Danke für die Vielzahl an Antworten! Ich hab mal ein bisschen weitergesucht und Folgendes aus dem Telekommunikationsgesetz gefunden:
§ 60 Abs. 1 Satz 1 TKG
"Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet."
Ist das nicht genau mein Fall oder missverstehe ich da was? Dann wäre die Rechtslage doch eindeutig und zu meinen Gunsten. Bitte korrigiert mich da gern.
Soweit ich das verstanden habe, stellt die Telekom ja nur die Glasfaser bereit? Als Anbieter sind sie mir eher sekundär. Meine Augen schielen da aktuell Richtung 1&1. HTP bietet Glasfaserverträge nur ab 250 Mbit/s an, was weit über meinen Bedürfnissen liegt. Ich werde dem Rat folgen und erst mal abwarten, bis der Ausbau in trockenen Trüchern ist, grundsätzlich aber einen Wechsel ansteuern wollen.
Den Strom- und Gasanbieter regelmäßig zu wechseln, strebe ich auch an. Als ich nach dem Umzug einen Gasvertrag abgeschlossen hatte, kam es leider innerhalb eines Monats zweimal vor, dass mein Vertrag gekündigt wurde. Ohne Zutun, einfach so... Vllt., weil jemand dieselbe Gerätenummer wie ich benutzte? Das lies sich nicht so ganz eruieren. Jedenfalls hatte ich dann in der Summe dreimal einen Gasvertrag abschließen müssen, und jedes Mal bekam ich ein anderes, noch günstigeres Modell als das davor. Wohlgemerkt beim gleichen Anbieter. Da fühlt man sich ja auch verarscht.
Beiträge von Feuerkerk
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Ich habe es bisher auch so erlebt, dass mit dem Umzug neue 2 Jahre liefen. Mein letzter Umzug ist allerdings auch schon länger her.
In dem Artikel der Verbraucherzentrale verstehe ich es wie du - die Vertragslaufzeit darf nicht geändert werden:
"Auch die Vertragslaufzeit bleibt von einem Umzug unberührt. Bei Umzug darf also nicht automatisch eine neue 24-monatige Laufzeit in Gang gesetzt werden. Der Anbieter darf jedoch eine Umzugsgebühr verlangen, wenn die Leistung am neuen Wohnort angeboten wird. Diese Gebühr darf nicht höher sein als bei einem Neuanschluss."
Dann wäre wohl der Weg der Wahl, den Anbieter schriftlich auf diese Aussage der Verbraucherzentrale hinzuweisen und die Änderung einzufordern.
Hinsichtlich Glasfaser - ist das schon soweit, dass du wechseln könntest? (Hier wird seit Jahren angekündigt, aber noch nicht mal Leitung verlegt.) Manchmal haben die Anbieter Regelungen, dass die die Restlaufzeit beim vorherigen Anbieter übernehmen.Dann versuch ich's einfach mal mit einer Kündigung und hoffe, dass deren Kündigungsabteilung anders drauf ist bzw. andere Informationen vorliegen hat als der Schema-F-Support der Hotline? Gibt es denn irgendwas Handfestes, das ich zitieren kann als einen Satz eines Absatzes eines Online-Artikels der Verbraucherzentrale? Ich hab das Gefühl, damit komme ich nicht weit
Glasfaser wurde noch nicht verlegt, aber mit einem Schrieb der Telekom angekündigt. Soll demnach die kommenden Wochen stattfinden. So 'nen Link, den ika gepostet hatte, gibt es auch auf der Webseite der Telekom und dort steht in deren Festnetzausbauplan, dass mein gesamter Stadtteil Dezember dieses Jahres abgeschlossen sein sollte
Danke für die Antworten soweit! -
Hallo, liebes Forum!
Ich bin neu hier und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Bei mir im Haus wird nun Glasfaser verlegt und ich wollte das zum Anlass nehmen, den Internet-Anbieter zu wechseln. Ich habe seit 6 Jahren bzw. seit 2019 einen Vertrag bei HTP, bin aber im letzten Jahr (2024) umgezogen. Jetzt sehe ich, dass in all meinen Rechnungen seitdem steht, dass sich das Ende der Vertragslaufzeit auf 2026 verlängert hatte. Ist das rechtens?
Meine Kundennummer ist dieselbe, meine Leistung ist dieselbe und wenn ich mein Kundenportal aufrufe, sehe ich Rechnungen bis zu 2022, sprich vor dem Umzug. Das Einzige, was sich augenscheinlich geändert hat, ist meine Anschrift. Nach einem Anruf bei der Kundenhotline hat der Mitarbeitende mir aber todsicher versichern wollen, dass bei Umzug die Vertragslaufzeit neu beginne, ich also noch nicht kündigen könne.
Ich verwies im Telefonat auch auf die Verbraucherzentrale und dass diese meinte, die Vertraugslaufzeit würde übernommen und dürfe bei einem Umzug nicht neu aufgesetzt werden. Zumindest las ich das aus diesem Artikel so heraus: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digital…netkunden-11034
Jetzt habe ich jedenfalls zwei gegenteilige Aussagen und ich bin maximal verunsichert.
MfG
Feuerkerk