Das ist ein Nachteil von "Demokratie"
Beiträge von Proxy
-
-
Wo setzt man die Freistellungsauftrag besser ein, bei Sparanlagen oder Aktien ?
-
wollen die Mitglieder nicht, Angst vor Mithaftung für die anderen für deren Privat Dingen
-
Es gibt kein gemeinsames Konto
-
Ah so.
Da sieht man, habe wenig Ahnung von Steuer. Freue mich über die hilfreichen Belehrungen.
Vielen² Dank.


-
Für einen Minijobber, der Familien mitversichert ist, wurde irrtümlicherweise die AG pauschal Krankenversicherung gemeldet und bezahlt.
Können diesbezüglich gezahlte Beträge von Minijobzentrale zurück verlangt werden ?

-
Warum soll ich dem Staat einen zinslosen Kredit geben?
Bei dem Konto wo ich mehr als genug steuerpflichtige Einnahmen habe, hinterlege ich den Freistellungsauftrag. Da schiebe ich nichts hin und her. Zudem brauche ich weniger Liquidität zum Jahresanfang für die Abgeltungssteuer. Steuererklärung mache ich als Rentner natürlich trotzdem wegen der Günstigerprüfung.
Bringt die Günstigerprüfung etwas ?
Werden nicht die Kapitalerträge eher dadurch sehr genau nachgeprüft ?
-
OK. Danke für die Hinweise.
Darlehen Freistellungsbetrag 1000,- bei 3% in 1 Jahr = 30,-
-

Danke für die Aufklärung -
unklar ?
z.B.
Eine Rechnung für eine Ware/Leistung an einer Gemeinschaft (besteht aus mehr als 1 Person).
Es besteht kein Gemeinschaftskonto. Keiner der Mitglieder will in Vorlage treten.
Wie soll die Rechnung bezahlt werden, dass später kein Behörde diese und deren Zahlung anzweifelt.
-
normalerweise: Widerruffrist für Waren Bestellung vor der Warenlieferung
Rückgabefrist nach Warenannahme.
??
-
Bei solchen komplizierten Hick-Hack, wäre es nicht einfacher, gar keine, nirgendwo Freistellungsauftrag zu erteilen ?
Die abgezogenen KESt einfach in Steuererklärung geltend zu machen, dem KE-Freibetrag gegenüberzustellen ?
-
Was machen Banken mit Kapitalleichen mit Minibeträgen, wenn Kunden Jahre lang die Konten nicht mehr nutzen ?
Und was tun die Banken mit Girokonten mit €. 0,- , und Kunden nicht erreichbar ?
-
Womöglich Widerruffrist verpasst.
-
-
Um möglichst wenig Problem mit Behörden zu haben, wie zahlt man die Rechnungen von einem privaten Gemeinschaftsobjekt/ Gegenstand, wenn kein Gemeinschaftskonto vorhanden ist ?
Welche wird von Behörden eher akzeptiert ?:
Gelder zuerst gesammelt, und Gesamtbetrag überweisen, aber mit komplizierteren Nachweisen ;
oder Jeder überweist seinen Anteil direkt an Rechnungssteller ?
Rechnungen aufteilen machen Rechnungssteller ungern, auch bedenklich wegen Gewährleistungsfrage.
-
Fragen kostet nichts. Und woher möchtest du wissen, dass sie nicht antworten, wenn du noch keine Frage gestellt hast? Hat das ein ominöser Finfluencer gesagt?
Und Du fragst auch nicht ?
-
Bei einigen Banken wirst du nie wieder als Neukunde gelten. Diese Aussage erhielt ich von Nexent, ehem. Credit Europe.
sie wollen Neukunde, lassen sich nicht belügen.
In der Tat nervt mich diese Neukunden Sonderkondition.
-
Wo findest Du interessanteres ?
-