Beiträge von forenteilnehmer

    Ich bin altmodisch und benutze (neben der Diba-APP, die nur die Konto- und Depotstände anzeigen kann) für den Zahlungsverkehr Star Money oder ein "gesichertes Browserfenster". Wenn man auf Smartfone-Banking (bzw auf bestimmte TAN-Verfahren) fixiert ist, kann man also Probleme bekommen von denen die "anderen" Kunden gar nix wissen...So kann man natürlich leicht zu unterschiedlichen "Eindrücken" von einer Bank kommen.
    Mein Wissensstand war bisher: man sollte sich keine SMS-TAN auf das Handy schicken lassen auf dem auch die BAnking-APP läuft!?
    Zu den Depots und Ordergebühren: welches Direktbankdepot ist vom Service, Handling und Gebühren her besser als die DiBa?

    Ich vermute bei der Schornsteinfegertaste ist es eher umgekehrt als bei den Autos. Wenn der Schornsteinfeger (oder die Heizungswartungsfirma) kommt kann er ja nicht warten bis die Heizung von allein anspring (also wenn es zur nächsten "Wärmeanforderung" kommt, er hat an dem Tag vielleicht noch andere Termine :D ) . Also gibt er mit der Taste(Schalter) einfach "Vollgas" (bzw. Voll-Heizöl) damit er mit der Messung beginnen kann. Bei den meisten Heizungen gibt es sowieso nur AN oder AUS, das Brennverhalten wir duch die Düse und deren Einstellungen (Position) fest vorgegeben und ist durch den Schalter nicht beeinflussbar.
    Das gesagte gillt zumindest für ältere Bestandsanlagen, dass es bei "ganz modernen" Heizungen möglich ist die Leistung zu "modulieren" mag sein. Dann gäbe es auch mehr Möglichkeiten für "Fake-Messungen".
    Wahrscheinlich ist es hier dann doch wieder wie bei den Autos: im Regelfall hat Keiner (Hausbesitzer, Schornsteinfeger und Wartungsfirma) ein Interesse daran , dass es im Keller "Stress" gibt. Die beiden Letztgenannten kassieren und schweigen. Nach meiner Erfahrung sind Grenzwerte auch so gewählt, dass man die "Latte nicht reißen kann"......und das wiederum ist gaaaanz ander als bei den Autos...

    Die Frage "mit der Steuer" habe ich mir (und hier im Thread) als §489-Opfer ja auch gestellt. Der BGH hat bekanntlich ja dafür gesorgt, das die Problematik auf die 489er nicht mehr zutrifft. Trotzdem bin ich gespannt wie dieses Thema abschließend für die 488 gelöst wird. Je nach "Zustand" des Baussparvertrages und der individuellen Steuersituation können ja mehrere Tausend Euro durch diese "Zwischenbesteuerung" flöten gegangen sein.... ;( .

    MfG
    forenteilnehmer

    Edit: wobei bei den 488ern jetzt erst einmal die Freude des "Wiederauflebens" vorrangig sein wird :D .

    Nichtamerikanische Banken sind vorsichtig wenn sie Geschäfte mit US-Amerikanern machen. Soweit ich weiß, sind US-Amerikaner generell in den USA steuerpflichtig, egal wo sie ihren Wohnsitz angeben. Eine europäische Bank, die etwaige Zinseinkünfte vor den US-Behörden "verstecken", können "massive Probleme" bekommen.
    Ich halte es für nachvollziehbar, wenn sich Banken vor diesen "Gefahren" schützen, speziell wenn die Kontenvergabe an US-Bürger wirtschaftlich unbedeutend für die Bank ist.
    Wo also genau ist ihr Problem, Sind sie US-Bürger??

