Ich habe vor knapp 10 Jahren welche geerbt.
ZitatDa es teilweise noch steuerlicher Altbestand war, habe ich sie auf mein Depot beim Consors übertragen und dort den Altbestand auf ein Unterdepot geschoben. Soweit ich mich erinnern kann, war die Rückgabe der neueren Anteile an die Fondsgesellschaft kein Problem.
Wenn mich bezüglich der Altbestände richtig belesen habe, gilt das nur für Gewinnsteigerungen bis 31.12.2017 (was ja nun schon vorbei ist) von daher ist es doch auch kein Bonus mehr für mich wenn ich sie mit den Hohne "Unterhaltungskosten" mit zur ING nehmen würde, oder?
Den Altbestand habe ich dort behalten.
Da ist natürlich brokerabhängig, deswegen solltest Du vorher fragen, ich hab das damals vor dem Übertrag auch getan. Der Servicemitarbeiter am Telefon sagte: Rückgabe an die Fondsgesellschaft geht im Zweifelsfall immer...
Von einem Neobroker würde ich bei dieser Aktion abraten.