Beiträge von Levon26

    Das ist übel, was da abläuft. Leider habe ich keine Zeit, zu den vielen Punkten im Strang etwas zu schreiben. Aber es dürfte mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gar nichts bringen, nur irgendwelche Vorbehalte gegenüber der Debeka zu erklären. Aus meiner Sicht werfen die betreffenden "Berater" hier Nebelkerzen, um den Kunden abzuwimmeln und für dumm zu verkaufen. Die AGB, die hier abgedruckt werden, sagen, dass die BU weitergeführt werden kann (separat und ohne neue Gesundheitsprüfung). "Nicht tragbar", "Haupt- und Nebenvertrag" und was noch alles kam, sind Worthülsen zur Ablenkung, egal, ob die "Berater" selbst das bewusst machen oder nur so von der Zentrale vorgegeben bekommen und selbst nicht verstehen.

    Beim Stornoabzug ist die Verjährung, die bald droht, das Problem. Dann nützt auch das positive BGH-Urteil am Ende nicht mehr, wenn man sich jetzt nicht rechtlich richtig verhält.

    Hier ein Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg von heute zum Stand des BGH-Verfahrens, zum Mailverteiler für Aktuelle Nachrichten zum Verfahren, zur Möglichkeit sich der Sammelklage anzuschliessen und wo einzelne Verträge geprüft werden können:

    https://www.vzhh.de/themen/versich…st-rechtswidrig

    Da gebe ich dir Recht. Die Frage bleibt aber, ob die Formulare (Nacherklärungen, s.o.) dennoch ausgefüllt werden sollten.

    Leider sind mir die Formulierungen der Debeka-Antwortschreiben (im scheinbar erfolgreichen Fall > hanselas  Monetenmatrose  Tomate123 ) nicht bekannt.

    Hallo Tomate123 , wie hast du denn weiter verfahren? Hast du ausgefüllt und es hat zum gewünschten Ergebnis geführt?

    Und hanselas Kannst du ggf. kurz skizzieren, was die Debeka dir antwortete und dazu führte, dass du die BU bei schmalem Betrag weiterführen konntest?

    Gemäß der Ausführungen der Debeka werden ja keine Gesundheitsfragen gestellt (mit Ausnahme Raucher/ Nichtraucher innerhalb der letzten 12 Monate); d.h. keine Frage nach gesundheitlicher „Chronologie“ nach Vertragsabschluss vor anno Schnee.

    Ferner ist von einer „Weiterführung“ der ursprünglichen BU-Zusatzversicherung als selbstständige BU die Rede.

    Ich suche immer noch den Hasen im Pfeffer…

    Danke für deine rasche Meldung, hanselas! Die Ausführungen im Forum habe ich aufmerksam verfolgt, deine Formulierungen haben nach erster Ablehnung auch zu einer anderen Antwort seitens der Debeka geführt (s.o.). Leider blieb aber die erste (bekannte) Schilderung hinsichtlich einer zu erstellenden Nacherklärung (Beitrag von Tomate123 aus Juli 2025) unkommentiert. Mein Vertrag ist aus 2009 und dürfte deine genannten Kriterien/ Bedingungen erfüllen. Was spricht denn gegen die Abgabe einer solchen Erklärung?

    Guten Abend zusammen,

    ich habe die gleichen (Lehrgeld-)Erfahrungen machen dürfen und möchte ein großes Lob bzw. ein riesiges Dankeschön an die Forenteilnehmer loswerden! Habe die Einschätzungen und Hilfestellungen genutzt (insbesondere die Anregungen von „hanselas“) und bin nach anfänglichem Ablehnungsschriftverkehr ebenfalls wie der User Tomate123 in der Situation, dass die Debeka nun eine Nacherklärung zum Rauchverhalten und Informationen zur beruflichen Tätigkeit verlangt. Eine explizite (erneute) Gesundheitsprüfung wird nicht verlangt.

    Der Einleitungstext lautet wie folgt: „(…) Die Zusatzversicherung bildet mit der Rentenversicherung eine Einheit; sie kann ohne Rentenversicherung nicht fortgesetzt werden. Bei Kündigung der Rentenversicherung können Sie aber mit uns vereinbaren, die Zusatzversicherung als selbstständige Berufsunfähigs-Versicherung bis zur Höhe der zuletzt vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente weiterzuführen. Ergänzend zu Ihren Angaben benötigen wir einige weitere Informationen. Bitte beantworten Sie uns daher noch die in den beiliegenden Nacherklärungen aufgeführten Fragen. Denken Sie in Ihrem eigenen Interesse bitte unbedingt daran, dass Sie uns laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf Nachfrage wahrheitsgemäß auch darüber informieren müssen, wenn sich an ihren Risikoverhältnissen (also z.B. Ihrem Gesundheitszustand oder Ihre beruflichen Tätigkeit) etwas ändert, nachdem Sie den Antrag gestellt haben (…)“.


    Wie würdet ihr dies beurteilen? Vielen Dank! ;)