Beiträge von Evaluise

    Und ist das überhaupt wörtlich gemeint mit dem 15 Jahre liegen lassen?

    Nee, isses nicht. Bloß das Risiko, dass bei Entnahme weniger da ist, als Du reingesteckt hast, ist nach 15 Jahren so gut wie weg. Andersrum kann es bei beträchtlich kürzerer Haltedauer passieren, dass Du bei plötzlichem Geldbedarf ausgerechnet dann verkaufen musst, wenn alles im Minus ist.

    Ich seh das nicht so eng und investiere (allerdings mit großzügigem Sicherheitsbaustein) weiter munter in ETFs, obwohl ich in Anbetracht meines Alters und Gesundheitszustandes womöglich keine 15 Jahre mehr vor mir habe.

    Müsste m.E. beides der Fall sein, sowohl die Anrechnung der kümmerlichen Rentenpunkte (das ist ja jetzt schon so, wenn man auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verzichtet hat und Beitrag leistet) als auch die steuerlichen Vorteile.

    Klär erstmal ab, wie realistisch die Idee mit dem "Job bei der Stadt" oder beim Jobcenter tatsächlich ist - und ob ggf. eine Stelle beim Jobcenter überhaupt für Dich geeignet wäre. Ich stell mir Arbeit im Jobcenter ziemlich frustrierend vor.

    ... am liebsten wäre mir eine Dividenden Strategie, dann konsumiere ich einfach das, was der Markt so abwirft und muss mich nicht viel mit diesen komplexen Strategien beschäftigen.

    Das hab ich auch vor und deshalb zuletzt hauptsächlich ausschüttende ETFs gekauft. Wenn sich dann rausstellt, dass die Ausschüttungen für unseren bisherigen Lebensstil reichen, werden die freiwerdenden Festgelder des Fünfjahresbunkers einfach weiter festgelegt.

    Das was du vor hast, ist reine Zockerei. Du könntest genauso 100 € darauf wetten, ob es morgen regnet oder die Sonne scheint.

    Und wenn's zufällig gutgeht, könnte Dich das motivieren, mit solchen Spielchen weiterzumachen, und das wäre statistisch gesehen eher keine gute Idee. Sofern es über Dein "Taschengeld" rausgeht, unbedingt mit PartnerIn drüber reden.

    Für Urlaub etc. brauche ich aber keine feste Monatsentnahme. Das müsste ich ja dann teilweise wieder sparen/anlegen, was unsinnig wäre. Also werde ich einfach nach Bedarf entnehmen ...

    Kein Problem bei Entnahme aus dem Festgeld - wenn welches frei wird und der Betrag ganz oder teilweise nicht gebraucht wird, wird einfach weiter festgelegt oder je nach Situation vielleicht auch wieder was in ETFs gesteckt.

    Andernfalls muss ich eben einen teilweisen oder vollständigen Kapitalverzehr akzeptieren.

    Und warum auch nicht? Es ist Deine Kohle.
    Bei uns gibt es vier in Frage kommende ErbInnen in der Verwandtschaft. Alle solide volljährig und keine(r) von denen hat bisher Bestrebungen gezeigt, sich selbst was aufzubauen, geschweige denn was fürs Alter zurückzulegen. Ich gedenke auf keinen Luxus zu verzichten (wobei unter "Luxus" bei mir auch Ausgaben fallen, die für viele andere zu Standardausgaben zählen, bei denen ich mir aber wochenlang den Kopf zerbreche, ob ich mir das wirklich leisten will), nur um diesen ErbInnen ein angenehmeres Leben zu ermöglichen.

    Gründe können sein: ... das Ersparte gegenüber der GKV im Erwerbsleben wurde nicht konsequent zurückgelegt

    ... und ich behaupte mal, dass genau das kaum jemand tut. Die meisten kommen wahrscheinlich nicht einmal auf die Idee, denn die Entscheidung für GKV oder PKW wird ja oft in einem Alter getroffen, in dem man noch gar nicht so weit denkt - ja, ist doof, ist aber so. Und selbst bei denen, die sich das vornehmen, dürfte oft dann das "wahre Leben" dazwischengekommen sein.

    Ich hab zu dem Thema schon vorher und auch hier ausgiebig gelesen und wurde zunehmend verwirrt. Daher hier meine Planung für Doofe:

    Wir haben genug in sicheren Anlagen (hauptsächlich Festgeldtreppe), dass wir fünf Jahre lang unsere - großzügig und unter Berücksichtigung auch etwas üblerer Inflation als aktuell - kalkulierte monatliche Rentenlücke auffüllen können, ohne ans Depot zu gehen. Neues Auto oder größere Arbeiten am Haus wären auch noch drin, wenn auch nicht beides - dann wird es eben ein Gebrauchtwagen. Wenn das Depot gut gelaufen ist, wird dieser Fünfjahresbunker Jahr für Jahr wieder aufgefüllt, und wenn es nicht gut gelaufen ist, dann entnehmen wir weiter aus dem dann eben schmelzenden Bunker und hoffen drauf, dass das Depot sich wieder erholt.

    Und wenn wir Pech haben, erholt sich das Depot fünf Jahre lang oder noch länger nicht und wir müssen peu à peu verkaufen. Ist dann halt so und Pech auch für die Erben.

    Och Leute, nun regt Euch mal wieder ab. Hier geht's doch um ein anderes Thema.

    Übrigens war ich mein ganzes Arbeitsleben lang praktisch durchgehend Sesselpupserin, was mich nicht dran gehindert hat, ziemlich hart zu arbeiten - wie das bei kleinen Selbständigen so ist: 40 Stunden pro Woche sind kein Problem, aber die nächsten 40 Stunden in derselben Woche fallen zunehmend schwer.

