahr nicht schlechter gestellt bin. Im nächsten Jahr habe ich einen anderen Vertrag abgeschlossen (ironischerweise auch eine Übernahme eines HUK-Vertrages).

    Damit sollten wir es belassen, eigentlich wollte ich dem Threadersteller durch mein Beispiel nur bestätigen, dass es keine pauschalen Vertragsübernahmen gibt, speziell wenn die Fahrerkarriere (des Übergebers) aufgrund von Rabattschutz (oder des "historischen" Rabattretters) "verdeckte" Schadensfälle aufweist.......

    ........Es kann aber nicht einfach pauschal Opas Schadenfreiheitsklasse übertragen werden. Bei den selbst "erfahrenen" 10 Jahren bleibt es auch dann, wenn Opa vorher schon weitere 50 Jahre schadenfrei unterwegs war.

    ....wenn von Opas KFZ-Kariere nur 10 Jahre bleiben und ein "historischer Parkrempler" dazu kommt, der unter Rabttschutz reguliert wurde, weil Opa schon jahrelang in der höchsten Rabattstufe war und durch den Rabattschutz auch verbleiben konnte (Früher war die Rabatttreppe schneller zu Ende, dafür gab es dann Rabattschutz. Das war früher oft so!), dann bleiben von den 10 Jahren nichts mehr übrig, wenn man zwar den Vertrag, aber nur mit "rausgrechnetem" Rabattschutz übernehmen kann. Leider merkte die HUK das auch erst nach dem "Gang in den Archiv-Keller", weit nach Vertragsabschluss....

    ... oder um es auf den Punkt zu bringen:

    Die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse nimmt man beim Versichererwechsel mit. Das ist branchenweit einheitlich.

    ....

    Hier geht es ja primär um den "Versichertenwechsel" (Abzug der nicht selbst "erfahrenen" Jahre u.ä.) plus den Rabattabzug nach lang zurückliegenden Schadensfällen, die durch Rabatte in der Vergangenheit "verdeckt" wurden.

    Auch wenn man die SF-Klasse grundsätzlich mitnimmt, kann es dennoch nachträgliche Abzüge davon geben, die man bei Mitnahme oder Übernahme aus verschiedenen Gründen nicht "auf dem Schirm" hat/haben kann.

    Ähnliche Geschichte:

    Ich habe das Auto und den Versicherungsverlauf (beste Schadensfreiheitsklasse wo gibt) von meinem Opa geerbt. Im HUK Büro hat man dann nur die Jahre angerechnet die ich selbst auch schon Auto fahre, logisch soweit, war auch immer noch bei ~ 30%. 8 Wochen später kann ein Brief aus der HUK-Zentrale: Mein Opa hatte im letzten Jahrtausend mal einen Parkplatzrempler (verursacht) den er über die Versicherung abgerechnet hatte. Als (Ur-)Altkunde gab es da einen Freischuss im Tarif, er wurde nicht zurückgestuft, weil er die höchste Rabattstuffe schon für viele Jahre hatte. Ich jetzt aber wäre in einem Tarif in dem man diesen "Quasi-Freischuss" nicht anrechnen könnte, man stuft mich nachträglich mit einem Unfall ein!!!

    Also:

    Schadensfreiheitsklasse Opa minus "Fahrerfahrung" minus 1 Unfall (den ich nicht begangen habe) = sinnlose Einstufung als Quasi Fahranfänger (nach 30 Jahren Führerschein!). Man hat mit aus Kulanz die Mehrkosten für da erste Jahr erlassen. Im nächsten jahr habe ich mir einen unfallfreien Vertrag "vererben lassen", auch bei der HUK, da lief es dann rund....

    Fazit: mein Opa hatte wohl aufgrund seine vielen unfallfreien Jahre einen Rabattretter den (bzw seine Folgen) ich nicht mitvererbt bekommen konnte, Leider konnte man mir das im Computerzeitalter nicht in Echtzeit beim Termin vor Ort mitteilen.

    Nicht verwechseln darf man das mit dem Rabattschutz, denn man oft ab SF-Klasse 4 durch Aufpreis dazubuchen kann.

    Siehe auch: https://www.verivox.de/kfz-versicheru…d-rabattschutz/

    Also vor der Vertragsübernahme alten und neuen Anbieter fragen: wieviele Jahre man ohne Rabattabzug übernehmen kann oder ob man den Rabatt ohne Verluste mitnehmen (und auch mitbringen) kann. Spart viel Frust hinterher!

    Es scheint kein einheitliches System bei den Anbietern zu geben. Einen Vertrag zu übernehmen, bei dem ein oder mehrere Unfälle durch Rabattrettung oder Rabattschutz reguliert wurden, schein keine gute idee zu sein, weil dadurch alte "Leichen aus dem Keller zu Tage gefördert werden"......

    Bezugnehmend auf die Ausgangsfrage: es scheint immer mehr "Sondereinstufungen" der einzelnen Anbieter zu geben, deren (positive) Auswirkungen man nicht zum neuen Anbieter mitnehmen kann!

    Bin kein Jurist und kann daher nicht sagen ob der Wucherparagraph hier greift. Vor allem nicht vor dem jetzigen Marktumfeld. Wahrscheinlich muß DB Strom auch selber explodierende Vorlieferantenpreise zahlen und möchte sich vielleicht auch zur Risikobegrenzung von Haushaltskunden trennen? Siehe hierzu auch einen "ähnlichen" Fall: Stadtwerke Flensburg Stromangebot

    Wichtig ist aber eher: wohin jetzt wechseln? Wer ist der Grundversorger? Welche Alternativen gibt es im betreffenden Netzgebiet. Auf die "Wucherfrage" würde ich jetzt nicht allzu viel Energie verschwenden....

