Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Gut zu wissen, was man im Falle eines Falles hinterl
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Gut zu wissen, was man im Falle eines Falles hinterl
Moin zusammen
ja, einfache Frage, aber sicher immer in Abhängigkeit vom Vertrag ... also, eine allein lebende Person verstirbt - welche Kündigunsgfristen gibt es für:
1. Mietvertrag, der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen war
2. Energievertrag (Gas und Strom), die jeweils auf 1 Jahr abgeschlossen waren
3. TV- und Internet- sowie Telefonvertrag, die auf jeweils 2 Jahre abgeschlossen waren
4. Handy-Vertrag, der ebenfslls auf 2 Jahre abgeschlossen war?
Also, müssen diese Verträge von den Erben bis zum vereinbarten Ablauf gezahlt werden?
Energieverträge und auch TV- und Internetvertrag sind an die Wohnung gebunden, das Smartphone könnteja auch an einem anderen Ort und von einer anderen Person genutzt werden ... wobei das doch wohl nicht verpflichtend ist, oder?
Vielen Dank für Rückmeldungen
Sorry für meine späte Rückmeldung - war gezwungenermaßen ohne www
Vielen Dank für die Rückmeldungen - die Übertragung in Elster hat nicht funktioniert, aber so habe ich es auch noch hinbekommen
Schönen Sonntag
Moin
ich hatte es ja angedroht, je näher der Abgabetermin rückt, um so mehr Fragen tauchen auf ….
Also: in 2024 anteilig noch Student, dann aber in einem „ordentlichen“ Job – sprich mit Lohnsteuerkarte und allem Drum und Dran - gearbeitet
Auf der Jahresbescheinigung hat der AG natürlich Brutto, Lohnsteuer und die SV-Zahlen aufgelistet … das kommt in Anlage N
Aber: In besagter Jahresbescheinigung gibt es nun eine Zeile „17. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die
Entfernungsauschale anzurechnen sind“, in der 95 € drin stehen …..
Was ist damit zu tun? Wo sind die anzugeben?
Aktuell gehe ich davon aus, dass die Steuererklärung „ganz einfach“ werden sollte, weil der gesamte Arbeitslohn 2024 mit Berücksichtigung der SV-Abgaben unter der magischen Grenze von 11.784 Euro liegt und demzufolge die gezahlte Lohnsteuer wieder zurückkommt …
Aber wie gesagt: was mache ich mit den 95 Euro aus Zeile 17 der Lohnsteuerjahresbescheinigung?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Ich bin nun nochmal tief in das mir bisher unbekannte Feld eingetaucht und habe noch 2 Zins-Infos gefunden:
erste Zinsgutschrift von 87,17 €
zweite Zinsgutschrift von 27,22 €
Beide zum 6.12.24 ....
Ich würde mal denken, die passen dann zu den beiden Vorab-Pauschalen ......
Das bringt mich dann wieder zu meiner "Ausgangsfrage": reicht es aus, wenn ich für die Anlage KAP jeweils von "allen meinen Banken" die mir mitgeteilten Jahresbeträge aufaddiere? Oder muss ich noch etwas extra machen mit dieser vermaledeiten Vorab-Pauschale?
Ich will das Finanzamt ja wirklich nicht beschummeln .....
Aber hier wurde ja mit über 25% der Ertrag gemindert und, so weit ich das verstanden habe, wenn mein persönlicher Einkommenssteuersatz geringer ist (und das ist er ganz erheblich), würde das ja dann zu meinen Gunsten berücksichtigt - korrekt?
Hallo andiii_98, es gibt keine weiteren Anlagen bei der DB ...
Und ja, das ist ein Unterkonto, was vor Jahren als eine VWL-Sparform angelegt war und deswegen "aus steuerlichen Gründen" separat geführt werden musste .... das ist wohl jetzt nicht mehr erforderlich, aber hat wohl auch die Bank nicht weiter gestört, dafür sind auch keine Kosten (imo) angefallen
Anfang 2024 war der Freibetrag noch bei 30 €, den habe ich im Laufe des Jahres auf 120 erhöht ... aber das hat ja auch nicht ausgereicht ......
Ja klar, das kann ich auch tun ......
