Beiträge von Stuermer

    Die einzige neue Überlegung, die ggf. bald möglich ist, ist ob eine Weiterführung des alten Vertrages nach Umwandlung in das neue System besser ist, als eine Kündigung/Wohnriester. Wer Zeit hat, sollte also eine Kündigung/Wohnriester erst dann entscheiden, wenn das neue System beschlossen ist.

    Um genau Deinen letzten Absatz dreht sich meine Frage aber ja gerade.


    Variante A)

    50 TEUR in Riester alt

    Kapitalentnahme 50 TEUR

    --> Wohnförderkonto + 50 TEUR & jährlich + 2%

    Diese entnommenen 50 TEUR gehen 2027 ins AV-Depot

    Bei Rentenbeginn werden dann doch die 50 TEUR aus dem AV-Depot

    UND zusätzlich die "virtuellen" auf dem Wohnförderkonto versteuert.

    Oder habe ich einen Denkfehler & wo liegt der genau ? ;)


    Denn Variante B)

    50 TEUR Riester alt gehen 2027 direkt ins AV-Depot.

    Hier werden die 50 TEUR 1x besteuert.


    Immer vorausgesetzt, die Tilgung in 2025 kann auch ohne die 50 TEUR Riester alt aus freien Mitteln vorgenommen werden.

    Oder müssen sich diese 50 TEUR aus freien Mitteln "nur" um jährlich mehr als diese 2% Zuschlag im Wohnförderkonto + spätere Steuern rentieren, damit sich rechnet ?


    Irgendwie hab' ich da nen Knoten im Hirn ||

    Und bin auf Eure Meinungen gespannt.

    Ich möchte mal eine Frage bzgl Kapitalentnahme bei Riester alt & Übertrag in Vorsorgedepot neu einwerfen - ohne jetzt schon die exakten Modalitäten eines Übertrags zu kennen :


    Ist eine Kapitalentnahme aus Riester zu wohnwirtschaftlichen Zwecken in 2026 (die ursprünglich nur dazu dienen sollte, sich vom Riester zu verabschieden) & spätere Einzahlung dieses oder eines ähnliches Betrags 2027 ins Vorsorgedepot unsinnig, da er quasi doppelt "versteuert" wird ?

    Weil dieser Betrag ja "virtuell" im Wohnförderkonto nochmal mit 2% pa hochgerechnet & dann später auch diese Steigerung ja versteuert wird.

    Bei einem direkten Wechsel, der ja wohl möglich sein wird, hätte man ja diese "virtuellen" 2% nicht.

    Wenn man natürlich auch nicht ins Vorsorgedepot will & nur "raus", dann wär's so wieder ok


    Dh, wenn man die Tilgung in 2026 auch ohne Kapitalentnahme stemmen kann & das Vorsorgedepot ohnehin nutzen will, dann lieber Riester liegen lassen & 1:1 2027 ins Vorsorgedepot (wenn das günstiger ist als Riester alt) übertragen.


    Seht Ihr das auch so ?

    Ich habe mich bewusst entschieden, dies hier in einem öffentlichen Forum anzubringen & nicht nur "privat" mit der Versicherung auszukaspern, damit auch andere sich beteiligen und/oder von den Infos profitieren können.

    Hier mal,was ich dazu in Erfahrung bringen konnte - bitte widersprechen (falls nötig) & dann gleich belegen, wie es anders ist.


    Jedes Jahr können bis zu 3 Jahresbeiträge steuerlich wirksam vorausgezahlt werden - kann sich also ordentlich Guthaben ansammeln.

    Der anzuwendende Jahresbeitrag ist der des Jahres, in dem gezahlt wird - nicht der, für den vorausbezahlt wird.

    Die Zahlung muß bis zu einem (unternehmensspezifischen) Termin eingegangen sein, um zugeordnet zu werden - zB bei HUK 15.12. & bei Hanse-Merkur 21.12.

    Die Unternehmen raten dringend dazu, eine solche Vorauszahlung vorher anzumelden, da sonst Gefahr bestünde, daß diese einfach von System zurücküberwiesen wird.

    Zu zahlen ist immer der gesamte geschuldete Betrag - also nicht "nur" der steuerlich wirksame (der wird stets aus dem gezahlten ermittelt - ist also immer geringer).

    Hallo,

    mal ein paar Fragen zum Thema “Vorauszahlung PKV” :


    A) Jedes (!) Jahr das Dreifache des aktuellen Beitrags ?

    Aa) Kann jedes (!) Jahr das Dreifache bezahlt werden (auch wenn zB im Vorjahr schon das Dreifache vorausgezahlt wurde) & somit hätte man dann zB im zweiten Jahr 2 x 3 Jahre vorausbezahlt & diese beiden Zahlungen werden alle vom FA berücksichtigt ?

    Dh, da kann sich steuerwirksam erhebliches Guthaben ansammeln.

    Bsp : Jahresbeitrag Basis 2025 : 10.000 EUR

    Zahlung bis 22.12.25 : 30.000 EUR

    FA berücksichtigt 2025 : 30.000 EUR

    Jahresbeitrag Basis 2026 : 12.000 EUR

    Zahlung bis 22.12.26 : 36.000 EUR

    FA berücksichtigt 2026 : 36.000 EUR

    Ab) Oder kann nur das Dreifache als Guthaben bestehen ?

    Bsp : wie oben - nur in 2026 werden nur 12.000 EUR vom FA berücksichtigt, da ja nur 1 Jahr von den 3 “frei” wurde.


    B) Was bescheinigt die PKV bzw wie teilt diese die Vorauszahlung auf Basis & “Brutto”-/Voll-Beitrag auf ?

    Bsp : Jahresbeitrag komplett 2025 : 15.000 EUR

    Jahresbeitrag Basis 2025 : 10.000 EUR

    Ba) Zahlung bis 22.12.25 : 30.000 EUR

    PKV bestätigt 2025 “Zahlung 30.000 EUR, davon Basis 20.000 EUR” - also anteilig 10.000/15.000

    Bb) Zahlung bis 22.12.25 : 45.000 EUR

    PKV bestätigt 2025 “Zahlung 45.000 EUR, davon Basis 30.000 EUR”

    Dh, man muß, um den maximalen Basisbetrag berücksichtigt zu bekommen, immer den gesamten dreifachen Vollbeitrag vorauszahlen - korrekt ?


    Vielen Dank schon mal für Eure Rückmeldungen !

    Christian