Beiträge von ir.melin

    Moin zusammen und vielen Dnk für die Rückmeldungen ... ich sehe, also durchaus ein Thema, dass Diskussionen hervorrufen kann :)
    Und genau, Evaluise, das war mein "Hintergedanke" dabei, ich lass also noch ein paar Euro auf dem Konto ........
    Aber prinzipiell noch mal dazu:

    Ich nehme den Rücknahmepreis vom Fonds vom 1.1. bzw. 2.1 eines Jahres, multipliziere mit dem Basiszins des Jahres, berechne davon 70 % und erhalte so den Basisertrag für das Jahr .......wenn ich keine Ausschüttungen habe, vermindere ich das um 30% und habe so eine Vorabpauschale nach Teilfreistellung pro Anteil ... das müsste ich dann auf die Anteile hochrechnen" und davon gehen dann 25 % Kapitalertragssteuer und 5,5 % Soli ab ......
    Bei Fonds mit einer negativen "Bilanz" entfällt die Vorabpauschale, wenn die Fondsperformance kleiner als der Basisertrag ist, wird diese gekappt auf die Fondsperformance ......

    Wenn "unterjährig" Fondsanteile erworben wurden, wird das auch anteiig berechnet ......


    Uff .... immer noch ein schwieriges Thema ....

    Trotzdem, allen ein schönes Wochenende ohne Unfälle!!!

    Moin :)

    Neues jahr - neues Glück ... aber auch neue Einkommenssteuererklärung :huh:

    Durch AG-Wechsel im letzten Jahr steht nun auf meiner Jahresmeldung eine "steuerfreie Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" in Höhe von 696 €, quasi das Deutschlandticket.

    So weit - so gut ... aber was bedeutet das für meine Einkommenssteuererklärung?

    1. wo muss ich das eintragen?
    2. kann ich trotz dieser Leistung die km-Pauschale für meinen Arbeitsweg geltend machen? (Ich bin zum Teil mit PKW und zum Teil auch mit dem Rad gefahren.)
    3. wenn ich im Homeoffice gearbeitet habe, kann ich dann für die Anzahl dieser Tage trotzdem die Homeoffice-Pauschale geltend machen?
    4. wenn ja, hat das Einfluss auf die o. g. steuerfreie AG-Leistung - wenn ja welchen?


    Vielen Dank für hilfreiche Rückmeldungen.:)

    Vielen Dank für die Rückmeldungen :)
    und ja, es ist verständlich :thumbup:

    Ich gebe es zu, der Bausparer ist quasi ein Teil meines "Notgroschens" ... Und Inflation hin und her, für mich ist es auch bequem,monatlich eine kleine Sparrate mit einem Zinssatz, der in den letzten jahren nicht so ganz schlecht war ......
    mal sehen, wie lange ich das noch machen werde ......

    Vielen Dank Hans2204 für die ausführliche Antwort ......
    "Wohnwirtschaftliche Zwecke" meint ja auch Renovierung bzw Modernisierung ......- da lässt sich sicher immer was finden ....
    Im Vertrag steht sinngemäß drin:
    Bei Verzicht auf das Bauspardarlehen erhöht sich der Guthabenszinssatz rückwirkend auf 3,25 %"
    Das bedeutet: die Wohnungsbauprämie entfällt, aber dafür wird die gesamt angespart Summe höher verzinst?
    Also nicht die Gesamtsumme, sondern die monatlichen Zahlungen werden quasi rückwirkend "besser" verzinst?
    Das könnte doch Auswirkungen auf die Kapitalertragssteuer in den vergangenen Jahren haben?
    Oder doch nur der Endbetrag mit einem höheren Zinssatz? Oje, Fragen über Fragen .....

    Oder bin ich mit meinen Gedanken irgendwo völlig falsch abgebogen?

    Viele Grüße

    Irmelin

    Moin zusammen

    falls meine Frage hier nicht herpasst, bitte gern in die richtige Rubrik verschieben - danke.
    Und nein, ich frage nicht nach allen Ausgaben, die man absetzen kann, mir geht es um diese:

    • Grundsteuer für ein Wochenendgrundstück in einem anderen als dem Wohnort gelegen
    • Zweitwohnsteuer für eben dieses Wochenendgrundstück
    • Fällgenehmigung für einen Baum auf diesem Wochenendgrundstück
    • Haftpflichtversicherung für dieses Wochenendgrundstück


    Vielen Dank für hilfreiche Rückmeldungen

    Schönen Sonntag in die Runde

    Vielen Dank Danger92 und dein "langer Text" ist auch hilfreich ... ähnliche Gedanken hatten mich auch bewogen, damals diesen Bausparer abzuschließen ... und da war die Verzinsung im Vergleich mit anderen Angeboten schon ganz gut .....

    Also, bleibe ich auch weiterhin dabei .......