Also, hier als Dok1 für 1 Person 2x eine Vorabpauschale .... Und als Dok 2 die Jahressteuerbescheinigung für die gleiche Person ....
Wie gesagt, der Freistellungsauftrag wurde aufgteilt, daher muss ich wohl jetzt die Anlage KAP ausfüllen, weil mein persönlicher Stuersatz weit unter den pauschalen 25 % und auch Soli liegt ....
Moin, ja, die Frist zur Abgabe der Einkommenssteuer nähert sich … und damit erhöhen sich auch meine Fragen …..
Also, Anfang 2024 hat die „Bank meines Vertrauens“ mir die Rechnung für die Vorab-Pauschale (in einem Dokument 1)für Fonds-Anteile mitgeteilt (und Kapitalertragsteuer und Soli auch abgeführt)
Der von mir erteilte Freistellungsauftrag hat aber nicht ausgereicht - vielleicht auch, weil ich das falsch "aufgeteilt" hatte.
In der Jahressteuermitteilung (die ich natürlich auch von der Bank erhalten habe) stehen dann also Erträge drin und auch abgeführte Kapitalertragsteuer und Soli (in einem weiteren Dokument2).
Die Beträge in Dokument 1 und Dokument 2 unterscheiden sich aber …
Meine Frage: wenn ich nun für die Anlage KAP alle Kapitalerträge und alle verteilten Freistellungsbeträge jeweils aufaddiere – was mache ich mit den Angaben aus der Vorabpauschale (also das, was in Dokument 1 steht)? Ist das denn in Dokument 2 ebenfalls enthalten?
Oder wo habe ich noch einen Gedankenfehler?
Vielen Dank für Rückmeldungen
Ok .....
Aber allen vielen Dank für die Antworten
Moin
ok, sicher eine "ganz dumme Frage", aber bei der Eingabe in Elster verweigert der PC die Eingabe von "Nachkomma-Beträgen - so z. B. bei der Anlage KAP: die Banken schreiben, es gab 100,55 € Zinserträge - werden dann 100 € oder 101 € eingetragen?
Und so wird es bei jeder Zinsgutschrift einzeln gehandhabt? Oder erst alles addieren und dann auf oder abrunden?
Und gilt das auch so bei Beträgen für Haushaltsnahe Dienstleistungen u. ä.?
Danke für eine Rückmeldung!
Danke für die Rückmeldungen
ok, als was ich arbeite (z. B. Angestellte) sieht die Rentenversicherung ja bei meinen Beiträgen (zumindest, woher die kommen ...
aber ob und welche Betriebsrenten ich habe, ja eigentlich nicht ...
ich wundere mich halt, dass die RV ein Dienstleister für die KV ist ... und wie gesagt, die Versicherer informieren doch die Krankenkassen bei Fälligwerden von Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge ...... oder nicht? oder nur bei Kapitalauszahlungen von Betriebsrenten?
Moin
Ich möchte den Antrag auf Altersrente bei der Dt. Rentenversicherung stellen. Nun will man dort auch wissen, welche Betriebsrenten ich habe ...
Dürfen die das erfragen? Und wozu?
Ok, auf Betriebsrenten fallen KV und PfV-Beiträge an, aber die Info über die Auszahlung von Betriebsrenten melden die Betriebsrentenversicherer doch selber an die Krankenkassen.
Was will also die Deutsche Rentenversicherung damit?
Danke für eine Rückmeldung!
LG Irmelin
Dankeschön für die schnelle Rückmeldung!
Moin zusammen
Mag jemand in die Zukunft schauen und sagen, ob der in 2023 verbindliche Freibetrag auf Betriebsrenten von 169,75 € in 2024 steigen wird? Wovon ist der eigentlich abhängig? Von einem fiktiven/durchschnittlichen Monatseinkommen? Wer legt das fest?
Und wie wird es berechnet, wenn eine Betriebsrente in 2024 fällig wird (da gilt dann der Freibetrag >= 169,75 €) und eine weitere Betriebsrente z. Beispiel erst in 2025: dann werden die beiden Betriebsrenten zusammengerechnet und zum möglicherweise dann neuen Freibetrag in Beziehung gesetzt?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Moin!
