Die einzige neue Überlegung, die ggf. bald möglich ist, ist ob eine Weiterführung des alten Vertrages nach Umwandlung in das neue System besser ist, als eine Kündigung/Wohnriester. Wer Zeit hat, sollte also eine Kündigung/Wohnriester erst dann entscheiden, wenn das neue System beschlossen ist.
Um genau Deinen letzten Absatz dreht sich meine Frage aber ja gerade.
Variante A)
50 TEUR in Riester alt
Kapitalentnahme 50 TEUR
--> Wohnförderkonto + 50 TEUR & jährlich + 2%
Diese entnommenen 50 TEUR gehen 2027 ins AV-Depot
Bei Rentenbeginn werden dann doch die 50 TEUR aus dem AV-Depot
UND zusätzlich die "virtuellen" auf dem Wohnförderkonto versteuert.
Oder habe ich einen Denkfehler & wo liegt der genau ? ![]()
Denn Variante B)
50 TEUR Riester alt gehen 2027 direkt ins AV-Depot.
Hier werden die 50 TEUR 1x besteuert.
Immer vorausgesetzt, die Tilgung in 2025 kann auch ohne die 50 TEUR Riester alt aus freien Mitteln vorgenommen werden.
Oder müssen sich diese 50 TEUR aus freien Mitteln "nur" um jährlich mehr als diese 2% Zuschlag im Wohnförderkonto + spätere Steuern rentieren, damit sich rechnet ?
Irgendwie hab' ich da nen Knoten im Hirn ![]()
Und bin auf Eure Meinungen gespannt.