Beiträge von Schenker

    Wer weiß schon, ob das aus Unwissenheit war? Wen interessiert das hier?

    So sehe ich das auch. Ich habe das angeführt, um deutlich zu machen, was offensichtlich ist. Ich schätze 90% der Bundesbürger haben noch nicht gehört, dass man Schenkungen unter den Freibeträgen beim Erbschaftsteuerfinanzamt Anzeigen muss, noch das es so ein Finanzamt überhaupt gibt. Es wäre von Seiten der Behörden sinnvoll, bei solch einem großen Thema für mehr Öffentlichkeit zu sorgen.

    Könntest Du denn die Herkunft des Goldes belegen? Mußt Du das denn?

    Ich für meinen Teil, kann die Unzen, die ich beigesteuert habe zum Gesamten per Kaufquittung belegen. Mein Kind schon nicht mehr, es hat nur mein Begleitschreiben von damals in den Händen.

    Dir ist schon klar, dass es sich hier jetzt um Gold im Wert von etwa 2 Millionen € handelt?

    Sollte es dann doch zu Nachfragen des Finanzamts kommen, würde ich keinesfalls vorschnelle Erklärungen abgegeben.

    Das ist mir klar, die Preisentwicklung war nicht zu übersehen. Daher stellt sich für mein Kind auch die Frage von der Tradition abzuweichen und das Familienvermögen auch in Immobilien umzuwandeln. Die Vertriebenenvergangenheit unserer Vorfahren hat die Familie halt in bewegliche Güter investieren lassen. Immobilität wurde immer negativ vermittelt. Das interessiert aber sicher nicht das Finanzamt und von daher mein Post.
    Welche tatsächlichen Folgen könnte eine Nachmeldung zur Folge haben? Oder kann es ohne Meldung bei Veräußerung dazu führen, dass das Finanzamt die zurückliegende Schenkung nicht anerkennt und den Sachverhalt dann so behandelt, als ob die Schenkung erst mit Aufdeckung erfolgt ist und als solche mit Tag der Offenlegung mit Schenkungssteuer zum Tageskurs belegt wird? Wir möchten ja Sicherheit in der Entscheidung, aufgrund der erheblichen Wertentwicklung, ansonsten müsste das Kind mit der Meldung warten bis der Kurs mal wieder im Keller ist oder wenn das nicht stattfindet , wie gehabt der nächsten Generation weitergeben. Das wäre auch keine besonders gute Lösung. Es heißt zwar Gold verkauft man nicht, man vererbt es, aber das muss ja nicht in dieser Größenordnung sein.

    Liebe Forumsteilnehmer, ich hätte gerne ein paar Gedanken zu folgenden Sachverhalt:
    In unserer Familie war es üblich Familiengold zu vererben (Barren, Münzen). Ich habe meinem Kind zwei Schenkungen gemacht im Jahr 2000 und im Jahr 2015. Der Wert im Jahr 2000 betrug 90.000 € in 2015 300.000 €. Die Schenkungen wurden aus Unwissenheit nicht gemeldet. Weitere Schenkungen fanden nicht statt. Nun gab es in der Zeit enorme Wertsteigerungen und ich befürchte, dass es Probleme gibt, wenn mein Kind in Zukunft etwas davon verkaufen möchte und einen Herkunftsnachweis erbringen muss. Er hat natürlich die damals von mir dazu geschriebenen Briefe. Meine Frage: sollte man diese Schenkungen im Nachgang dem Finanzamt melden, um dem Kind etwaige Probleme zu ersparen? Welche Folgen hätte eine nachträgliche Meldung?