Im Newsletter vom 17.03.23 wird im Thema "Ist Deine Bank noch sicher? So findest Du’s raus" in Punkt "3. Wann ist mein Geld sicher – und wann nicht?" eine Grafik dargestellt, bei der Finanztip Anlagen in europäischen Ländern empfiehlt oder auch nicht.
So ganz habe ich nicht verstanden, ob die "Bank of Scotland" nun nicht empfohlen wird oder doch, weil es ja einen Firmensitz in Deutschland gibt.
Außerdem empfiehlt Finanztip ja weiterhin eine Festgeldanlage bei dieser Bank ..
Ich bin etwas verwirrt ... Bitte um Aufklärung - danke!
Schönes Wochenende!
Irmelin
Vielen Dank für die Antworten .... ich sehe das auch so, wollte mich nur vergewissern .....
Noch bin ich in der Situation, dass mir so etwas nichts ausmacht .....
Hatte also VISA beendet und die Schein-VISA genommen und habe auch noch mit anderen Banken Optionen ... aber ich denke, die Luft wird dünn für Verbraucher, zumal ja viele (und ich denke , alles die, die hier auch schreiben) online-Banking nutzen und so den Banken schon Kosten sparen ...
Andereseits möchte ich auch nicht zurück und meine "Bankgeschäfte" dann erledigen, wann es mir passt und nicht, wenn die Öffnungszeiten (von 10 bis 12 und manchmal auch von 15 bis 18 Uhr) es vorschreiben ....
Nun, wir werden sehen .....
Euch allen ein schönes Wochenende!
Moin,
meine Bank - die comdirect - empfängt mich online immer mit diesem Text:
Bitte stimmen Sie den neuen Bedingungen und Preisen zu
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie haben vor Kurzem eine wichtige Nachricht von uns in Ihrer PostBox erhalten: Resultierend aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.04.2021 sind Änderungen in den allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis nur noch mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung möglich.
Jetzt bitten wir Sie um Ihre Zustimmung zu den neuen Bedingungen und Preisen, die ab 01.11.2021 wirksam werden – nur so können wir unser gemeinsames Vertragsverhältnis auf einer rechtssicheren Grundlage fortführen.
Es geht ganz einfach: Mit Klick auf den Button „Weiter zur Zustimmung“ gelangen Sie auf eine Seite, auf der Sie mit nur 2 Klicks Ihre Zustimmung erteilen können. Mehr müssen Sie nicht tun.
Wir sagen jetzt schon Danke für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre comdirect
Was würde passieren, wenn ich nicht zustimme? Wird mir dann das Konto gekündigt?
Moin, moin,
mich nervt gerade die BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH) und ich bin mir nicht ganz sicher, ob die das dürfen
Also, ich habe den Stromvertrag fristgerecht gekündigt und die haben die wohl erlaubten 6 Wochen für die Rechnungserstellung auch bis zum letzten Tag ausgenutzt. Aber das heisst noch lange nicht, dass nach den 6 Wochen auch mein zuviel gezahlter Abschlag und eine Bonuszahlung überwiesen wird. Wie lange haben die denn dafür noch Zeit?
Das werden jetzt schon 2 Monate und ich warte nun immer noch auf mein Geld!
Telefonisch komme ich auch nicht weiter. Wer kann mir etwas zu den Fristen sagen?
Übrigens: Die Rechnungslegung ist ja auch eine Verarsch.......
Auf der ersten Seite steht nur die Rückzahlung des Abschlags, fettgedruckt, ausgewiesen als "Ihr Guthaben".
Der Bonus wird drei Seiten später im "Kleingedruckten" zwar erwähnt, aber da ist nix von Auszahlung o. ä. die Rede.
Einfach unverschämt.
Also, bei der BEV nie wieder!
Vielen Dank für eine Antwort!
VG Irmelin
Hallo,
bin verheiratet, bekomme zur Zeitr noch ALG 1 ..... ALG 2 werde ich sicher nicht bekommen .... einen "richtigen" Job wohl auch nicht mehr .....
Stimmt es, dass ich mich über meinen Mann (der schon Altersrentner ist) quasi auch beitragsfrei "krankenversichern" lassen kann?
Danke!
Irmelin