Beiträge von Naseweis

    Ich (als mehr oder weniger Alleinverdiener) mache jahrelang 50/50 mit allem was ich verdiene (für das ich ja durchaus etwas leisten muss) und wenn nun dem Partner:in eine Erbschaft in den Schoss fällt, für das sie/er nun explizit gar nix geleistet hat, dann heisst es plötzlich "mein Schatzzzzz", meint aber nicht mich, sondern die Erbschaft?

    ich hätte mit solch einer Regelung ein massives Problem.

    So ist die Rechtslage schon ohne Ehevertrag im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, auch wenn du es (anders als ich) für ungerecht hältst.

    Das Ererbte bzw. Geschenkte wird wie Anfangsvermögen des betreffenden Ehegatten behandelt. Dir als Ehegatte gehört 0 daran! Wertsteigerungen zwischen Erwerb und Eheende sind dagegen über den Zugewinnausgleich auszugleichen. Wenn man z.B. als im Güterstand der ZGG Lebender vor vielen Jahren von den Eltern ein Hausgrundstück im Wert von 200.000€ geschenkt bekommen hat und dieses bei Eheende 400.000€ wert ist, dann ist nur die Wertsteigerung von 200.000€ beim Zugewinn zu berücksichtigen. Wenn es weiter nur 200.000€ wert ist, ist nichts zu berücksichtigen.


    Da ich es ungerecht finde, dass die Wertsteigerung unter den Zugewinn fällt, bin ich für Änderung mittels Ehevertrag wie in #17 beschrieben.

    Ich habe überlegt, mein Tagesgeld über Raisin abzudecken. Früher habe ich Tagesgeld-Hopping betrieben, aber das ist mir mittlerweile zu umständlich. Mit einer Investition in Tranchen würde ich mich wohler fühlen.

    Das mache ich auch, aber dort gibt's knapp 1 % weniger als beim Zinshopping. Ausgenommen ist nur das derzeitige Lockangebot von Raisin selbst mit 3,2%.

    Ich habe auf meine Beschwerde noch keine Antwort erhalten, aber falls sie, wie bei bisher allen, negativ ausfällt, werde ich uch das Extra-Konto kündigen. Dann gelte ich nach 6 Monaten auf jeden Fall wieder als Neukunde beim Extra-Konto, wie sich aus der Antwort ergibt. Das war mir bisher nicht bekannt.

    monstermania Ich denke, dass du modifizierte Zugewinngemeinschaft nicht kennst. Da bleibt es grundsätzlich bei Zugewinngemeinschaft, man kann aber die (in meinen Augen) falsche Richtung rausnehmen. Und hier profitiert der Ehegatte, der durch Erbschaft oder Schenkung Werte erhalten hat, zu denen der andere nichts beigetragen hat. In diesem Fall hat es nichts mit Kindererziehungszeiten etc zu tun, gerade auch derjenige der beruflich zurück tritt, profitiert wenn er Werte erhalten hat. Das was man erbt/geschenkt bekommen hat, gehört einem ohne dass der Zuwachs ausgeglichen werden muss.

    Nur zur Klarstellung, natürlich kann man bei modifizierter ZGG auch noch anderes regeln, aber dieser Punkt ist mir persönlich der Wichtigste.

    ist ja leider recht häufig so, aber helfen Verträge?

    Trennen diejenigen mit Eheverträgen sich besser und harmonischer, als die ohne Verträge?

    Harmonischer nicht unbedingt, aber finanziell nach meinem Empfinden etwas gerechter. Wenn z.B. modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart und dabei Wertzuwächse von Geschenktem/Ererbtem aus dem Zugewinn herausgenommen wurde, dann verbleibt das ungeschmälert beim Eigentümer, denn Wertzuwächse sind gerade bei Grundstücken und langen Ehezeiten (in meiner Gegend) erheblich und die würden sonst unter den Zugewinn fallen.