    Auch wenn ich die Aufregung verstehe: eigentlich ist bei dem Vorgang nichts passiert was bei allen anderen (auch Fillial-)banken auch passieren könnte. Auch bei anderen Banken werden die Karten auf dem Postweg versendet und können gestohlen werden. Wobei die PIN eigentlich erst Tage später zugesendett wird!? Da muß der Diebstahl schon sehr gut organisiert sein. OK, das ist auch kein Trost ;( . Und wenn die Polizei verlangt, das der "Partnerkartengeschädigte" das Protokoll selbst unterschreibt, kann man das auch nicht der DKB anlasten.
    Für solche Fälle ist ihre Kollegin als "Aktivkundin" eigentlich weitgehend abgesichert, siehe z.B.
    https://www.dkb.de/kundenservice/sicherheit/ibsicherheit
    Also sperren per Web oder auch Telefon, dann "greifen" Kartenkasko und Notfallpaket. Die DKB verspricht:
    "Die Kartenkasko schützt Sie vor Schäden, die in der Zeit zwischen Kartenverlust und Kartensperre auftreten können."
    Wenn die Geschräche an der Hotline immer "escalieren" (ich habe da andere Erfahrungen), würde ich es etwas formaler, also schriftlich, versuchen.

    Viel Glück!
    forenteilnehmer

    Der "große" Andrang ;) in diesem Thread zeigt schon, welche Bedeutung die Mietpreisbremse hat. Will auch gerade eine Wohnung in einem "gebremsten" Gebiet vermieten. Kein Interessent hat nach der Miethöhe des Vormieters gefragt. Die Meisten haben schon viele Besichtigungen durch und sind "viel Schlimmeres/Teureres" gewohnt. Im Zweifelsfall heißt es, "das zahlt das Jobcenter".
    Das Problem ist nicht die Miethöhe, sondern der Wohnungsmangel. Die Mietpreisgrenze gilt nur da wo viele wohnen wollen und nicht genügend Wohnraum ist. Der wird aber auch nicht mehr wenn ich die Miete halbieren würde, es würden sich nur mehr um die Wohnung "schlagen". Das eigentliche "Verbrechen" war, dass die öffentliche Hand ihren Wohnungsbestand an "Heuschrecken" verschenkt hat und nicht mehr auf dem Wohnungsmarkt agieren kann.
    Zynisch gesagt, iPhones und Porsches werden ja auch nicht preisgebremst damit sie auch von Niedrigverdienern gekauft werden können...warum soll das ausgerechnet bei Wohnraum so sein??
    Bei der Mietpreisbremse ist meist der "kleine" private Vermieter gelackmeiert, weil er die Miete (mangels Rechtsverstand) gar nicht rechtssicher während der Mietdauer auf einem angemessenen Level (Preissteigerung, Inflation) halten kann. Diese Vermieter werden bei einer Neuvermietung (gegen über den Miethaien) "bestraft, weil sie die Miete eben nicht regelmäßig angepasst haben.
    Darum kann ich es auch nicht uneingeschränkt gutheißen, dass finanztip.de im aktuellen Newsletter (10/2017) undifferenziert auf das Angebot einer Firma verweist die (mutmaßlich) auch gegen "rechtschaffene" private Vermieter vorgeht. Vielleicht hat finanztip.de auch ein paar Vorschläge wie man mit renitenten nichtzahlenden Mietern umgeht.... 8o

    MfG
    forenteilnehmer

    Nachdem ich gestern hier im Thread nochmal so über die Auszahlungspraxis der BHW geschimpft habe, war das Geld gestern abend (inkl. Bonus) endlich auf dem Konto. Damit kann/muss ich mich gedanklich/nervlich langsam von diesen Thema abwenden. Der Rechtsstaat wird da nicht weiterhelfen, ob Rechtsschutz oder nicht. Der Anwalt sagt, man braucht am LG Hannover nicht weiter klagen wenn in der Kammer die gleichen Leute sitzen wie bisher. Das Thema ist abgefrühstückt.

    Viel interesanter: was macht man mit dem Geld, das man (obwohl es BHW/BGH einem absprechen) für "wohnwirtschaftliche Zwecke" ansparen will und auch (in 5 bis 6 Jahren) dafür braucht? Bisher dachte ich immer:dafür gibt es Baussparverträge. Ok, das war jetzt zynisch :/ .

    Was also "nehmen"? ETF´s (gibt hier im Forum ja einige Tipps)? Renditestarke Aktien???