    Dir einen schönen Sonntag!:)

    OmG - was für "komplizierte Fragen .... :)

    Also, reltiv leicht zu beantworten ist die Frage nach der BSK - das ist die Debeka ....., der Vertrag läuft seit 2011 ...
    Tarif nennt sich wohl BS1


    Ich hoffe uf Rückmeldungen aus dem Forum - dankeschön!!!!!
    Schönes Wochenende an alle!

    Vielen Dank Danger92 für die Rückmeldung.

    Habe in der Zwischenzeit auch die Abrechnung von/für 2025 erhalten und gesehen, dass es dort vermerkt war.


    Dazu noch eine Frage:

    Wann komme ich denn in den "Genuß" der Prämie? Und welche Bedingungen sind daran geknüpft?

    Sorry, ist mein erster Bausparer .......

    Moin zusammen und gesundes neues Jahr für alle :)


    Also, durch die Anhebung der Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie sind wir quasi ein Jahr im Verzug.

    Also, wir haben in 2025 den Antrag für 2023 eingereicht ....

    Nun haben wir vorzuliegen die Anträge für 2024 und 2025.

    Können oder dürfen oder sollten wir beide Anträge in diesem Jahr einreichen? Oder gilt: immer nur einen Antrag pro Jahr einreichen?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    Irmelin

    Moin zusammen

    ja, einfache Frage, aber sicher immer in Abhängigkeit vom Vertrag ... also, eine allein lebende Person verstirbt - welche Kündigunsgfristen gibt es für:

    1. Mietvertrag, der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen war

    2. Energievertrag (Gas und Strom), die jeweils auf 1 Jahr abgeschlossen waren

    3. TV- und Internet- sowie Telefonvertrag, die auf jeweils 2 Jahre abgeschlossen waren

    4. Handy-Vertrag, der ebenfslls auf 2 Jahre abgeschlossen war?

    Also, müssen diese Verträge von den Erben bis zum vereinbarten Ablauf gezahlt werden?

    Energieverträge und auch TV- und Internetvertrag sind an die Wohnung gebunden, das Smartphone könnteja auch an einem anderen Ort und von einer anderen Person genutzt werden ... wobei das doch wohl nicht verpflichtend ist, oder?

    Vielen Dank für Rückmeldungen :)

    Moin :)

    ich hatte es ja angedroht, je näher der Abgabetermin rückt, um so mehr Fragen tauchen auf ….

    Also: in 2024 anteilig noch Student, dann aber in einem „ordentlichen“ Job – sprich mit Lohnsteuerkarte und allem Drum und Dran - gearbeitet

    Auf der Jahresbescheinigung hat der AG natürlich Brutto, Lohnsteuer und die SV-Zahlen aufgelistet … das kommt in Anlage N

    Aber: In besagter Jahresbescheinigung gibt es nun eine Zeile „17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die
    Entfernungsauschale anzurechnen sind“, in der 95 € drin stehen …..

    Was ist damit zu tun? Wo sind die anzugeben?

    Aktuell gehe ich davon aus, dass die Steuererklärung „ganz einfach“ werden sollte, weil der gesamte Arbeitslohn 2024 mit Berücksichtigung der SV-Abgaben unter der magischen Grenze von 11.784 Euro liegt und demzufolge die gezahlte Lohnsteuer wieder zurückkommt … ;)

    Aber wie gesagt: was mache ich mit den 95 Euro aus Zeile 17 der Lohnsteuerjahresbescheinigung? :/

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen :)

    Vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Ich bin nun nochmal tief in das mir bisher unbekannte Feld eingetaucht und habe noch 2 Zins-Infos gefunden:

    erste Zinsgutschrift von 87,17 €

    zweite Zinsgutschrift von 27,22 €

    Beide zum 6.12.24 ....

    Ich würde mal denken, die passen dann zu den beiden Vorab-Pauschalen ......

    Das bringt mich dann wieder zu meiner "Ausgangsfrage": reicht es aus, wenn ich für die Anlage KAP jeweils von "allen meinen Banken" die mir mitgeteilten Jahresbeträge aufaddiere? Oder muss ich noch etwas extra machen mit dieser vermaledeiten Vorab-Pauschale?

    Ich will das Finanzamt ja wirklich nicht beschummeln .....
    Aber hier wurde ja mit über 25% der Ertrag gemindert und, so weit ich das verstanden habe, wenn mein persönlicher Einkommenssteuersatz geringer ist (und das ist er ganz erheblich), würde das ja dann zu meinen Gunsten berücksichtigt - korrekt?

    Hallo andiii_98, es gibt keine weiteren Anlagen bei der DB ...
    Und ja, das ist ein Unterkonto, was vor Jahren als eine VWL-Sparform angelegt war und deswegen "aus steuerlichen Gründen" separat geführt werden musste .... das ist wohl jetzt nicht mehr erforderlich, aber hat wohl auch die Bank nicht weiter gestört, dafür sind auch keine Kosten (imo) angefallen

    Anfang 2024 war der Freibetrag noch bei 30 €, den habe ich im Laufe des Jahres auf 120 erhöht ... aber das hat ja auch nicht ausgereicht ......