Schenkung Immobilie vorgezogenen Erbe

  • Guten Morgen,

    Welches Vorgehen ist ratsam, am Besten, bevor man bei dem Notar einen Schenkungsverag (übergabe Immobilie) abschließen möchte.

    Muss unbedingt ein Anwalt oder Steuerberater eingeschaltet werden?

    hat hier jemand Erfahrung?

    auch:

    Die Angabe des Hauswertes kann wohl selbst ermittelt werden. Ist nur ein kleines Einfamilienhaus.

    Wie gestaltet sich dies dann mit dem Finanzamt, das ja wegen der Schenkungssteuer prüfen wird.

    Danke für Rückmeldungen

  • Referat Janders 13. September 2025 um 07:01

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Das Finanzamt will auf jeden Fall den Hauswert von einem Gutachter des örtlichen Gutachterausschusses sehen, sonst rechnen die selber (und meist zu hoch). Hat auf den Vertrag keinen Einfluß, aber auf die steuerliche Abwicklung.


    Grundbucheintrag nicht vergessen, das muß der Notar veranlassen.

  • Die Steuer-Freigrenze liegt bei 400.000,- Euro pro Elternteil alle 10 Jahre.

    Wenn beide Eltern die Immobilie zusammen schenken, und in den letzten 10 Jahren keine größeren Schenkungen waren, sind 800.000,- Euro steuerfrei.

    Ist das kleine Einfamilienhaus nicht mehr wert, würde ich mir die Kosten für den Steuerberater sparen

  • Die Steuer-Freigrenze liegt bei 400.000,- Euro pro Elternteil alle 10 Jahre.

    Der Steuer-Freibetrag.

    Der Freibetrag wird von dem fraglichen Betrag abgezogen, der Rest wird versteuert.

    Solange eine Freigrenze nicht erreicht ist, wird nichts versteuert.
    Wenn eine Freigrenze überschritten wird, wird nichts abgezogen, sondern ab dem ersten Euro versteuert.

  • Das Finanzamt ermittelt den Schenkungswert der Immobilie je nach Nutzung nach dem Vergleichswertverfahren (bei Selbstnutzung), dem Ertragswertverfahren (bei Mietobjekten) oder dem Sachwertverfahren (wenn die anderen Verfahren nicht praktikabel sind).

    Ich würde mein Vorgehen in Deinem Fall vom realistischen Wert der Immobilie und des Verwandtschaftsgrades abhängig machen. Beispiel: Ist es ein kleines Häuschen (Wert z.B. 300.000) und schenken beide Eltern (Freibetrag je 400.000), ich bin Einzelkind, und es ist keine weitere Schenkung/Erbschaft von den Eltern in größerer Höhe zu erwarten, würde ich den Weg zum Anwalt/Steuerberater mir sparen. Ist die Sachlage komplexer, kann ein Rat durch einen Experten sinnvoll sein. Der Notar selbst ist in Fragen der Schenkungssteuer aus meiner Sicht nicht der richtige Ansprechpartner.

    Zu bedenken gilt, der Wert geschenkten Immobilie, der dem Notar angegeben wird, beeinflusst unmittelbar die Notar- und Grundbuch Kosten.

  • Noch ein Hinweis: Die Schenkung (=Eigentümerwechsel) kann eine verpflichtende Sanierung nach GEG, z.B. der Heizung und/oder der Dämmung des Daches zur Folge haben. Die Frist bis zur Umsetzung beträgt 2 Jahre ab Schenkungszeitpunkt.

  • Noch ein Hinweis: Die Schenkung (=Eigentümerwechsel) kann eine verpflichtende Sanierung nach GEG, z.B. der Heizung und/oder der Dämmung des Daches zur Folge haben. Die Frist bis zur Umsetzung beträgt 2 Jahre ab Schenkungszeitpunkt.

    Die Heizungstauschpflicht gilt aber nur für Gas/Ölheizungen ohne Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik. Sowas ist in den letzten 30 Jahren nicht mehr verbaut worden, hat somit inzwischen Seltenheitswert und wird dementsprechend nicht mehr lange halten. Von der Brennstoffverschwendung bei der alten Technik mal abgesehen.

    Gedämmt werden muß entweder das Dach oder die oberste Geschoßdecke bei ungedämmtem Dach. Sofern da nur ein Zentimeter Styropor zwischen den Sparren ist, besteht keine weitere Anforderung.

    Ersteres kann und wird der Schorni kontrollieren, bei zweitem kräht kein Hahn nach, sofern man keinen bauantragspflichtigen Umbau startet.

  • Hallo Kaba,

    Das Finanzamt will auf jeden Fall den Hauswert von einem Gutachter des örtlichen Gutachterausschusses sehen, sonst rechnen die selber (und meist zu hoch). Hat auf den Vertrag keinen Einfluß, aber auf die steuerliche Abwicklung.

    Es kommt auf die Größenordnung des Schenkungswertes und das Verwandtschaftsverhältnis, d.h. den Schenkungssteuerfreibetrag an.

    Der Gutachterausschuss des Landkreises/Kreisfreier Stadt veröffentlicht jährlich die Durchschnittsverwerte, die beim Verkauf von Immobilien erzielt werden. Die Veröffentlichung bekommt man für kleines Geld und in manchen Ländern auch kostenlos. Da kann man sich ein gutes Bild vom Wert der eigenen Immobilie machen und den Wert für das FA daraus errechnen.

    Ist nun z.B. bei einer Schenkung Elter – Kind der selbst ermittelte Wert 300 k, wird das FA keine Klimmzüge machen, um den Wert von 350 k zu errechnen. Ist immer noch schenkungssteuerfrei. Deshalb braucht man in diesen Fällen kein ca. 2 k teures Gutachten. Anders sieht es natürlich aus, wenn man in der Nähe der Freibetragsgrenze liegt, oder bei niedrigerem Freibetrag (z.B. 20 k unter Geschwistern) garantiert Steuer zu bezahlen ist, nur die Höhe ist offen. Dann ist das Gutachten gut investiertes Geld.

    Gruß Pumphut