    MfG
    forenteilnehmer

    Thema: Wahl des Guthabenzinsatzes und Bonuszinsen

    ..........Ist doch klar: Wenn ich bei dem Antrag auf Auszahlung des Bausparguthabens kein Darlehen beantrage, habe ich auf dasselbige verzichtet - oder nicht?
    berghaus 02.03.17

    @berghaus
    leider haben wir vor einer Woche gesehen, das in Punkto Bausparen gar nix klar ist und alle jahrzehntealten Gewissheiten umgestoßen wurden ;( .
    Danke auf jeden Fall nochmal für das Durchforsten der verschiedenen ABB. Da bin (war) ich wohl ein etwas seltenerer Altfall. Zumindest bei mir war der nachträgliche Bonus "erheblich". Hoffentlich zahlen sie nun endlich auch das Geld (plus Bonus+Wohnbauprämie) aus.
    Diese BGH/EuGH/BGH Energieunrechtsposse hatte ich auch noch im Hinterkopf. Da bleibt wohl nicht viel Hoffnung, dass vor der Verjährung unserer Ansprüche noch Recht gesprochen wird :thumbdown: .

    MfG
    forenteilnehmer

    @eagle_eye
    Ah ja, sorry. Auf dem Kontoauszug steht "Tarif D4". Bauspartechnischer Vertragsbeginn ist 1988, der Vertrag wurde aber auch 2 mal aufgestockt/geändert. Kann jetzt nicht sagen wie die Tarifbezeichnung 1988 war, ob es da schon einen Tarif D4 gab.

    MfG
    forenteilnehmer

    Edit: da ich gerade im Deutschlandfunk gehört habe, dass die "Zusatzkosten für 0180-Nummern" nicht rechtens sind und vom EuGH moniert werden (siehe auch https://www.teltarif.de/0180-nummern-k…news/67672.html ), wie bekommt man die "Verbraucherbenachteiligung" durch die BSK vor den EuGH? Könnten die vor dem BGH unterlegenen Bausparkunden jetzt vor den EuGH ziehen? Oder "wie kommt man da hin"?

    Mal was Anderes: um das Baussparerkollektiv nicht zu sehr zu belasten ^^ habe ich vor einer Woche das seit 1,5 Jahren mit 0% Zinsen "geparkte" Bausparguthaben "zur Aufbewahrung auf meinem Konto" zurückgefordert. Nicht, dass die BHW noch mit Negativzinsen belastet wird wenn sie mein Geld auf ihrem Konto beherbergen muss ;( .
    Um mir den weiteren "Rechtsweg" nicht zu verbauen, habe ich den Widerspruch gegen die Kündigung ausdrücklich aufrecht erhalten. Vielleicht geht ja vor höheren Gerichten noch was? Vielleicht ist die Kündigung nach BGB rechtens aber der EUGH spricht eine Entschädigung wegen "entgangenen Gewinns" wegen der Versprechen in den BHW-Prospekten zu? Wäre das noch ein vorstellbare Wendung?

    Hat hier sonst noch Jemand sein Guthaben von der BHW zurückgefordet und schon bekommen? Bin erstaunt, dass sie es jetzt doch nicht so schnell loswerden wollen... =O .

    Weil das Thema oben nochmal angerissen wurde: Ich habe die Bonuszinsen auch nur bekommen, weil ich "Stunden" vor dem "Zwangsvertragsende" (am 30.06.2015) noch ein Fax mit Vertragsumstellungswunsch an die BHW gesendet habe. Bin mir nicht sicher ob ich auch bei einer Umstellungsbitte am/ab 01.07.2015 noch eine korrigierte Vertragsabrechnung inkl. Bonuszinsen bekommen hätte!?

    MfG
    forenteilnehmer

    Ja, vielleicht ist das Ganze ein Fehlberatungsproblematik (wie bei den Lehmanpapieren). Aber wer hat schon die Vertreterbesuche im heimischen Wohnzimmer protokolliert, gefilmt und (besonders die Werbeflyer!) archiviert. Zeugen oder eine Bodycam wären bei solchen Gesprächen sicher hilfreich ;) .

