"Nachkomma-Beträge" bei der Steuererklärung

  • Moin :)

    ok, sicher eine "ganz dumme Frage", aber bei der Eingabe in Elster verweigert der PC die Eingabe von "Nachkomma-Beträgen - so z. B. bei der Anlage KAP: die Banken schreiben, es gab 100,55 € Zinserträge - werden dann 100 € oder 101 € eingetragen?

    Und so wird es bei jeder Zinsgutschrift einzeln gehandhabt? Oder erst alles addieren und dann auf oder abrunden?

    Und gilt das auch so bei Beträgen für Haushaltsnahe Dienstleistungen u. ä.?

    Danke für eine Rückmeldung!

  • Moin,

    gar keine dumme Frage – ist tatsächlich ein häufiger Stolperstein bei Elster.

    Grundregel: Immer auf den vollen Eurobetrag runden, kaufmännisch – also:

    • 100,49 € → 100 €
    • 100,50 € oder mehr → 101 €

    Und ja, du addierst erst alle Beträge (z. B. alle Zinsen oder alle haushaltsnahen Dienstleistungen) und rundest dann – nicht jede einzelne Zahlung extra.

    So will es das Finanzamt – und so meckert Elster auch nicht.

    Viele Grüße

    Chartchamp

  • Jetzt haben zwei ziemlich unterschiedliche Einschätzungen… Wer hat an der Stelle wohl Recht mit seinen mit Überzeugung vorgetragenen Einschätzungen? :P

    Es ist so, wie Asna es schreibt: Du darfst Beträge zum nächsten Euro runden, und zwar nicht kaufmännisch, sondern zu Deinen Gunsten. Beträge, die Du versteuern mußt, rundest Du bis 99 Cent ab, Beträge, die Du absetzen kannst, rundest Du ab 1 Cent auf den nächsten Euro auf.

  • Das Finanzamt will das überhaupt nicht so.

    Mir ist unklar, woher du dein Wissen hast.

    Vielleicht kannst du das bitte erklären und vor allem deinen Schrifttyp ändern.

    Vor allem hört sich dein Schreiben so an hier, als wüsstest du voll Bescheid, tust du aber leider nicht.

    Ich wünsche einen fröhlichen Start in die neue Woche.

  • Das Finanzamt will das überhaupt nicht so.

    Mir ist unklar, woher du dein Wissen hast.

    Vielleicht kannst du das bitte erklären und vor allem deinen Schrifttyp ändern.

    Vor allem hört sich dein Schreiben so an hier, als wüsstest du voll Bescheid, tust du aber leider nicht.

    Ich wünsche einen fröhlichen Start in die neue Woche.

    Guten Morgen,

    danke für deinen Hinweis. Ich wollte mit meinem Beitrag niemanden belehren, sondern nur meine Erfahrung teilen. Die Info zum Runden stammt aus den Elster-Hinweisen sowie § 10 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – dort ist geregelt, dass Beträge auf volle Euro zu runden sind, in der Regel nach dem Addieren.

    Falls du andere Informationen oder eine offizielle Quelle hast, schaue ich mir das gern an – ich bin immer offen dafür, dazuzulernen.

    Viele Grüße und dir ebenfalls einen guten Wochenstart

    Chartchamp

  • Im elster steht es nicht so drinn wie du es geschrieben hast,

    die entsprechende stelle hab ich entsprechend auch zitiert & verlinkt, was du offensichtlich weder gelesen noch beachtest hast.

    dementsprechend ist deine aussage dass das Finanzamt dass so wolle, schlicht falsch.

    nicht nur bei elster, bereits oben verlinkt, auch auf der website der Steuer software von Buhl findet man das so.

    Kurz & knapp

    • Es wird immer zu deinem Vorteil gerundet, wenn keine Cent-Beträge im Formular anzugeben sind
    • Ausgaben rundest du auf, Einnahmen rundest du ab
    • WISO Steuer erledigt das ganz automatisch – du brauchst nichts zu tun
    • Rundungsdifferenzen zum Finanzamt bis zu 10 Euro bleiben ohne Konsequenz
  • § 10 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – dort ist geregelt, dass Beträge auf volle Euro zu runden sind, in der Regel nach dem Addieren.

    EStDV 1955 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    hier konnte ich im § 10 keine passenden eintrag finden, bitte gebe daher die genaue stelle an.

    im

    § 32a Abs. 1 EStG

    wird explizit das abrunden des einkommens zu gunsten des zu besteuernden bezogen auf das einkommen, auch erwähnt, der Rest ist in anderen teilen des Gesetzes zu finden, ich bin aber zu faul jetzt jeden einzelnen § rauszusuchen, da die quelle Elster und Buhl volkommen ausreichend sind belasse ich es bei dem einen beispiel.


    Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.

  • Im elster steht es nicht so drinn wie du es geschrieben hast,

    die entsprechende stelle hab ich entsprechend auch zitiert & verlinkt, was du offensichtlich weder gelesen noch beachtest hast.

    dementsprechend ist deine aussage dass das Finanzamt dass so wolle, schlicht falsch.

    nicht nur bei elster, bereits oben verlinkt, auch auf der website der Steuer software von Buhl findet man das so.

    Hallo,

    danke für deinen Hinweis, und du hast recht – ich habe deine Verlinkung im ersten Moment tatsächlich übersehen. Das war nicht meine Absicht, und ich schaue mir das natürlich nochmal in Ruhe an.