    Und ich bin nicht beleidigt, wenn mich jemand als Sesselpupserin bezeichnet - es stimmt ja! In egal welcher körperlich anspruchsvollen Tätigkeit wäre ich eine völlige Pfeife und ich habe Respekt vor Leuten, die sowas machen - und dabei oft schlechter bezahlt werden als die Sesselpupser.

    Ich sehe es nicht so drastisch wie 90ProzentAktien, bin aber ziemlich sicher, dass auch viele SPD-Mitglieder die sog. Rente mit 63 inzwischen eher kritisch sehen. Gedacht war sie doch ursprünglich für Leute, die lange körperlich und/oder psychisch sehr anstrengende Arbeiten verrichtet haben. Dass sie tatsächlich von vielen (so vermute ich das; ob es einschlägige Statistiken gibt, weiß ich nicht) genutzt wird, um z.B. fast gleichzeitig mit Partner/Partnerin in Rente zu gehen oder weil man einfach keinen Bock mehr auf Arbeit hat, also quasi als "nice to have" - nee, so war das ziemlich sicher nicht gedacht.

    Ich halte den Sozialstaat für eine richtig gute Sache und bin froh, dass es ihn gibt, auch wenn ich selbst davon bisher nicht groß profitiert habe. Aber ich finde, für "nice to have" muss er nicht zuständig sein, und er würde sich damit auch selbst gefährden.

    => Pumphut, danke, da wäre ich nie drauf gekommen! Ja, es gibt einen Mietspiegel, in dem zwar Barrierefreiheit als Kriterium aufgeführt ist, nicht aber Barrierefreiheit nur in der Dusche. Na dann hoffe ich mal, dass die Ex-Mieter-Ehefrau (nur Ehemann war Mieter, steht aber ziemlich unter der Fuchtel seiner Ehefrau und würde sich um des lieben Friedens willen auf jeden Quark einlassen) da nicht drauf kommt.
    Und jetzt auch hier: ab in den Garten, der schreit förmlich nach 'ner Runde Arbeit meinerseits.

    Dank an alle, jetzt ist mir schon ein bisschen wohler. Ich hatte befürchtet, ganz was Wichtiges übersehen zu haben.
    Jetzt kann wohl nur noch passieren, dass die Erbengemeinschaft mich überstimmt, einfach damit die Frau Ruhe gibt. Aber bis dahin sehe ich als Vertreterin der Erbengemeinschaft es als meine Pflicht, zwar berechtigte Ansprüche zu erfüllen, unberechtigte Ansprüche aber abzuwehren.

    Gibt es irgendeine schriftliche Vereinbarung?

    Als Hobbyjurist würde ich mal die Frage stellen ob der Umbau des Bades genehmigt wurde - sonst wäre es ja theoretisch denkbar, dass der "alte Zustand" wiederhergestellt werden muss.

    Nö, eine solche Vereinbarung hat die Vermieterin ja seinerzeit - m.E. zu Recht - verweigert und nur die Genehmigung erteilt, möglicherweise nur mündlich. Beides ist aber unstreitig, und auf die Idee, sich irgendwie Zugang zur Wohnung zu verschaffen und die Badumbauten wieder rauszureißen, ist die Ex-Mieterin bisher nicht gekommen. Sie tobt bloß rum und fühlt sich im Recht.

    Brauche mal wieder Euer Schwarmwissen ... meines Erachtens ist die Sache klar, aber ich kenne mich im Mietrecht kaum aus. Situation ist (bisschen vereinfach dargestellt):

    1. Gehbehinderte Ehefrau des Mieters (alter Mietvertrag läuft nur auf ihn, Hochzeit und Einzug der Ehefrau fand erst später statt) einer Eigentumswohnung will mit Unterstützung der Pflegeversicherung das Bad umbauen, u.a. Einbau einer bodengleichen Dusche. Vermieterin stimmt zu, will sich aber an den Kosten nicht beteiligen. Mieterin möchte schriftliche Bestätigung, dass sie soundsoviel in den Badumbau gesteckt hat und das bei einem späteren Auszug berücksichtigt wird. Vermieterin sieht dazu keine Veranlassung und lehnt eine solche Bestätigung ab.
    2. Vermieterin stirbt, Kinder+Enkelin bilden eine Erbengemeinschaft, die ich vertrete. Mieter ist samt Ehefrau kurz nach dem Tod der Vermieterin ausgezogen. Wohnung soll verkauft werden und es gibt schon einen ernsthaften Interessenten, der die Wohnung ausgiebig sanieren/renovieren und dabei auch das Bad praktisch neu machen will. Wegen dieses geplanten Badumbaus ist es dem Interessenten schnurz, ob im Bad eine behindertengerechte Dusche drin ist oder nicht => Behinderungsgerechtigkeit des Bades spielt, wie seinerzeit schon von der Vermieterin angenommen, für den Kaufpreis keine Rolle.
    3. Ex-Mieter-Ehefrau meint jetzt, sie hätte doch vor etwa zwei Jahren so viel Geld in den Badumbau gesteckt und die Erbengemeinschaft müsse ihr was erstatten.

    Ich sehe hier keinen Anspruch der Ex-Mieterin an die Erbengemeinschaft und würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Oder bin ich da juristisch auf dem ganz falschen Dampfer?

    Euer gemeinsamer Depotbestand reicht jetzt schon fast für ein 70er-Jahre-Einfamilienhaus im Speckgürtel von Düsseldorf, so dass nur ein Kredit für Sanierung/Umbau und neue Heizung nebst PV-Anlage nötig wäre.

    Was haltet Ihr davon, die Depots vor sich hin arbeiten zu lassen und bis auf weiteres die eindrucksvolle Sparrate in Tagesgeld (ggf. mit Hopping) oder Geldmarkt zu stecken?