    So, der 19.10.2022 ist vorbei und das "tolle" Angebot der STWF ist nicht mehr freigeschaltet. Neukunden werden erstmal nicht mehr aufgenommen, wie es scheint. Es stehen da zwar noch Angebote (nur für Vertragsverlängerungen?, ich traue nich nicht darauf zu klicken!?) für über 86ct/kWh!!! Horror!

    Zur Ehrenrettung der Flensburger kann man nur anführen, dass die Strompreise in (Süd-)Norwegen auch explodiert sind (siehe/höre diesen Audiobeitrag aus der DLF-Sendung "Europa heute" vom 19.10.2022: https://www.deutschlandfunk.de/energiekrise-i…41c714-100.html). Vermutlich sind die STWF mit dem (in den letzten Jahren) billigen Norwegerstrom in eine ähnliche Falle geraten, wie UNIPER mit dem Russengas. Die Norweger können nicht mehr "billig" liefern, weil durch Regenmangel in Südnorwegen ein Strommangel mit auch für Norweger explodierenden Strompreisen entstanden ist. Nordnorwegen hat immer noch sehr billigen Strom, man kann ihn aber wegen fehlender Leitungskapazität nicht nach Süden (Oslo usw.) verschieben. Kennen wir irgendwie auch aus Deutschland!

    Vermutlich wollen die Flensburger uns mit den Mondpreisen gar nicht veräppeln, sie können nicht anders???

    Und wenn schon die Südnorweger 4 Kronen (~38 Eurocent) pro kWh zahlen müssen, obwohl sie Preise um 3 bis 7 Ct gewohnt sind, kann man sehen wie die (norwegische) Hütte brennt und die STWF erst wieder günstigen Strom anbieten können wenn es in Südnorwegen viel und beständig regnet. Falls der Klimawandel das noch zulässt...?

    Fazit für mich aus der Region Hannover:

    Im Stadtgebiet: Grundversorger Enercity will ~41ct im Sondervertrag und ~39 ct in der Grundversorgung

    Im Umland: Netz Avacon, Stromanbieter EON will derzeit(?) "nur" 33 ct in der Grundversorgung,

    beide Versorger sagen, man fällt autom. in die Grundversogung wenn die Flensburger Versorgung beendet ist und man keinen anderen Vertrag hat.

    Beide bieten die Versorgung nur im eigenen Netzgebiet an, so dass ich mich zwischen Grundversorgung und Sondertarif bei Enercity entscheiden muß. Habe jetzt ein Sondervertragsangebot (41 ct, Preisgarantie für 2023, s.o.) von Enercity das ich innerhalb von zwei Wochen bestätigen müsste....oder auf eine etwas günstigere längerbestehende Grundrundversorgung hoffen? Und auf eine zusätzliche Strompreisbremse...?

    Hallo,...........

    Was sagt Ihr zum 13. Monat der Mindestlaufzeit?
    Was sagt Ihr zu den verschiedenen Arbeitspreisen pro Kunde in selben Tarifen?

    Ich bin seit ca. 10 Jahren dabei und da gab es ja auch schon ein paar Preiserhöhungen. Ich habe dann öfter unter meiner Postleitzahl nachgeschaut ob/wann es bessere Konditionen gibt/gab als die, die mir offiziell als "Verlängerungsangebot" gemacht worden sind und habe dann angerufen und darum gebeten zu den aktuellen Neukundenkonditionen weiterzumachen. Es gab dann jedes mal eine Bestätigung per Mail und natürlich eine erneute Erstvertragslaufzeit von 6 Monaten. Immer ohne Probleme.

    In sofern gab es schon immer unterschiedliche Preise im selben PLZ-Gebiet und unter dem selben Tarifnamen!

    Jetzt aber habe ich auch dieses für die STWF etwas unseriöse Angebot bekommen und bin am Rechnen....

    ...von jetzt 25,47ct/kWh auf 55,69ct/kWh (+Grundpreiserhöhung) ist schon bitter (PLZ 3085x)....

    Jetzt bin ich doch neugierig geworden. Auch durch den Screenshot. Die H24 gibt es ja auch schon länger und hat viele Kunden, da sollte so ein Online-Angebot schon ausgereift sein. Hilfreich wäre es natürlich wenn man solche Einblicke in den Ablauf (Screenshot) schon vom Anbieter bekommen würde....

    Was bei der "normalen" HUK noch nervt: die senden die neue Beitragsrechnung immer erst in den letzten Novembertagen aber ohne Absendedatum. Wenn man dann mit einer Preiserhöhung innerhalb 4 Wochen in die HUK-Bude pilgert, versuchen sie es erst immer mit "die Wechselfrist endet im November" und man kann dann nicht beweisen wann man die Erhöhung bekommen hat. Wann verkündet die H24 die aktuellen Jahresrechnungen normalerweise?

    Das Thema nimmt noch mal Fahrt auf ;)

    Wenn die Schaden-Kosten-Quote gering ist, wie bei der H24, heisst das doch, die sind "geizig" bei der Schadensabwicklung, was dann eher meine Unfallgegner betrifft. Ich bekomme davon doch nichts mit! Oder sehe ich das falsch?

    Eigentlich habe ich mit der Online-Abwicklung auch keine Probleme, aber manche Dinge lassen sich schriftlich eben nicht so gut lösen wie mündlich bzw. vor Ort. Beispiel: Versicherungsverträge bzw. Autos "über Kreuz" tauschen und solche "Tricks" kann die "HUK-Bude und die Ecke" doch schneller als das "Online-Interface" 8). Dann muß ich wohl vorher noch alles "in Ordnung bringen" und dann wechseln......