    Meine Aussage bezog sich auf die allgemeine Praxis, wie sie in § 10 EStDV beschrieben ist und wie ich es bisher aus Elster sowie von der Beratungspraxis her kannte: nämlich, dass Beträge auf volle Euro gerundet und dabei zuvor addiert werden. Aber wenn deine Quelle eine andere Vorgehensweise beschreibt, ist das natürlich relevant – zumal Buhl ja mit Elster zusammenarbeitet.

    Ich finde es gut, wenn solche Punkte offen diskutiert werden – gerade weil das Thema mehr Leute betrifft, als man denkt.

    Viele Grüße

    Chartchamp

  • Zu dem Thema ein Erfahrungsbericht aus dem letzten Jahr:

    Steuererklärung nach dem Motto, Rundung zu meinen Gunsten abgegeben. Steuerbescheid kam mit einer Änderung zu einem anderen Thema. Einspruch eingelegt, dem Einspruch wurde stattgegeben. Geänderten Steuerbescheid erhalten, doch der war plötzlich mathematisch , statt zu meinen Gunsten gerundet. Wiederum Einspruch eingelegt, und wiederum wurde mir recht gegeben. Diese zweite Erstattung lag zwar nur bei 1,- Euro, doch sorry da geht es mir um`s Prinzip.

  • Geänderten Steuerbescheid erhalten, doch der war plötzlich mathematisch , statt zu meinen Gunsten gerundet. Wiederum Einspruch eingelegt, und wiederum wurde mir recht gegeben. Diese zweite Erstattung lag zwar nur bei 1,- Euro, doch sorry da geht es mir um`s Prinzip.

    Die Leute da haben ja auch nichts Besseres zu tun. So dermaßen unnötig menschliche und materielle Ressourcen zu verschwenden ist ganz toll.

  • Geänderten Steuerbescheid erhalten, doch der war plötzlich mathematisch , statt zu meinen Gunsten gerundet. Wiederum Einspruch eingelegt, und wiederum wurde mir recht gegeben. Diese zweite Erstattung lag zwar nur bei 1,- Euro, doch sorry da geht es mir um`s Prinzip.

    Das Finanzamt wird dir allein schon deshalb "recht" gegeben haben, um nicht noch mehr Steuerverschwendung zu betreiben als du sie wegen dieses 1,00 € aus Prinzipienreiterei nötig hattest.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Diese zweite Erstattung lag zwar nur bei 1,- Euro, doch sorry, da geht es mir um`s Prinzip.

    Schon schlecht. Prinzipienreiterei bringt es meistens nicht.

    Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß die seltsame Art der Rundung bei der Steuer genau auf solche Prinzipienreiterei zurückgeht: Da hatte einer 3457,49 € Werbungskosten, von denen er nach mathematischen Rundungsprinzipien nur 3457 € angeben durfte. Also hat er einen Papierkrieg angefangen über die Schlechtigkeit der Welt. Da hat dann wohl ein Steuerbürokrat erkannt, daß man an dieser Stelle für minimales Geld sehr vielen Bürgern das satte Gefühl der Zufriedenheit vermitteln kann, es dem Finanzamt mal so richtig gezeigt zu haben, und hat die Methode eingeführt, daß der Steuerbürger immer zu seinen Gunsten auf den nächsten Euro runden darf: Wenn er was versteuern muß, darf er abrunden, wenn er was abziehen kann, darf er aufrunden.

    Das gilt auch für Einzelangaben: Ich hatte bei der letzten Steuererklärung zwei Handwerkerrechnungen, die ich beide auf den nächsten Euro aufrunden durfte. So konnte ich 1 Euro mehr angeben, als wenn ich beide Rechnungen centgenau addiert hätte und nur das Ergebnis aufgerundet hätte. Ich bin darob ganz glücklich und habe von der Mehrerstattung ein großes Fest gegeben.

    Übrigens: Der Spitzensteuersatz für den letzten Euro beträgt nicht etwa 45%, wie es immer heißt, sondern 10000% (!).

    Warum denn das?

    Die ganze Steuerberechnung fußt auf ganzen Euros. Schon aus dieser Sicht kann der Spitzensteuersatz 100% betragen, nämlich dann, wenn der letzte Euro zu einer Erhöhung der Steuer um 1 € führt (und weniger geht ja nicht).

    Robbt man sich an Grenze heran, so kann 1 ct den Eurozähler um 1 springen lassen. 35.125,99 € Einkommen sind steuerlich 35.125 €. 1 ct mehr, und das Einkommen springt steuerlich um 1 € auf 35.126 €. Die Steuer erhöht sich von 5.805 € auf 5.806 € (Steuertabelle 2025). 1 ct Einkommen mehr kostet also 1 € Steuer mehr.

    Ach! Hätte ich diesen letzten Cent nicht verdient, was hätte ich an Steuer sparen können!

    :(

    PS: Wenn man den Grenzsteuersatz errechnet, nimmt man besser nicht 1 € dazu, sondern vielleicht 100 €, damit man dieses Problem mit der Granularität des Rechenverfahrens umgeht.

    :)

  • Nachdem Du jetzt mehrfach den §10 EStDV erwähnt hast verlinke ich diesen hier: § 10 EStDV 1955 - Einzelnorm

    Wo genau findet sich dort etwas zu Rundungen?

    Man sollte schon bitte -richtig- zitieren!