    Ich denke es gibt jetzt nur noch Eines: aufstehen, Blut abwischen und der BHW eine Kontonummer senden, mit dem Hinweis, dass man den Widerspruch aufrecht erhält (zwecks möglichen Wiederauflebens des Vertrages oder Schadensersatzforderungen).

    Eine Frage nochmal an die BHW-gekündigten: ich habe damals am 29.06.2015 eine Endabrechnung des Vertrages bekommen, in der die Bonuszinsen nicht aufgeführt waren, weil ich ja während der Vertragslaufzeit nicht aktiv auf das Darlehen (der BHW an mich, muss man ja heute erklärend hinzufügen) verzichtet habe. Daraufhin habe ich dann "in letzter Minute" am 30.06.2015 per Fax (und Brief) auf das Darlehen verzichtet und die Bonuszinsen "beantragt".
    Erst daraufhin habe ich einen weiteren fünfstelligen Scheck bekommen.
    Wurden bei euch die Bonuszinsen "unaufgefordet" hinzugerechnet oder nicht? Oder ist auch das vom genauen Vertragmodell abhängig gewesen....?

    MfG
    forenteilnehmer

    Ich weiß nicht wie der BGH-Senat und einige Diskutanten hier (die sich jetzt nach dem ihnen passenden Urteil aus dem unterholz des Besserwissertums herauswagen ;( ) für mich und hundertausende andere Bausparer vorab entscheiden können, ob eine"wohnungswirtschaftliche Verwendung des Bauspardarlehens" in der Zukunft angestrebt wird. Hier wird man vorverurteilt für eine "Tat", die man in Zukunft begehen könnte und die laut Vertrag auch gar nicht "strafbar" ist. Außerdem wurde dieses Verhalten von den Kassen durch Werbung und die Vertreter aktiv propagiert und jahrzehntelang als geübte Praxis hingenommen. Vielleicht liegt hier auch ein Fall von Fehlberatung vor, so das eine Vertragsrückabwicklung mit Entschädigung (aus der Zeit als die Zinsen noch (viel) höher waren als die Bausparzinsen) das Mittel der Wahl ist?
    Bei Vertragsabschluss/-Verlängerung war (dem Vertreter) immer klar das die Immobilie schon (lange) besteht und die Sparsumme für Renovierung/Sanierung ab 2020 vorgesehen ist. Müssen wir uns vorschreiben lassen, wann wir die "wohnungswirtschaftliche Verwendung" des Guthabens beginnen. Der Vertrag ist ja nur zuteilungsreif nicht zuteilungspflichtig. Zumindest in meinem Fall wurde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet....

    Also das können wir Gott nicht auch noch in die Schuhe schieben, vielleicht haben die Bausparkassen die Richter auch zu ihrem nächsten Betriebsausflug nach Budapest eingeladen und irgendwo müssen die Spesen ja herkommen. /Sarkasmus aus.

    @ckcelle
    Eine gute Frage. Ich hatte auch der Kündigung widersprochen und die Checks nicht eingelöst.
    Mein Plan wäre jetzt der BHW ein Gegenkonto zu nennen und zu betonen, dass ich den Widerspruch aufrecht erhalte. Das Geld lege ich (bis zum "Wiederaufleben des Vertrages) an, um meiner Schadensminimierungspflicht nachzukommen.
    Oder gibt es eine bessere Möglichkeit um sich ein zumindest theoretisches Hintertürchen offen zu halten, für den Fall das "Europa" uns noch rettet?

    @eagle_eye @joergspi @wn25421pbg

    Das sind ja nochmal interessante Einschätzungen und Hintergründe! Wenn morgen tatsächlich "Recht" gesprochen wird dürfte ja nix mehr schiefgehen. Wenn.

    Mal zum Ablauf/Zeitplan morgen: Wann geht das gewöhlich los? Und wann könnte dann Frank Bräutigam seinen Aufsager für die ARD machen ^^ .

    Ich lass morgen diesen Thread mal mitlaufen, damit ich die qualifizierten Experten-Einschätzungen nicht verpasse....

    Dann bleibt mir nur noch, "uns" morgen Glück zu wünschen...... :thumbup: