Dazu müsste man genau wissen, wie's abgelaufen ist und nicht nur so in etwa. Hast du einen Auftrag unterschrieben? Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, hättest du eine angemessene Frist zur Lieferung setzen müssen (den Händler in Verzug setzen) und androhen, dass du ansonsten vom Vertrag zurücktrittst. Wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, muss du nicht bezahlen. Dürfte alles eine Frage des Beweises sein.
Beiträge von Naseweis
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Vielen Dank für die hier im Forum geteilten Information zu meinem Problemen.
Noch ein paar Fakten zu meinem Fall.
Das SOS-Kinderdorf e.V. ist seit 2018 Schlusserbe für meine Immobilien.
Betreuung Private Förderer, Renatastr. 77,80639 München.Ich gehe davon aus, dass deine Frau vorverstorben ist und ihr ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag hattet. Erlaubt dir die Verfügung von Todes wegen die Schlusserbeinsetzung zu ändern bzw. zu ergänzen? Liegt da vielleicht der Grund, warum der Notar nicht tätig wird?
Was bedeutet "Nießbrauch für Schwiegersohn und ich" ? Ein Schwiegersohn ist bislang doch noch nicht aufgetreten.
Ich würde einen Beratungstermin mit der Rechtsabteilung der SOS Kinderdörfer vereinbaren, die sind juristisch sehr gut aufgestellt und deine Fragen können dort sicher einvernehmlich gelöst werden. Außerdem gehören die bayerischen Notare zu den besonders qualifizierten Nur-Notaren, du könntest im Anschluss dann dort eine/n Notar/in beauftragen.
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Ich will eine Immobilie Wert 390k€ meinem Stiefsohn noch zu meinen Lebzeiten zur Nutzung übergeben.
Nach meinem und seinem Tod soll das Objekt an das SOS-Kinderdorf gemeinnützig vermacht werden. Dort wird angeblich dann alles verwertet und verkauft.
Der Abkömmling meines Stiefsohns soll nichts erben und auch keinen Pflichtteil aus dem Wert geltend machen können.
Wie kann man diesen Fall ohne Notar lösen?
Braucht man nach meinem Tod einen Vorerben?
Wer soll nach meinen Tod ins Grundbuch?
Zu Lebzeiten berits Nutzung übertragen:
Klassischer Fall für Nießbrauch, endet spätestens mit dem Tod des Stiefsohnes, man kann auch früheren Termin vereinbaren.
Wichtig: Nießbrauch so gestalten, dass Nießbraucher auch alle außergewöhnlichen Lasten trägt, sonst müsste der Eigentümer (jetzt Tenno99, später SOS Kinderdorf) diese tragen. Und Testament: Alleinerbe SOS Kinderdorf.
Und ja, man braucht den Notar, sonst kommt der Nießbrauch nicht ins Grundbuch.
Ich würde das allerdings nicht so machen. Ich würde auch den Nießbrauch erst mit meinem Ableben beginnen lassen. Dann sehe ich nicht mehr, wenn der Nießbraucher alles verlottern lässt und nur die Miete kassiert. Außerdem kann ich mein Testament schnell ändern, wenn sich das Verhältnis zum Stiefsohn verschlechtert.
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Gibt es mehrere Erben, dann bilden diese grundsätzlich eine Erbengemeinschaft mit entsprechenden Verfügungsbeschränkungen über den Nachlass bis einer der Miterben die Auseinandersetzung verlangt, vgl. §§ 2032 ff., 2042 BGB.
Will der Erblasser bereits im Vorfeld sicherstellen, dass ein bestimmter Erbe einen bestimmten Gegenstand erhält und auch selbst Erbe ist und nicht nur Vermächtnisnehmer (die Möglichkeit gibt es auch), dann gibt es die Möglichkeit einer Teilungsanordnung nach § 2048 BGB. Damit kann der Erblasser quasi im Vorfeld schon in die Auseinandersetzung eingreifen.
Erwägt man testamentarische Verfügungen, die über die simple Erbeinsetzung eines Alleinerben hinausgehen und hat man insbesondere noch darüber hinausgehende Wünsche für den Nachlass, dann ist es sinnvoll sich an einen versierten Notar zu wenden. Das sorgt zum einen für in der Regel eindeutige Formulierungen, die am Ende auch die gewünschte Wirkung entfalten und idealerweise gerichtsfest sind, zum anderen hat das notarielle Testament auch weitere Vorteile, insbesondere wenn der Nachlass neben den Wertpapieren auch Immobilien umfasst (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO i.V.m. § 415 ZPO).
Das ist der einzige Beitrag, der in rechtlicher Hinsicht korrekt ist. Wenn KI, dann ebenfalls bemerkenswert. Ergänzt werden könnte noch, dass es auch noch das Vorausvermächtnis gibt, anders als bei "Teilungsanordnung" bekommt hier der Miterbe zusätzlich zu seinem Erbteil noch ein Vermächtnis (kann alles mögliche sein).
Man sollte aber bei Depotwerten immer im Auge behalten, dass sich die Werte sehr unterschiedlich entwickeln können und es ein Lotteriespiel ist, wenn man einzelne Werte unterschiedlichen Beteiligten vermacht. Da kann's Gewinner und Verlierer geben. Wenn man's gerecht machen möchte, lässt man es die Erben selbst aufteilen und mischt sich wenig ein.
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Ich kann dem bisher Geschriebenen nur zustimmen. Ich hatte solche Produkte auf Empfehlung meines damaligen persönlichen "Bankberaters". Leider war damals die Produkt-Information noch keine Pflicht. Ich vermute, dass ich die Finger davon gelassen hätte, wenn ich so genau informiert gewesen wäre. Die ersten Anlagen liefen tatsächlich gut und ich bekam die Rendite. Das veranlasste mich zu weiteren Investitionen und dann liefs leider nicht mehr gut und ich hatte statt guter Rendite schlechte Aktien im Depot. Ein erhebliches Verlustgeschäft. Das hat mich aber dazu gebracht, nicht mehr blind zu vertrauen, sondern nachzuprüfen. Insofern hatte es doch noch was Gutes.
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Ich wollte eben einen hohen 5stelligen Betrag von meinem ING Giro auf mein Raisin Konto per Echtzeit-Überweisung senden. Es wurde mir allerdings nur SEPA angeboten (trotz mehrerer Versuche), was ich dann auch so durchführte. Probeweise habe ich anschließend 2k vom gleichen Giro auf ein Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank gesendet, hier war die Echtzeit-Überweisung ohne Probleme möglich. Hat jemand die selbe Erfahrung gemacht? Hat jemand eine Erklärung?
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Hallo,
Dem „üblicherweise“ möchte ich widersprechen.
Darfst du gerne, ich bleibe dabei. Üblicherweise schafft es der Pflichtteilsberechtigte nicht alleine. Und Familienfrieden ist bei einer Enterbung sowieso schon dahin. Wenn wirklich Nachlass vorhanden ist, muss man genau wissen, wie man vorgeht, ansonsten wird man über den Tisch gezogen.
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Du hast einen Anspruch auf 50% des Nettonachlasses. Wie hoch der ist, weißt du offensichtlich (noch) nicht. Du musst den Pflichtteil gegenüber dem Erben geltend machen ein Nachlassverzeichnis samt Angaben über Schenkungen der letzten 10 Jahre verlangen. Üblicherweise brauchst du dafür einen Fachanwalt für Erbrecht.
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Warum sind Geldmarkt ETF besser als eine Festgeldanlage?
Ich bin auch immer noch skeptisch und habe bislang "nur" eine Festgeldtreppe und großzügig berechetes Tagesgeld als Notgroschen. Da weiß ich was "hinten" rauskommt.
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Da wünsche ich dir viel Erfolg (das meine ich ehrlich!).
Ob das wirklich klappt, können wir nur nachvollziehen, wenn du uns JETZT mitteilst, gegen "wen" du genau läufst und wer bei dir so alles im Rennen ist.
Ansonsten ist dein Beitrag leider wertlos.
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Zudem kann man das neue Konto sowieso immer wieder benutzen.
Wenn du selbst Tagesgeldhopping machen möchtest, musst du das Konto nach dem Aktionszeitraum kündigen, sonst kannst du später nicht mehr als Neukunde von höheren Zinsen profitieren.
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Wie ist das möglich ? Wann stellt man das fest, erst nachdem man angelegt hat ?
Ich schaue mir die Konditionen bei Raisin an und vor Abschluss die Homepage der infrage kommenden Bank, bei der ein Direktanschluss möglich ist.
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Das Depots hätte ich dann eigentlich vor den Eltern „geschützt“, ist der falsche Begriff, mir ist einfach wichtig, dass sie das bekommen und sonst niemand.
Dann lege zwei Depots auf deinen Namen an (gibt ja genügend Banken, wo dies kostenlos möglich ist) und übergib (schenke) es den Neffen, wenn du meinst, dass sie damit umgehen können (18 wäre für mich noch zu früh). Wenn du besonders vorsichtig sein und alles veranlassen möchtest, damit sie es bestimmt bekommen, kannst du ein Testament machen und den Inhalt der Depots den Neffen vermachen, da kannst du auch bestimmen, wann sie frühestens darüber verfügen dürfen.
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Die Einlagensicherung ist hier im Forum bekanntlich ein ganz wichtiges Thema.
Interessehalber: Wie oft konnte die Einlagensicherung in der Vergangenheit schon beweisen, daß sie im Ernstfall wirklich was taugt?
Mir hat sie die Einlage (samt aufgelaufenen Zinsen) unkomplziert zurückbezahlt. Sberbank, Österreichische Einlagensicherung, Bank wegen Sperrung russischer Einlagen pleite, Abwicklung fand über deutsche Einlagensicherung statt. Einlage samt Zinsen waren knapp unter 100 k. Habe dabei gelernt, dass Zinsen auch unter die 100 k Grenze fallen, was ich z.B. bei Zinseszins vorher nicht beachtet habe. Also einschließlich Zinsen nie über 100 k kommen.
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Hallo Pumphut , vielleicht meint Tomarcy unteranderem dieses Urteil hier:
Anspruch auf Ersatz der Bestattungskosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag
Das ist aber nicht dein Fall.
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Was möchtest du?
Das Depot direkt auf den Namen der Kinder anlegen? Das können nur die Eltern zusammen. Dies würde ich dir aber auf Grund der geschilderten Situation nicht empfehlen. Wenn Geldnot herrscht, könnten sich die Eltern an den Kinderdepots bedienen (ist zwar verboten, kommt leider trotzdem vor).
Du kannst auch auf deinen Namen für jedes Kind ein Depot anlegen und besparen, dann bleibt die Kontrolle bei dir. Allerdings bist du auch für Steuern zuständig.