    Rosinchen Allerdings ist die Teilkaufgesellschaft selbst nicht sehr kommunikativ und bisher konnten weder der konsultiere Anwalt, Notar oder Steuerberater eine verlässliche Aussage treffen. Der Vertrag ist für juristisch Ungebildete kaum zu verstehen, auf der Homepage wird mit unkompliziertem Rückkauf geworben. Aber so richtig auskunftsfreudig ist die Deutsche Teilkauf nicht, wenn man da konkret anfragt.

    Ich würde mir (zusammen mit der damaligen Verkäuferin) einen Termin bei dem Notar geben lassen, der das Vertragswerk beurkundet hat. Der muss ja wissen was er da gemacht hat (auch wenns ihm vom Käufer vermutlich vorgegeben war).

    Verträge müssen von allen Vertragspartnern akzeptiert und unterschrieben werden, deshalb muss es richtig heissen: ihr könnt aber jederzeit einen Ehevertrag aufsetzen. Da könnt ihr dann alles regeln. Es ist eine (gute?) Idee das zu machen, solange ihr euch (noch?) gut versteht

    Nein, so muss es NICHT heißen. Eheverträge sind nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet wurden, also nichts mit "ihr könnt jederzeit einen Ehevertrag aufsetzen"

    Hallo,


    bin seit 2012 ING Kunde bzw ich und Frau wir haben bis dato auch keine Nachricht erhalten. Aber vielleicht kommt das die nächsten 3-4 Tage es wurde ja erst Heute bekannt. Auf unser Extrakonto ist nur ne kleine Notfallsumme ansonsten Tagesgeld bei Raisin (1,8-2%) sollte es aber wirklich 4 Monate die 2,75% geben werden wir 30 reindonnern. Bin gespannt was da nächste Tage noch wirklich kommt - Danke an alle für die Infos und Diskussionsrunde ;)

    Gruß vom Ernst

    Es wird nach meiner Überzeugung nichts mehr kommen, denn lt. ING gilt es nur für ausgewählte Kunden. Wie die ausgewählt wurden, wusste der Service nicht, er sei mit der Aktion auch überrascht worden. In den Genuss kommen nur die, die heute 9.2. das Schreiben in der Postbox hatten.

    In den vergangenen Jahren galt der Sonderzins immer für alle Bestandskunden.

    Also hier mal die Antwort:

    „Wir schreiben immer wieder unterschiedliche Gruppen von Kundinnen und Kunden zu Aktionen an. Wenn Sie kein Schreiben zu der aktuellen Zinsaktion in Ihrer Post-Box haben, können Sie leider dieses Mal nicht teilnehmen. Einzelne Ausnahmen können wir nicht machen – bitte haben Sie dafür Verständnis.“


    Tja……das geht so nicht, finde ich.

    Hab noch keine Antwort erhalten

    Evaluise Überraschenderweise sah der Notar da kein Problem; ihm reichte eine Kopie des Berliner, also gemeinschaftlichen Testaments, wie es 2006 eröffnet wurde. Hat mich auch gewundert.

    Ist das gemeinschaftliche Testament von einem Notar beurkundet und ihr drei namentlich aufgeführt? Dann braucht ihr tatsächlich nur noch die Eröffnung. Also Montag schnell mal anrufen. Falls es ein privatgeschriebenes Testament ist braucht ihr immer einen Erbschein, den kann man auch schon vor der Eröffnung beantragen.

    Inwiefern kommt das Nachlassgericht nicht in die Gänge? Ist eine notarielle Verfügung von Todes wegen vorhanden, die noch nicht eröffnet wurde? Wenn ja, einfach nachfragen und erklären, dass es dringend ist. Wenn nein, Erbscheinsantrag stellen, dafür Termin beim Notar oder Nachlassgericht geben lassen.


    Falls notarielle General- und Vorsorgevollmacht vorhanden ist, kann der Verkauf mit dieser stattfinden.