90 Prozent Aktien Schatzmeister:in
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Hallo
Bei Altaktien gibt es keine Freibeträge. Veräußerung ohne Besteuerung möglich. Bei
geschenkten oder ererbten Aktien sind natürlich Schenkung oder Erbschaftsteuer zu zahlen. Meist deutlich weniger als 25%, dieses aber bereits zum Erb- oder Schenkungsfall, nicht erst bei Veräußerung.
Verluste sind aber auch nicht verrechenbar.
VG
90 Prozent Aktien
Absolut korrekt. Man sagt zwar oft leichthin Aktien und meint eigentlich Aktienfonds. Da gilt der Freibetrag. Bei Aktien sind Gewinne (noch) dauerhaft steuerfrei.