Hast Du das Angebot von der Commerzbank schriftlich? Dann wäre eine mögliche Option damit noch mal zur Sparkasse zu gehen. Wir haben das damals so ähnlich gemacht und "schwupp" wurde das Angebot der Commerzbank noch mal von der Sparkasse unterboten.
Beiträge von Alf80
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Noch ein Hinweis: Die Schenkung (=Eigentümerwechsel) kann eine verpflichtende Sanierung nach GEG, z.B. der Heizung und/oder der Dämmung des Daches zur Folge haben. Die Frist bis zur Umsetzung beträgt 2 Jahre ab Schenkungszeitpunkt.
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Das Finanzamt ermittelt den Schenkungswert der Immobilie je nach Nutzung nach dem Vergleichswertverfahren (bei Selbstnutzung), dem Ertragswertverfahren (bei Mietobjekten) oder dem Sachwertverfahren (wenn die anderen Verfahren nicht praktikabel sind).
Ich würde mein Vorgehen in Deinem Fall vom realistischen Wert der Immobilie und des Verwandtschaftsgrades abhängig machen. Beispiel: Ist es ein kleines Häuschen (Wert z.B. 300.000) und schenken beide Eltern (Freibetrag je 400.000), ich bin Einzelkind, und es ist keine weitere Schenkung/Erbschaft von den Eltern in größerer Höhe zu erwarten, würde ich den Weg zum Anwalt/Steuerberater mir sparen. Ist die Sachlage komplexer, kann ein Rat durch einen Experten sinnvoll sein. Der Notar selbst ist in Fragen der Schenkungssteuer aus meiner Sicht nicht der richtige Ansprechpartner.
Zu bedenken gilt, der Wert geschenkten Immobilie, der dem Notar angegeben wird, beeinflusst unmittelbar die Notar- und Grundbuch Kosten.
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Hallo andreas92,
um welche Summen geht es denn?
Gruß, Alf80
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Wie alt bzw. in welchem Zustand ist denn das Haus? Bei Altbauten könnte bei Eigentümerwechsel eine Sanierungspflicht innerhalb von 2 Jahren anstehen. Bei Nießbrauch müsste in einem solchen Fall die Tochter die Kosten dafür tragen ohne Einnahmen und damit Abschreibungsmöglichkeiten zu haben.
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Ja, ich schließe mich an. Ich denke damit bist Du gut aufgestellt. Sparplan auswählen und dann erstmal nicht mehr ins Depot schauen und keine Bange, wenn er mal im Minus steht. Langfristig denken. Viel Erfolg und einen langen Atem!
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Hallo mitch,
ich verstehe Dich auch nicht ganz. Ein Depotumzug innerhalb Deutschlands ist kostenfrei. Die ING sollte daher dafür keine Gebühren verlangen können.
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Hallo TickTack,
für eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland ohne Übernachtung ist eine Verpflegungspauschale in Höhe von 14 € bei einer Mindestabwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden als Werbungskosten abziehbar. Die Werbungkosten reduzieren Dein zu versteuerndes Einkommen. Du bekommst sie also nicht zu 100% ausgezahlt, sondern sie senken Dein zu versteuerndes Einkommen.